Schutz für Bootseigner gegen Ansprüche Dritter
Die Gothaer Wassersport-Haftpflichtversicherung deckt Schadenersatzansprüche Dritter, die aus Besitz, Führen, Halten oder dem Gebrauch des versicherten Bootes herrühren. Die Wassersport-Haftpflichtversicherung erfüllt die Auflagen des im europäischen Ausland oft gesetzlich vorgeschriebenen Wassersport-Haftpflichtschutzes.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Die Vertragslaufzeit beträgt generell ein Jahr, wobei eine Einschränkung auf saisonale Deckung gegen Rabatt möglich ist. Grundsätzlich wird eine jährliche Zahlweise vereinbart. Bei entsprechendem Teilzahlungszuschlag ist jedoch auch halbjährliche bzw. vierteljährliche Zahlweise möglich.
In einigen Ländern ist das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und muss durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung nachgewiesen werden. In Italien wird ein Zertifikat auch für einen Transittransport auf der Straße benötigt.
Gerne stellt die Gothaer rechtzeitig vor Reiseantritt die speziell benötigte Versicherungsbestätigung schnell und kostenlos zur Verfügung. Vor Vertragsabschluss sollte bedacht werden, dass für Fahrten nach Italien eine Mindestdeckungssummevon 7.3 Mio. Euro benötigt wird.
Formulare
Angebot und Antrag
Info- und Werbematerial
Weitere Optionen