Zielgruppe
Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist genau auf die Bedürfnisse folgender Berufsgruppen zugeschnitten:
- Immobilienverwalter (Wohnimmobilienverwalter (Pflichtversicherung) und sonstige Immobilienverwalter),
- Immobilienmakler
- Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater
- Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Beirat)
Produktinformationen
Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet:
- Die Prüfung der Haftpflichtfrage
- Die Übernahme von Abwehrkosten bei unberechtigten Haftpflichtansprüchen
- Die Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen
Zugrundeliegendes Bedingungswerk: Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung i.V.m. Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für:
- Immobilienverwalter
- Immobilienmakler
- Immobiliendarlehensvermittler & Honorar-Immobiliendarlehensberater
- Wohnungsbeiräte
Versicherte Risiken
Die Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit - von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat - begangenen Verstoßes von einem anderen wegen Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.
Highlights - Übergreifend
- Bedingungsdifferenzdeckung, die den Deckungsumfang der Gothaer GewerbeProtect Vermögensschadenhaftpflichtversicherung rückwirkend für den Vorvertrag zur Verfügung stellt
- Privat- und öffentlich-rechtliche Haftpflicht-Ansprüche sind mitversichert
- Nachmeldefrist von mindestens 6 Jahren (Immobiliardarlehensvermittler und Immobilienverwalter unbegrenzte Nachmeldefrist)
- Übernahme der Versicherungsfälle bei Ablauf der Nachmeldefrist des Vorversicherers
- Abwehrschutz beim Vorwurf wissentlicher Pflichtverletzung
Highlights - Immobiliardarlehensvermittler
- Mitversicherung aller im Zusammenhang stehender, rechtlich zulässiger außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen
- Unbegrenzte Nachmeldefrist
Highlights - Immobilienverwalter
- zwei Vertragsteile:
- Teil C-1: Wohnimmobilienverwalter (Pflichtversicherung)
- Teil C-2: sonstige Immobilienverwalter
- Die Teile C-1 und C-2 können einzeln oder kombiniert abgeschlossen werden
- Unbegrenzte Nachhaftung
- Verletzung von Datenschutzgesetzen, Einsatz des Internets
- Vermittlung von Mietverträgen
Zusätzlich bei Deckung für Wohnimmobilienverwalter (Pflichtversicherung):
- Mitversicherung gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme von WEG-Beiräten
- Inanspruchnahme des WEG-Verwalters (Versicherungsnehmer) als Organ
Zusätzlich bei Deckung für sonstige Immobilienverwalter bzw. Erweiterungen für Wohnimmobilienverwalter (Pflichtversicherung):
- Umfangreiche Mitversicherung von Nebentätigkeiten, z. B. als Immobilienmakler, Geschäftsführer einer Mietpool GbR
- Haftpflichtansprüche Dritter aus eigenverwalteten Immobilien
- Fehler bei Abschluss und Fortführung von Versicherungsverträgen für die verwalteten Objekte
- Mitversicherung von Datenverlust
- Kosten der Erneuerung der Schließanlage
Highlights - Immobilienmakler
- Mitversicherung von Nebentätigkeiten als Sachverständiger und Gutachter auf dem Gebiet des Grundstücks- und Wohnungswesens
- Mitversicherung der Tätigkeit als bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften
- Mitversicherung der Tätigkeit als nebenberuflicher Immobilienverwalter (bis 100 Wohn- und Geschäftseinheiten), soweit diese Tätigkeit nicht der Versicherungspflicht unterliegt
- Kosten einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung und Kosten einer Unterlassungsklage sind mitversichert
Highlights - Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Beirat)
- Versicherungsschutz als Verwaltungsbeirat gemäß § 29 Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Beirat)
Deckungsumfang
Deckungssummen | |
Immobiliardarlehensvermittler (IDV) |
500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR | 2-fach maximiert je Versicherungsperiode |
Immobilienverwalter (IV) Wohnimmobilienverwalter (Pflichtversicherung) |
500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR | je 2-fach maximiert je Versicherungsperiode |
Sonstige Immobilienverwalter |
250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR | je 2-fach maximiert je Versicherungsperiode |
Immobilienmakler (IM) |
100.00 EUR 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR | je 2-fach maximiert je Versicherungsperiode |
Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Beirat) |
100.00 EUR 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR | je 2-fach maximiert je Versicherungsperiode |
Entschädigungsgrenzen (in Euro)
Immobilienverwalter (IV) bei Abschluss von Teil C-2 sonstige Immobilienverwalter | |
Kosten der Erneuerung der Schließanlagen (je Versicherungsfall und -periode) | 20.000 |
Geschäftsführer einer Mietpool GbR (je Versicherungsfall und -periode) | 100.000 |
Die Selbstbeteiligung kann aus folgenden Varianten gewählt werden:
| Selbstbeteiligungen |
Immobiliardarlehensvermittler (IDV) | 500 Euro je Versicherungsfall |
Immobilienverwalter (IV) | 250 Euro je Versicherungsfall |
Immobilienmakler (IM) | 250 Euro je Versicherungsfall |
Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Beirat) | 250 Euro je Versicherungsfall |
SynTool
Im SynTool finden Sie einen ausführlichen Überblick der Leistungen.
PlusBausteine
- Übergreifende Bausteine:
- Erweiterte Kostenübernahme bis 10 % der Deckungssumme für den Anteil des Haftpflichtanspruchs, der die Deckungssumme übersteigt;
- Schiedsgerichtsklausel: Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Vereinbarung von schiedsrichterlichen Verfahren. - Immobiliardarlehensvermittler (IDV):
- Keine Besonderen (siehe übergreifende Bausteine). - Immobilienverwalter (IV):
- Keine Besonderen (siehe übergreifende Bausteine). - Immobilienmakler (IM):
- Erweiterte Nachmeldefrist: Nachmeldefrist verlängerbar auf 10 Jahre.
- Berufsaufgabe: Unbegrenzte Nachmeldefrist bei Berufsaufgabe. - Wohnungseigentumbeiräte (WEG):
- Erweiterte Nachmeldefrist: Nachmeldefrist verlängerbar auf 10 Jahre.
Schadenbeispiele
1.Schadenbeispiel: Immobiliardarlehensvermittler
- Fehlerhafte Berechnung der Darlehenskündigungsfrist, so dass Vorfälligkeitsentschädigung oder Bereitstellungszinsen zu zahlen sind,
- Fehlerhaftes Stellen eines Darlehensantrages, z.B. Nichtangabe eines Wohnrechts
- Verzögerung bei Vermittlung eines Darlehensvertrages, so dass sich eine Zinsverschlechterung ergibt
2.Schadenbeispiel: Immobilienverwalter
- Fehlerhafter Abschluss oder unklare Fassung von Miet-/Pachtverträgen
- Unrichtige Mietzinserrechnung
- Nichtausschöpfung gesetzlicher Mieterhöhungsmöglichkeiten
3. Schadenbeispiel: Immobilienmakler
- Unrichtige Bezeichnung oder Beschreibung der zum Verkauf stehenden Immobilie
- Vermittlung eines Grundstücks, das für den geplanten Bauzweck ungeeignet ist
- Doppelvermietung
4. Schadenbeispiel: Beiräte von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Beirat)
- Fehlerhafte Prüfung der vom Verwalter vorgelegten Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen oder Kostenvoranschläge
- Zustimmung zu einer Maßnahme des Hausverwalters, die sich als ungeeignet erweist