Die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH)
Leistungen unserer KH-Versicherung
- Deckungssumme: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis zu 100 Mio. Euro, mit bis zu 15 Mio. Euro je getötete / verletzte Person
- Mallorca-Deckung inklusive: Beitragsfreie Zusatzversicherung für Haftpflichtschäden bis zur Höhe der vereinbarten Haftpflicht-Deckungssumme bei Schäden mit selbstgenutzten Mietwagen, Mietmotorrädern und gemieteten Campingfahrzeugen, Trikes oder Quads im europäischen Ausland
- Umweltschadenversicherung inklusive: Bis 5 Mio. Euro für öffentlich rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz
Gothaer Schutzbrief in der KH
Für nur 8,90 Euro im Jahr ist der Schutzbrief zu KH immer dabei. Mit Hilfe und Kostenerstattung bei Panne, Unfall, Diebstahl und auch bei Aufhebung der Fahrbereitschaft nach Teile-Diebstahl sichert er die Mobilität der Kunden. Den genauen Leistungsumfang finden Sie in Absatz A.3 der AKB. Zum 01.07.2021 wurde der Leistungsumfang des Schutzbriefes noch einmal deutlich erweitert:
Leistungs-Update Schutzbrief 01.07.2021
Hilfe ist rund um die Uhr und an allen Tagen unter folgender Nummer erreichbar:
- 0800 – 4464 000 und aus dem Ausland unter: 0049 2218277555
Seit 2018 besteht die Möglichkeit der Digitalen Pannenhilfe. Wird die Pannenhilfs-Nummer von einem Mobiltelefon aus angewählt, erfolgt das Angebot, die weitere Hilfe digital zu regeln, inklusive Tracking des gerufenen Dienstleisters. Alternativ besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, Hilfe über den direkten Kontakt zu einem Mitarbeiter zu bekommen.
Baustein Auslandsschadenschutz zur KH
Der Baustein Auslandsschadenschutz ist gegen einen Beitrag von 9,80 Euro zur KH versicherbar. Details zum Auslandsschadenschutz finden Sie hier
Baustein Fahrerschutz zur KH
Die Fahrerschutzversicherung ist gegen Aufpreis zur KH versicherbar. Sie deckt den tatsächlich entstandenen Personenschaden des berechtigten Fahrers bei einem ganz oder teilweise selbstverschuldeten Unfall bis zu 15 Mio. Euro je Schadenfall. Geleistet wird für Ansprüche nach Maßgabe der KH (z. B. Verdienstausfall oder Hinterbliebenenrente, nicht jedoch Schmerzensgeld), soweit diese nicht durch Andere übernommen werden (Subsidiarität).
Baustein Rabattschutz zur KH
Ab SF 4 kann gegen Aufpreis Rabattschutz vereinbart werden.
Die Kaskoversicherung – Vollkasko (VK) und Teilkasko (TK)
Die Teilkasko bietet Schutz bei Schäden durch:
- Brand, Explosion
- Diebstahl (auch von Fahrzeugteilen wie beispielsweise dem Radio)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung (Elementarschäden)
- Glasbruch
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Tierbiss-Schäden am Fahrzeug. Neu: Ausweitung auf Tierbiss-Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, einschließlich Laderaum und Ladefläche
- Tierbiss-Folgeschäden. Neu: Erhöhung auf 3.000 Euro und Mitversicherung auch von Verunreinigungen nach Tierbiss-Schäden
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden. Neu: Erhöhung auf 3.000 Euro.
- Mitversicherung von mobilen Navis
- Schutz bei Benutzung von Fährschiffen
Die Vollkasko bietet zusätzlich zur Teilkasko Schutz bei Schäden durch:
- Selbstverschuldete Unfälle oder wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist
- Vandalismus, also mut- oder böswillige Beschädigung oder Zerstörung des Fahrzeuges durch Dritte
Neu im Rahmen der Kasko: Umfangreicher Schutz für reine Elektro- und Hybrid-PKW
Die Leistungen sind ohne Aufpreis schon in der Grunddeckung mitversichert:
- Bis 25.000 Euro, in der VK: Umfassender Schutz für den Akku mit einer Allgefahrendeckung
- Bis 25.000 Euro: Kurzschluss-Folgeschäden am Akku durch Kurzschluss an der Verkabelung
- Bis 25.000 Euro: Überspannungsschäden beim Laden an Akku oder Bordelektronik
- Bis 25.000 Euro: Tierbiss-Folgeschäden am Akku
- Bis 3.000 Euro: Brandschäden an Wallboxen / Ladestationen beim Ladevorgang
- Bis 2.000 Euro: Akku-Löschkosten bei Totalschaden
- Bis 5.000 Euro: Akku-Entsorgungskosten bei Totalschaden
Baustein Top-Schutz zur Kasko
Gegen geringen Mehrbeitrag kann die TK oder VK mit dem Baustein Top-Schutz um folgende Leistungen ergänzt werden:
- Verlängerung der Neuwertentschädigung auf bis zu 24 Monate nach der Erstzulassung
- (bei Diebstahl bis zu 12 Monate)
- Kaufpreisentschädigung nach einem Totalschaden für gebrauchte PKW bis zu 24 Monate ab Kaufdatum (bei Diebstahl bis zu 12 Monate)
- Mitversicherung von Zubehör und Bordelektronik bis jeweils 10.000 Euro
- Tierbiss-Folgeschäden bis 5.000 Euro
- Kurzschlussbedingte Folgeschäden bis 5.000 Euro
- Mitversicherung von Schäden durch Lawinen, Muren, Erdrutsch und Dachlawinen schon in der TK
- Kostenersatz bis 1.000 Euro für erforderliche Änderungen von Fahrzeugschlüsseln/ -schlössern nach Einbruch / Raub
- Übernahme der Zulassungskosten bis 100 Euro bei Totalschaden und Gothaer Folgevertrag
- Recht auf Schadenrückkauf in VK
- Für private PKW Reparaturen von Kleinschäden (bis 250 Euro brutto) an der Karosserie nach dem Smart-Repair-Verfahren über Dent Wizard (Marktführer) mit nur 50 Euro Selbstbehalt, einmal pro Jahr. Die Abwicklung erfolgt über die TK und somit ohne Belastung des VK-Schadenfreiheitsrabatts:
Smart-Repair-Reparaturen Top-Schutz seit 01.07.2021
Baustein Premium-Schutz zur Kasko mit Top-Schutz
Die Kaskoversicherung mit Top-Schutz kann mit dem Baustein Premium-Schutz gegen Mehrbeitrag um das folgende umfassende Leistungspaket ergänzt werden:
- Eigenschäden: Mitversicherung von Sachschäden an anderen eigenen KFZ oder eigenen Gebäuden / sonstigen Sachen bis 50.000 Euro je Schadenereignis (500 Euro Selbstbehalt), bis 100.000 Euro je Versicherungsjahr. Eigenschäden sind dann im Rahmen der KH mitversichert, Schäden führen entsprechend zur Belastung des KH-Schadenfreiheitsrabattes.
- Bis 48 Monate Neuwertenschädigung, auch bei Diebstahl
- Bis 48 Monate Kaufpreisentschädigung, auch bei Diebstahl
- Bis 1.000 Euro Autoinhaltsversicherung, darunter fällt im Rahmen der VK auch der Schutz für am Fahrzeug befestigte Fahrräder und Sportgeräte, wenn diese durch einen Kollisionsschaden beschädigt wurden.
- Bis 10.000 Euro für Tierbiss- und Kurzschlussfolgeschäden
- Mitversicherung von Schäden durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Erdsenkung, Fels- oder Bergsturz schon in der TK
- Wertminderungsausgleich in den ersten 4 Jahren ab Erstzulassung, wenn nach Unfall oder Vandalismus die Reparaturkosten über 2.000 Euro liegen, in Höhe von 10 % unserer Leistung für die Reparatur
- Bis 2.500 Euro für Schäden an gemieteten Anhängern (nicht Wohnwagenanhänger) im Falle eines Unfalles, solange der Anhänger mit dem versicherten PKW verbunden ist.
- Reine Reifenschäden durch Vandalismus
- Mitversicherung bestimmter Betriebsschäden an der Karosserie in der VK: Motorhaube öffnet sich während der Fahrt selbsttätig, Schneeketten lösen sich.
- Bis 100 Euro Ersatz von Betriebsmitteln (Öl, Kühlmittel), sofern diese bei Fahrzeugreparaturen ausgetauscht werden müssen
Treue-Kasko
Treue Kasko-Kunden können bei Schadenfreiheit besonders profitieren. In der Deckungsart VK 400 Euro SB inkl. TK 200 Euro SB gilt für PKW folgende Regelung:
Bei Schadenfreiheit reduziert sich der Selbstbehalt zur nächsten Hauptfälligkeit um 50 Euro, sowohl in VK als auch in TK. So sind schließlich jeweils 0 Euro Selbstbehalt möglich. Ist die Vertragslaufzeit im ersten Versicherungsjahr kürzer als 6 Monate, wird erst zur darauffolgenden Hauptfälligkeit reduziert. Im Schadenfall wird unter Beachtung der erreichten SB-Stufe reguliert, anschließend erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit die Rückstufung in die Anfangsstufe VK 400 / TK 200. Es gibt also nicht, wie im SF-System, Rückstufungstabellen oder ähnliches. Die in der Treue-Kasko erreichte Selbstbehaltsstufe ist auch nicht übertragbar. Relevant für die Rückstufung sind alle geschlossenen Schäden, sowohl VK als auch TK, ab einer Entschädigungsleistung von mehr als 150 Euro! Die Treue-Kasko kann nur mit der Hauptfälligkeit 01.01. vereinbart werden.
Baustein GAP-Deckung zur VK
Bei Leasingfahrzeugen und kreditfinanzierten Fahrzeugen kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Diebstahl oder Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung auszugleichen. Diese Lücke (GAP) kann gegen Zuschlag auf den Vollkasko-Beitrag geschlossen werden.
Baustein Rabattschutz zur VK
Ab SF 4 kann gegen Aufpreis Rabattschutz vereinbart werden.
Werkstattservice (18 % Kasko-Nachlass)
Wird vereinbart, im Kasko-Schadenfall grundsätzlich eine der über 1.600 Partnerwerkstätten zu nutzen, wird der Kasko-Beitrag um 18 % reduziert. Möchte der Kunde stattdessen nur im Einzelfall die Partnerwerkstatt nutzen, kann er so seinen Selbstbehalt um 100 Euro reduzieren*. Bei Nutzung der Partnerwerkstatt profitiert der Kunde von folgenden Serviceleistungen:
- 24-Stunden Erreichbarkeit
- Kostenloser Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur*
- Hol- und Bringservice*
- Reinigungsservice
- Sechs Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten sowie Eintritt in die Herstellergarantie
- *gilt nicht für Glas- und Hagelschäden
Hier gelangen Sie zur Werkstattsuche für Partnerwerkstätten in der Nähe Ihrer Kunden.
Glasschaden
Über unsere Partner KS Autoglas und Carglass erhalten Sie eine kostenfreie Reparatur der Windschutzscheibe. Dies gilt unabhängig vom vereinbarten Selbstbehalt und sogar bei mehreren Schadenfällen im Jahr.
SF-Einstufungsregelungen
Ersteinstufungsregelung
Ersteinstufung für PKW (reguläre Zweitfahrzeugregelung, Führerschein- und Eltern-Kind-Regelung), neu: SF 1 statt bisher SF ½ . Das Erstfahrzeug muss dabei in SF 1 eingestuft sein, wobei auch überwiegend privat genutzte Nicht-PKW (also z. B. Quad, Trike etc.) als Erstfahrzeug in Frage kommen.
Zweitfahrzeug-Bonus
Gilt für privat genutzte PKW, Krafträder, Trikes, Quads oder Campingfahrzeuge und neu: auch Leichtkrafträder (nicht Kleinkrafträder). Einstufung eines Zweitfahrzeugs zu einem bei der Gothaer versicherten Erstfahrzeug zwei Klassen unter dem Erstfahrzeug möglich, maximal in SF 3 (bei Erstfahrzeug in SF 5 oder besser) und mindestens in SF ½. Die Voraussetzungen sind wie bisher, u.a. müssen die Nutzer von Erst- und Zweitfahrzeug mindestens 23 Jahre alt sein. Neu: Ist das Zweitfahrzeug ein privat genutzter Pkw , erfolgt die Einstufung zwei Klassen unter dem Erstfahrzeug, mindestens in SF 1 und maximal in SF 6 (Beitragssatz 44 %).
Kinder umfangreich versicherter Kunden
Neu: gilt nicht mehr nur für privat genutzte PKW, sondern jetzt auch für Krafträder, Leichtkrafträder (nicht Kleinkraftrad), Trikes, Quads oder Campingfahrzeuge (sowohl als Erst- als auch als Zweitfahrzeug). Verbesserte Einstufung des Zweitfahrzeuges nach den bekannten Voraussetzungen in SF 1 möglich. Neu: Ist das Zweitfahrzeug ein privat genutzter PKW, erfolgt die Einstufung zwei Klassen unter dem Erstfahrzeug, mindestens in SF 1 und maximal in SF 3.
Zweitfahrzeug wie Erstfahrzeug
Wie bisher ist für privat genutzte PKW, Krafträder, Trikes und Quads die Berücksichtigung der SF-Klasse des Erstfahrzeugs für das Zweitfahrzeug möglich.
Die Gothaer SF-Garantie im AutoMobil-Tarif Stand 01.07.2022
Details zum neuen Produkt im Tarif 01.07.2022, der Gothaer SF-Garantie als
Einsteiger-SF und als Treue-SF, haben wir für Sie hier zusammengestellt.
Leistungsübersicht AutoMobil-Tarif Stand 01.07.2021
Die Leistungen des AutoMobil-Tarifs Stand 01.07.2021 haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.
Tarifierungsmerkmale
Tarifgruppen (Berufsgruppen)
N - Normal
A -Landwirte, Gartenbau-Betriebe (Mitglieder in ldw. oder Gartenbau-BG, Mindestgröße: ½ ha bzw. 2 ha), Jäger
B - Öffentlicher Dienst
L - Beamte auf Lebenszeit
D - Energieversorger, Privatkrankenanstalten, Banken und Bausparkassen, IT- und Telekommunikations-Branche (Hersteller, Installations- und Wartungsbetriebe, nicht Einzelhändler)
V - Versicherungsbranche
Jährliche Kilometerleistung
- Die Kilometerklassen für PKW lauten: bis 3.000 km (seit 07.2018), 6.000 km, 9.000 km, 12.000 km, 15.000 km, 20.000 km, 25.000 km, 30.000 km, über 30.000 km. Im Schnitt liegt die jährliche Fahrleistung bei etwa 15.000 km.
Fahrzeugalter bei Erwerb
- Alter = Erwerbsdatum – Datum der Erstzulassung
- Die Altersklassen sind: 0 Tage, bis 3 Jahre, bis 6 Jahre, bis 8 Jahre, bis 9 Jahre, bis 10 Jahre, bis 12 Jahre, bis 13 Jahre, bis 16 Jahre, bis 18 Jahre, bis 23 Jahre, über 23 Jahre.
Nutzerkreis und Fahreralter
- Bei allen Nutzungsarten erfolgt eine risikogerechte Tarifierung nach dem Alter der Fahrer, insbesondere bei jungen Fahrern bis 24 Jahre und bei älteren Fahrern ab 70 Jahre. Keine Auswirkung auf den Nutzerkreis: Die Teilnahme am Begleiteten Fahren
Single-Nutzung - Fahrzeugnutzung nur durch Versicherungsnehmer
Partner-Nutzung - Nutzung durch 2 Personen Partner: Beliebiges Familienmitglied in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN
VN und weitere Familienangehörige - Nutzung durch mehr als 2 Personen, Alle Nutzer: Familienangehörige in häuslicher Gemeinschaft mit dem VN
VN und weitere Fahrer - Nutzung durch mehr als 2 Personen,
ohne häusliche Gemeinschaft mit dem VN
Beliebige Nutzung - Nutzung durch VN und weiteren, nicht näher bezeichneten Personenkreis
Abweichende Halterschaft
Kein Zuschlag für abweichend Halterschaft wird erhoben bei:
- Werksangehörigen und Schwerbehinderten,
- Ehe-/Lebenspartnern des VN in häuslicher Gemeinschaft,
- beliebigen Familienangehörigen des VN in häuslicher Gemeinschaft bei Vereinbarung von Fahrzeugnutzung “Single“, Partner“ oder „VN und weitere Familienangehörige“