Absicherung nach individuellem Risiko

Vermögensschaden-Haftpflicht für Unternehmensberater

Unternehmensberater gewinnen in sich ständig verändernden und komplexen Märkten immer mehr an Bedeutung. Sie sind beratend in allen Branchen tätig und erstellen Gutachten, Sanierungs- und Umstrukturierungskonzepte. Häufig werden die eigenen Beratungsergebnisse im Rahmen eines Interim-Managements umgesetzt. Unabhängig von der zu beratenden Klientel besteht der Bedarf an einer Lösung zur Existenzsicherung.

Vertriebsunterstützung für die Vermögensschaden-Haftpflicht für Unternehmensberater

  • Wettbewerbsfähige Beiträge und Vertragsbestimmungen
  • Separates Deckungskonzept für reine Personalberater

Für wen ist die Versicherung?

Freiberuflich tätige Unternehmensberater (betriebswirtschaftliche Beratung, Personalberater, M&A-Berater) und / oder die Tätigkeit als Interim Manager,auch in Organstellung.

Für Personalberater und Unternehmensberater ohne Interimsmanagement bieten wir bis zu einer Deckungssumme von 1.000.000 Euro Versicherungsschutz über die Gothaer GewerbeProtect an.

Was ist versichert?

Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung beruflicher Tätigkeit ? von ihm selbst oder einer Person, für die er einzutreten hat ? begangenen Verstoßes von einem anderen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird. Bei Vermögensschäden handelt es sich dabei um Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind, noch aus solchen Schäden herleiten.

Ziel ist es, den Kunden vor Schadensersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, zu schützen. Mithilfe der langjährigen Expertise unserer Schadenkollegen und deren Qualifikation als Volljuristen, bietet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung folgende Leistungen im Schadenfall:

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage
  • die Regulierung des Schadens
  • die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche (Rechtsschutz)
  • Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten, führt die Gothaer den Prozess und trägt die Kosten.

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