- Beim Vorwurf des Vorsatzes schützen wir Ihre Kunden von Anfang an - und nicht erst nach einem Freispruch (Vorsatztaten wie Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung oder Beleidigung sowie Disziplinarrechts-, Standesrechts- und Ordnungswidrigkeitsverfahren).
- Professioneller Beistand und schnelle Hilfe durch Empfehlung von qualifizierten Anwälten
- Im Streitfall Übernahme vereinbarter Anwaltsgebühren (angemessenes Honorar über die gesetzliche Vergütung hinaus) sowie der Kosten für das Gerichtsverfahren, Sachverständige und Zeugen bis 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall
- Zinsloses Darlehen von 200.000 Euro für Strafkautionen