Versicherte Gefahren
Gebäude, die zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, können je nach Art des Gewerbetriebs unterschiedlich ausgestattet sein. Daher ist anders als bei privater Nutzung die Wahl des Versicherungsumfangs differenzierter und auf die individuellen Bedürfnisse des Gebäudeeigentümers zugeschnitten. Im Rahmen der Gothaer Gebäudeversicherung besteht Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Weitere Elementarschäden (z.B. Erdbeben, Überschwemmung)
- Mietverlustversicherung
Versicherungsumfang
Versichert ist das Gebäude mit allen Wänden vom Keller bis zum Dach sowie darüber hinaus alle Grundstücks- und Gebäudebestandteile. Hierzu zählen z. B. Umfassungsmauern, Terrassen, Carports. Durch die Pauschaldeklaration, die allen Gebäudeversicherungen zugrunde liegt, gilt auch weiteres Gebäudezubehör wie z. B. Heizmaterial bis zu 25.000 Euro mitversichert.
Auch an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Sachen, wie Antennenanlagen, Schilder, Transparente oder Überdachungen sind beitragsfrei bis zu 25.000 Euro mitversichert.
Des weiteren können Schäden an Ableitungsrohren außerhalb von Gebäuden (gilt auch für Rohre außerhalb des Vericherungsgrundstücks) versichert werden. Hierfür werden drei Klauseln bereit gestellt, die sich in der Entschädigungsgrenze (3.000 EUR, 4.000 EUR, 5.000 EUR) und im Beitragssatz unterscheiden. Allen drei Klauseln liegt eine Jahreshöchstentschädigung von 10.000 EUR zugrunde.
Versicherungssumme
Die Versicherung des Gebäudes erfolgt grundsätzlich zum Neuwert. Die Anpassung der Versicherungssumme an steigende Baukosten kann durch Vereinbarung der Wertzuschlagsklausel (ab einer Versicherungssumme von 250.000 Euro möglich) oder, bei Büro- und Geschäftsgebäuden, durch die Versicherung zum Gleitenden Neuwert erreicht werden.
Vertragsformen
Die gewerbliche Gebäudeversicherung ist eine gebündelte Versicherungsform, d.h. dass die einzelnen versicherten Gefahren auch mit rechtlich selbstständigen Verträgen bestehen. Die Verträge werden in einem Versicherungsschein zusammengefasst, an den auch die Mietverlustversicherung angebündelt werden kann.
Vorteil dieser Vertragsform ist, dass ein individueller Versicherungsschutz geboten werden kann. Der Versicherungsnehmer kann bei Bedarf z. B. auf eine Leitungswasserversicherung verzichten, wenn beispielsweise in einer Produktionsstätte keine wasserführenden Anlagen vorhanden sind. Trotzdem sollte die umfassende Absicherung eines Risikos die Regel sein, wobei die Versicherung gegen Feuerschäden unverzichtbar ist. Zu beachten ist außerdem, dass weitere Elementarschäden nur in Verbindung mit der Sturmversicherung angeboten werden können.
Kosten
Eine Vielzahl von Kosten kann im Schadenfall auf den Gebäudebesitzer zukommen. Insbesondere Aufräumungs- und Abbruchkosten können bei großen Schäden hohe Ausmaße annehmen. Es ist schwierig, die Höhe dieser eventuellen Kosten vorab richtig einzuschätzen. Über die Pauschaldeklaration sind diese Kosten zusammen mit vielen anderen Einschlüssen beitragsfrei bis zur Höhe der Versicherungssumme, maximal bis zu 2.500.000 Euro zusätzlich versichert.
Auch ein Schaden, der den Gebäudebesitzer gar nicht direkt betrifft, kann Kosten verursachen. So hat ein z. B. der Vermieter eines Gebäudes das Nachsehen, wenn bei seinem Mieter eingebrochen wird und hierdurch die Türen oder Schlösser des Gebäudes beschädigt wurden. Über die PauschaldeklarationPDF sind auch solche Schäden gedeckt.
Mietverlustversicherung
Gewerblich genutzte und vermietete Gebäude können durch einen versicherten Sachschaden so in Mitleidenschaft gezogen werden, dass die Räume vorläufig nicht mehr vermietet werden können. Der entstehende Mietverlust oder Nutzungsausfall lässt sich über die Gothaer Mietverlustversicherung abdecken. Dabei ist auch eine Mitversicherung der fortlaufenden Nebenkosten sowie die Verlängerung der Entschädigungszeit auf 24 Monate möglich.
Schadenbeispiele
Gasexplosion im Verwaltungsgebäude
Durch eine Gasexplosion wird das als Verwaltungsgebäude genutzte Gebäude unseres Versicherungsnehmers so stark beschädigt, dass Einsturzgefahr besteht. Die Gebäudeversicherung ersetzt vorrangig die Reparaturkosten, wenn die Reparatur technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ein Sachverständiger stellt fest, dass eine Reparatur nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand durchgeführt werden kann. Das Gebäude wird daher abgerissen und neu aufgebaut. Die Versicherung besteht zum Neuwert mit einer Versicherungssumme von 350.000 Euro. Neben den geschätzten Baukosten in Höhe von 300.000 Euro ersetzt der Versicherer auch die über die Pauschaldeklaration mitversicherten weiteren Kosten für den Abbruch des Gebäudes in Höhe von 5.000 Euro und die Aufräumungskosten einschließlich Entsorgung des Gebäudeschutts in Höhe von 3.500 Euro.
Mietverluste in der Wiederaufbauphase
Durch den notwendigen Wiederaufbau des Gebäudes, der etwa 6 Monate betragen wird, entgehen unserem Versicherungsnehmer Mieteinnahmen in Höhe von 25.000 Euro. Über die Mietverlustversicherung ist der Mietausfall bis zur Wiederbenutzung der Räume sogar bis zu zwölf Monate gedeckt. Der Mietwert der eigengenutzten Büroräume unseres Versicherungsnehmers wird mit 6.000 Euro angesetzt und ist ebenfalls versichert.
Steigende Baukosten
Da die Baupreise zur Zeit des Schadens stark anziehen wird mit Mehrkosten durch Preissteigerungen in Höhe von etwa 6.000 Euro gerechnet. Über die Pauschaldeklaration gelten auch diese Kosten mitversichert. Zusammen mit den Aufräumungs- und Abbruchkosten werden somit zusätzlich zum Sachschaden Kosten in Höhe von 6.000 Euro ersetzt. Da die Pauschaldeklaration für alle Kostenpositionen zusammen bis zur Höhe der Versicherungssumme noch einmal zur Verfügung steht, ist eine vollständige Erstattung aller Kosten gegeben.