Tierisch gute Leistungen, tierisch guter Beitrag
Wer eine Katze, Nagetiere oder Wellensittiche zu Hause hat, für den leistet im Schadenfall die Privathaftpflichtversicherung. Für eigene Hunde und seien sie noch so klein zahlt diese jedoch nicht. Auch für Pferde, Rinder, sonstige Reit- und Zugtiere sowie wilde Tiere und Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, wird eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt.
Verkaufsargumente
*Personenschadenlimitierung 20 Mio. Euro
Tarifdetails
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht, haftbar gemacht werden kann. Die Tierhalterhaftpflicht beschränkt sich nicht nur auf die Bezahlung von Schäden. Sie wehrt auch unangemessen hohe oder ungerechtfertigte Forderungen an den Tierhalter ab und setzt sein gutes Recht für ihn durch.
Versichert sind Schäden, die durch die Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens eines Hundes oder Pferdes entstehen. Gesetzlich muss der Tierhalter grundsätzlich haften - auch ohne eigenes oder ''tierisches'' Verschulden. Dies kann beispielsweise der Fall sein wenn:
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