Schutz gegen Ansprüche aus Verkehrsverträgen
Die Gothaer-Verkehrshaftungsversicherung ist die Lösung für alle Unternehmer, die als Verkehrsträger in der Logistik- und Transportbranche tätig sind. Das heißt für Unternehmer, die Güter gegen Entgelt zu Land, zu Wasser oder in der Luft in Ihre Obhut nehmen und befördern.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Verkehrsträger können verschiedene Tätigkeiten ausführen und somit als Frachtführer, als Spediteur, als Lagerhalter, als Logistiker und sogar als Mischbetrieb, der die vorgenannten Tätigkeiten gebündelt ausführt, fungieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen unterliegen die Verkehrsträger einer gesetzlichen Versicherungspflicht.
Gegenstand der Verkehrshaftungsversicherung ist die Haftung, die sich aus den zwischen dem Verkehrsträger, also unserem Versicherungsnehmer, und seinen Kunden geschlossenen Verträgen ergibt.
Die zu versichernde Haftung ergibt sich aus nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen, aus internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen sowie aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus der Transport- und Logistikbranche. Diese können noch durch Individualvereinbarungen zwischen unseren Kunden und deren Auftraggebern ergänzt werden.
Wir ermitteln mit Hilfe der Betriebsbeschreibung, welche Tätigkeiten und welche daraus folgende Haftungsbereiche unsere Kunden absichern müssten. Wir erfassen in der Betriebsbeschreibung zum einen sämtliche Aktivitäten und Aufgaben und sie wird zum anderen, neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Grundlage und Bestandteil des Versicherungsvertrags.
Auf Grundlage der Betriebsbeschreibung stellen wir unseren Kunden einen individuellen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz zur Verfügung, welcher zum einen der tatsächlichen Risikobeschreibung und zum anderen den erforderlichen Haftungsvorgaben entspricht.
Durch unsere fachliche Expertise und langjährige Erfahrung im Bereich der Verkehrshaftungsversicherung kümmern sich unsere Transportspezialisten um eine professionelle Risikoermittlung und Risikoerfassung sowie um eine professionelle Abwicklung im Schadenfall.
Für Unternehmen, die gegen Entgelt Güter befördern, behandeln oder einlagern und diese in ihrer Obhut haben. Egal ob diese als Frachtführer, als Spediteur, als Lagerhalter oder als Logistiker tätig sind.
Versichert ist die Haftung der Unternehmen, die sich aus den mit den Auftraggebern abgeschlossenen Verkehrsverträgen ergibt.
Die zu versichernde Haftung ergibt sich aus nationalen und internationalen gesetzlichen Vorgaben und Bestimmungen und / oder aus internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen aus der Transport- und Logistikbranche.
Nicht versichert sind u.a. Naturkatastrophen, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, terroristische und politische Gewalthandlungen, Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung, die Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, Beschlagnahme, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand, Vertragsstrafen sowie Schäden die einen strafähnlichen Charakter haben.
Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an:
Umzugsgut, Kraftfahrzeugen, Kunstgegenständen, Antiquitäten, Edelmetallen, Edelsteinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Dokumenten, Urkunden, Tabakwaren, Spirituosen, optischen Geräten, Unterhaltungselektronik, EDV-Geräten und Zubehör, Telekommunikationsgeräten, radioaktiven Stoffen, Waffen und Munition, Drogen sowie lebende Tiere und Pflanzen nicht versichert. Schwergut- und Großraumtransporte, kran- und Montagearbeiten sind ebenfalls nicht versichert.
Telekommunikationsgeräten, radioaktiven Stoffen, Waffen und Munition (ausgenommen Jagd- und Sportwaffen und -Munition ), Drogen, die unter das BTM-Gesetz oder das Opium-Gesetz fallen; lebenden Tieren und Pflanzen.
Die Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche, welche vom Auftraggeber gegen unseren Kunden geltend gemacht werden.
Diese Ansprüche können Güterschäden, Güterfolgeschäden und / oder reine Vermögensschäden sein.
Soweit aus der erforderlichen Betriebsbeschreibung keine abweichende Regelung beantragt wird, besteht Versicherungsschutz aus Verkehrsverträgen innerhalb und zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zuzüglich der Schweiz und Großbritannien.
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