Für wen ist die Bauleistungsversicherung?
Versichert sind der Versicherungsnehmer (Bauherr oder sonstiger Auftraggeber) und alle am Bau beteiligten Unternehmer. Da der Bauherr die Versicherung auch für alle beteiligten Unternehmer abschließt, kann er im Bauvertrag eine anteilige Aufteilung des Versicherungsbeitrags auf alle Unternehmer vereinbaren.
Was ist versichert?
Rohbau:
Erd-, Maurer- und Betonarbeiten sowie der Bau einer Dachkonstruktion und gegebenenfalls auch die Dacheindeckung. Der Umfang der Rohbauarbeiten sollte bei Vertragsabschluss möglichst nach Vorlage der VOB Teil C definiert werden.
Ausbau:
Der Ausbau umfasst die Leistungen des Baunebengewerbes. Dieses erledigt den Innenausbau eines Bauwerkes. Hierunter fallen z.B.:
- Elektro-/Strominstallation
- Gasinstallation
- Klimatechnik
- Aufzuginstallation
- Glaserarbeiten
- Schreinerarbeiten
- Heizung, Sanitär
- Malerarbeiten
- Tapezierarbeiten
Umbau:
Unter Umbau versteht man Veränderungen bestehender Bausubstanz durch Einbringung von Neubauteilen wie Aufstocken, Versetzen oder Anbauen. Es ist möglich, bestehende Altbausubstanz durch besondere Vereinbarung gegen Einsturz oder sonstige Sachschäden mitzuversichern.
Welche Sachen sind nicht versichert?
- Maschinelle Einrichtungen für Produktionszwecke
- Nicht als wesentliche Bestandteile einzubauende Einrichtungsgegenstände
- Baugeräte mit Zusatzeinrichtungen
- Kleingeräte und Handwerkszeuge
- Vermessungs-, Werkstatt-, Prüf-, Labor-, und Funkgeräte sowie Signal- und Sicherungsanlagen
- Spezialgerüste, Baubuden, Magazine usw.
- Fahrzeuge aller Art
- Akten, Zeichnungen und Pläne
Welche Schäden sind abgedeckt?
- Versichert sind unvorhergesehene eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder an sonstigen versicherten Sachen. Hierzu zählen Schäden z.B. durch: Ungewöhnliche Witterungsverhältnisse (z. B. Niederschläge, Sturm, Hagel)
- Außergewöhnliche Naturereignisse (z. B. Erdbeben, Orkan und Erdrutsch)
- Fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter (z. B. Vandalismus) sowie Glasbruch
- Sofern vereinbart auch Diebstahl fest eingebauter Teile
- Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
Welche Schäden sind nicht abgedeckt?
- Kernenergie
- Beschlagnahmen oder sonstige hoheitliche Eingriffe
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers
- Ferner sind u.a. nicht versichert: Mängel an der Bauleistung oder sonstigen Sachen, Verluste mit dem Gebäude nicht fest verbundener Sachen, Verstöße gegen die anerkannten Regeln der Technik und Schäden durch fehlende Schutzmaßnahmen bei Frost, Gründungsmaßnahmen, Ausfall der Wasserhaltung, normale Witterungseinflüsse.
Wo gilt die Bauleistungsversicherung?
Versicherungsschutz besteht auf der im Versicherungsschein bezeichneten Baustelle.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten.
Was erhält der Kunde im Schadenfall?
Ersetzt werden alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Dies gilt sowohl für Schäden, für die der Bauherr aufkommen muss als auch für solche, für die der Bauunternehmer und die Handwerker das Risiko tragen.
Schadenbeispiele
- Beim Verlegen einer Deckenplatte (Fertigteil) versagte das Kupplungsgetriebe des Autokrans. Der Kran konnte die Deckenplatte nicht mehr halten. Demzufolge stürzte die Deckenplatte aus ca. vier Metern Höhe auf eine darunter liegende Stütze. Sowohl Deckenplatte als auch Stütze sind nicht mehr verwendbar. Die Schadenbeseitigungskosten beliefen sich auf 2.700 Euro.
- Durch wolkenbruchartige Regenfälle wurden die Kellerräume von sechs Reihenhäusern, die kurz vor der Fertigstellung standen, überflutet. Entschädigungsleistung 12.700 Euro.
- Durch den Bruch eines Schalungsträgers stürzten ca. 60 qm einer frisch betonierten Decke über dem ersten Obergeschoss eines Wohnhauses ein. Entschädigung 5.500 Euro.
- In einem verschlossenen Kellerraum abgestellte und für den nächsten Tag zum Einbau vorgesehene lsolierglasscheiben wurden von unbekannten Tätern zerstört. Entschädigungsbetrag 3.500 Euro.
- Unbekannte Täter besprühten nachts sechs Doppelhaushälften mit schwarzer Farbe. Schadenhöhe 32.000 Euro.
- Die gerade fertiggestellte Dacheindichtung einer mit Trapezblechen rundum verkleideten Industriehalle wurde durch orkanartige Sturmböen fast völlig abgedeckt. Ein Teil der Dichtungsbahnen hing an der Fassade herunter und verunreinigte sie mit Bitumen. Für das Säubern dieser Flächen mit Hochdruckreinigern und die komplette Erneuerung der Dacheindichtung entstanden Kosten von 85.000 Euro.
- Beim Transport von Steinen geriet durch unsachgemäße Bedienung des Turmdrehkrans die Last stark ins Pendeln. Der Kran wurde überlastet und stürzte mit dem Ausleger auf das Dach des Neubaus. Für die Wiederherstellung der Bauleistung wurden 20.000 Euro aufgewendet. Außerdem wurde über die Maschinenversicherung der Schaden am Kran reguliert.
- Durch ungewöhnliche Regenfälle wird die Klimazentrale eines im Bau befindlichen Erlebnisbades zerstört. Die aus den USA stammende, speziell für dieses Objekt gefertigte Klimazentrale muss neu geliefert und montiert werden. Der Sachschaden beläuft sich auf über 80.000 Euro. Die Eröffnung des Bades verzögert sich durch diesen Schaden erheblich. Für den Verlust von kalkulierten Einnahmen und Ansprüchen der Pächer des Schwimmbades, der Shops und Restaurants entstehen Aufwendungen von 40.000 Euro, die von der Bauunterbrechungsversicherung übernommen werden.