Was ist versichert?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme vor Schadensersatzansprüchen Dritter, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dieser besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier verursacht, haftbar gemacht werden kann. Die Tierhalterhaftpflicht beschränkt sich nicht nur auf die Bezahlung von Schäden. Sie wehrt auch unangemessen hohe oder ungerechtfertigte Forderungen an den Tierhalter ab und setzt sein gutes Recht für ihn durch.
Wer ist versichert?
- Versichert ist der Versicherungsnehmer auch bei gelegentlicher beruflichen Nutzung es versicherten Hundes als Therapie- oder Besuchshund, Rettungs- oder Suchhund und als Wachhund. Dies gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis max. 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellter (keine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit).
- Versichert ist der Versicherungsnehmer auch bei gelegentlicher beruflichen Nutzung es versicherten Pferdes als Therapie- oder Besuchspferd. Dies gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis max. 12.000 Euro Gesamtjahresumsatz und als Angestellter (keine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit).
Welche Schadensfälle sind versichert?
Versichert sind Schäden, die durch die Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens eines Hundes oder Pferdes entstehen. Gesetzlich muss der Tierhalter grundsätzlich haften - auch ohne eigenes oder ''tierisches'' Verschulden. Dies kann beispielsweise der Fall sein wenn:
- ein scheuendes Pferd auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht.
- ein Hund einen Besucher beißt.