Allgemeine Produktinformationen
- CR22-14 Gothaer Direktversicherung GarantieRente
- CR = Konventionelle Anlage der Beiträge im Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung AG. Festverzinsliche Wertpapiere, wie Staatsanleihen, bilden den Anlageschwerpunkt.
Garantien
Garantien vor Rentenbeginn
Die beitragsbezogene Garantie sichert die eingezahlten Beiträge abzüglich verbrauchter Risikobeiträge bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung während der Vertragslaufzeit. Die Höhe der Garantie beträgt 80%.
Garantien zum Rentenbeginn: Best-Renten-Garantie
Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitieren Ihre Kund*innen von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhalten die höchste aus folgenden drei Renten:
- Die garantierte Mindestrente
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und dem Mindestrentenfaktor
- Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Berücksichtigung u. a. der Entwicklung von Lebenserwartung und der Renditen der Kapitalanlagen).
Risikoschutz
Langlebigkeit
Wir leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken - das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer GarantieRente.
Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Im Todesfall der versicherten Person leisten wir an die Hinterbliebenen den jeweils höheren Wert aus den eingezahlten Beiträgen bzw. dem zum Todeszeitpunkt vorhandenen Vertragsguthaben.
Nach Rentenbeginn:
Die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Rentenzahlungen werden als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann frei gewählt und bis ein Jahr vor Rentenbeginn geändert werden.
Berufsunfähigkeitsschutz:
Die Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie Zukunft unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur GarantieRente optional hinzugewählt werden:
- BU-Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung. Dieser Schutz kann mit und ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Wird eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung eingeschlossen, ist damit eine Wartezeit von drei Jahren verbunden. Der Monatsbeitrag ist in diesem Fall auf max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) mit und ohne Dynamik begrenzt.
- BU-Rente: Zusätzlich zur Beitragsbefreiung wird für die Dauer einer Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente gezahlt.
Flexibilität
Dynamik:
Zu Vertragsbeginn kann eine dynamische Erhöhung der Beiträge entsprechend der Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart werden. Die dynamischen Erhöhungen können beliebig oft ausgesetzt und wieder aufgenommen werden, ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Beitragserhöhungen:
Mit kleinen Beiträgen starten und während der Laufzeit die Beiträge erhöhen - und das ohne Gesundheitsprüfung! Die Erhöhung muss mindestens 60 EUR im Jahr betragen und der Gesamtbeitrag darf den Höchstbetrag nach § 3,63 EStG nicht übersteigen. Das entspricht einer Erhöhung des Monatsbeitrages von 5 EUR. Die Erhöhungen sind bis 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn möglich. Wenn eine Rente im Falle der Berufsunfähigkeit eingeschlossen ist, besteht noch die Möglichkeit einer anlassabhängigen Erhöhung.
Zuzahlungen:
Die Rente kann bis 12 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn auch mit Zuzahlungen während der Laufzeit erhöht werden. Zuzahlungen sind bis zu 12-mal im Jahr möglich. Die Zuzahlung muss mindestens 100 Euro betragen und darf zusammen mit den Beiträgen im Kalenderjahr den Höchstbetrag nach § 3,63 EStG nicht übersteigen.
Zahlungsunterbrechungen/Beitragsreduktion:
Die Beiträge können jederzeit flexibel ausgesetzt (3-36 Monate), reduziert und freigestellt werden. Eine Zahlungsunterbrechung ist nur möglich, wenn das Vertragsguthaben mindestens so groß ist, wie die Summe der durch die Unterbrechung entfallenden Beiträge. Bei einer Beitragsreduktion muss der reduzierte Beitrag monatlich mindestens 30 Euro betragen und die Summe aller Beiträge muss mindestens 3.600 Euro umfassen.
Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn:
Ihre Kund*innen haben die Wahl zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung.
Überschussverwendung
Bei der Überschussverwendung wird zwischen der Anspar- und der Rentenphase unterschieden.
Ansparphase:
In der Ansparphase werden bei der Gothaer GarantieRente anfallende Überschüsse auf das Ertragskonto eingezahlt. Das Ertragskonto bildet zusammen mit dem garantierten Deckungskapital das Vertragsguthaben.
Rentenphase:
In der Rentenphase gilt das Überschusssystem "Bonusrente".
Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschussberechtigte, garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt.
Zusageart
Beitragsorientierte Leistungszusage
Mit der Gothaer Direktversicherung GarantieRente wird die beitragsorientierte Leistungszusage abgebildet. Demnach verpflichtet sich das Unternehmen bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Den Mitarbeitenden wird eine bestimmte Leistung, i. d. R. eine Rente, garantiert.