Der Gesundheit des Hundes zuliebe
Hunde können auch mal krank werden oder sich ernsthaft verletzen. Den rund 10 Millionen Hundebesitzer*innen in Deutschland bereiten dann - neben dem Leid des Tieres - oft auch die hohen Tierarzt-Rechnungen Kopfzerbrechen. Die Gothaer Tierkrankenversicherung für Hunde bietet nicht nur finanzielle Unterstützung bei Operationen und Heilbehandlungen (sofern vereinbart), sondern auch wertvolle Hilfsdienste wie z. B. die telefonische Hilfe bei Rechtsfragen zum Tier (JurLine).
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Die Gothaer Tierkrankenversicherung für Hunde bietet einen OP-Kostenschutz je nach Bedarf des Kunden in den Produktlinien Basis, Plus und Premium.
Deutliche Leistungsverbesserungen bei gleichem Beitrag (Gothaer Garantie-Paket). Verbesserte Leistungen auf Basis der Innovationsklausel gelten auch für alle Bestandskunden
*GOT = Gebührenordnung für Tierärzte
Besteht der Wunsch nach einem Vollkrankenschutz, kann zu jeder Produktlinie der Baustein "Heilbehandlungen" mitversichert werden. Damit sind auch ambulante und stationäre Tierarztbehandlungen abgesichert.
Die Einreichung von Tierarztrechnungen erfolgt am einfachsten per Mail an spez-schaden@gothaer.de. Es ist darauf zu achten, dass die Rechnungen eindeutig zugeordnet werden können. Unverzichtbare Angaben sind die Versicherungsschein-Nummer, der Name des Hundes (so, wie im Vertrag erfasst), das Alter sowie die Chip-Nummer. Sofern der Hund bei Antragstellung bzw. Vetragsabschluss noch keinen Chip bekommen hat, ist dies unverzüglich nachzuholen und die Chip-Nummer der Gothaer umgehend mitzuteilen. Für eine problemlose Bearbeitung sollte zudem für jeden versicherten Hund pro Tierarztbesuch eine eigene Rechnung erstellt werden. Tierärztliche Leistungen, die mehrere verschiedene Tiere betreffen, sollen nicht in einer Rechnung zusammengefasst werden.
Die Versicherung kann für Hunde abgeschlossen werden, die privat - auch für die Jagd - gehalten werden. Für Hunde, die gewerblich und/oder gegen Entgelt eingesetzt werden, bieten wir keinen Versicherungsschutz. Bei Vertragsschluss muss bzw. darf der Hund folgendes Alter erreicht haben:
Bei Beantwortung einer oder beider Fragen mit „Ja“ erfolgt eine gesundheitliche Annahmeprüfung. Diese ist auch jederzeit als Risiko-Vorprüfung vor Antragstellung bei der Fachabteilung KP-SPEZ möglich.
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