Sicherheit für Bauvorhaben bis 2,5 Mio. Euro gemäß Tarifauszug
Unvorhergesehene Schäden am Bau deckt die Bauleistungsversicherung. Ersetzt werden alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Dies gilt sowohl für Schäden, für die der Bauherr aufkommen muss als auch für solche, für die der Bauunternehmer und die Handwerker das Risiko tragen.
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Tarifdetails
Die Versicherung gilt nur für Gebäude (Neubau, Umbau und Sanierung) bis zur schlüsselfertigen Herstellung und mit einer Versicherungssumme bis 2.500.000 EUR. Mitversichert sind auch der Gebäudeversorgung dienende Solar-Anlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) oder Geothermieanlagen bis 100 Meter Bohrtiefe bis zu einer Versicherungssumme von jeweils 50.000,00 Euro. Für alle anderen Bauvorhaben sind die Versicherungsmöglichkeiten und Beiträge bei Ihrem TV-Ansprechpartner zu erfragen und der (207172) auszufüllen.
Dazu zählen die Mitversicherung von Altbauten mit einem Baujahr vor 1960 sowie Bauvorhaben.
Versichert sind der Versicherungsnehmer (Bauherr oder sonstige Auftraggeber) und alle am Bau beteiligten Unternehmer. Da der Bauherr die Versicherung auch für die bauausführenden Betriebe abschließt, kann er im Bauvertrag eine anteilige Aufteilung des Versicherungsbeitrags auf alle Unternehmer vereinbaren.
Versichert ist die Herstellung des im Versicherungsschein bezeichneten Bauvorhabens. Das sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl, ebenso Baustoffe, Bauteile und als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, die wie alle anderen Bauteile durch die Ausbauarbeit eines Handwerkers in das Bauwerk unverrückbar eingehen.
Beispiele: Nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände, Baugeräte mit Zusatzeinrichtungen, Kleingeräte und Handwerkszeuge, Spezialgerüste, Baubuden, Magazine usw. Fahrzeuge aller Art, Akten, Zeichnungen und Pläne.
Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen.
Hinweis: Versicherungsschutz für Bauvorhaben mit einer Versicherungssumme über 2,5 Mio. Euro und/oder abweichend vom Tarifauszug finden Sie hier.
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