Die Gothaer Katzenkrankenversicherung - Tarifdetails
Die Gothaer Tierkrankenversicherung für Katzen bietet einen OP-Kostenschutz je nach Bedarf des Kunden in den Produktlinien Basis, Plus und Premium.
Der Versicherungsschutz unterscheidet sich im Wesentlichen durch...
- die Versicherungssumme (Jahreshöchstentschädigung): Basis bis 2.500 EUR, Plus bis 5.000 EUR und Premium ohne Jahreslimit.
- die Erstattung nach dem GOT*-Satz: Basis 2-fach, Plus 3-fach und Premium 4-fach.
- die Wartezeit bei Krankheit: Basis 3 Monate, Plus und Premium 30 Tage (keine Wartezeit bei Unfall)
*GOT = Gebührenordnung für Tierärzte
Für alle Produktlinien gilt:
- Die Wahl von Tierarzt und Tierklinik sind frei.
- Schutz im Ausland: 12 Monate europaweit für Basis und Plus, 12 Monate weltweit für Premium
Leistungsumfang OP-Schutz:
- Operationen unter Voll- / Teilnarkose inkl. Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien
- Leistung bei Unfällen und bei Krankheit
- 100% Kostenerstattung
- Tierarztkosten vor der Operation (letzte OP-Voruntersuchung)
- Röntgen und Diagnostik im Rahmen der OP
- Stationäre Unterbringung und Nachsorge (bis 15 Tage)
- Physiotherapie nach OP im Rahmen der Nachsorge bis 12 Monate (Premium)
- Kennzeichnung des Tieres durch einen Identifizierungschip (25 Euro)
- Zuschuss zur Kastration in Höhe von 40 Euro für Kater und 80 Euro für Katzen in allen Tariflinien
Besteht der Wunsch nach einem Vollkrankenschutz, kann zu jeder Produktlinie der Baustein "Heilbehandlungen" mitversichert werden. Damit sind auch ambulante und stationäre Tierarztbehandlungen sowie Leistungen der Telemedizin (bei freier Dienstleisterwahl) abgesichert.
Leistungsumfang Vollschutz:
- Ambulante und stationäre Behandlungen inkl. Diagnostik
- Selbstbeteiligung 20%
- Vorsorgezuschuss von 25 EUR (Basis), 50 EUR (Plus) bzw. 75 EUR (Premium)
- Zahnprophylaxe im Rahmen der Vorsorge
- Zuschuss zu Kosten für Bestattung und Kremierung beim Dienstleister AnimalTree (auch verwendbar im Rahmen des AnimalTree-Vorsorgeplans)
- Telemedizinische Beratung (max. 5 Konsultationen bzw. max. 100 Euro pro Jahr)
Leistungsabwicklung
Die Einreichung von Tierarztrechnungen erfolgt am einfachsten per Mail an spez-schaden@gothaer.de. Es ist darauf zu achten, dass die Rechnungen eindeutig zugeordnet werden können. Unverzichtbare Angaben sind die Versicherungsschein-Nummer, der Name der Katze (so, wie im Vertrag erfasst), das Alter sowie die Chip-Nummer. Sofern die Katze bei Antragstellung bzw. Vertragsabschluss noch keinen Chip bekommen hat, ist dies unverzüglich nachzuholen und die Chip-Nummer der Gothaer umgehend mitzuteilen. Für eine problemlose Bearbeitung sollte zudem für jede versicherte Katze pro Tierarztbesuch eine eigene Rechnung erstellt werden. Tierärztliche Leistungen, die mehrere verschiedene Tiere betreffen, sollen nicht in einer Rechnung zusammengefasst werden.
Die Gothaer Tierkrankenversicherung für Katzen bietet Ihren Kunden darüber hinaus wertvolle Unterstützung bei der...
- Kostenübernahme für die Unterbringung der Katze in einem Notfall (Beispiel: Der alleinstehende Katzenbesitzer wird ins Krankenhaus eingeliefert und die Katze muss anderweitig untergebracht werden)
- Hinterlegung von Dokumenten (Impfpass, Abstammungsnachweise etc.)
- telefonischen Rechtsberatung (Beispiel: Streitigkeiten mit dem Nachbarn wegen der Katze im Blumenbeet)
Annahmerichtlinien
Die Versicherung kann für privat gehaltene Katzen abgeschlossen werden.
Bei Vertragsschluss muss bzw. darf die Katze folgendes Alter erreicht haben:
- Mindestalter - versicherbar ab 9. Lebenswoche
- Höchstalter - versicherbar bis vollendetes 8. Lebensjahr
Es können nur Katzen versichert werden, die bei Antragstellung gesund sind. Deshalb hängt die Entscheidung von folgenden zwei Annahmen ab:
- In den letzten 12 Monaten ist kein operativer Eingriff durchgeführt worden und aktuell ist auch keine OP erforderlich bzw. tierärztlich angeraten.
- In den letzten 24 Monaten ist keine tierärztliche Beratung, Untersuchung oder Behandlung wegen einer schweren Erkrankung erfolgt.
Bei Beantwortung einer der beiden Fragen mit "Ja" erfolgt eine gesundheitliche Annahmeprüfung. Diese ist auch jederzeit als Risiko-Vorprüfung vor der Antragsstellung bei der Fachabteilung KP-Spez möglich.