Rundumschutz für Bauvorhaben - mit unserer Bauleistungsversicherung
Bauleistungsversicherung
Mit der Bauleistungsversicherung sind alle Bauleistungen vom Fundament bis zum Dachstuhl versichert, ebenso wie Baustoffe und Teile für den Roh- und Ausbau sowie Einrichtungsgegenstände, die fester Bestandteil des Bauprojekts sind. Durch besondere Vereinbarungen ist der Schutz außerdem auf Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe, Baugrund und Bodenmassen erweiterbar. Sogar Schadensuchkosten und Altbausubstanz können nach Vereinbarung einbezogen werden.
Highlights
Die Bauleistungsversicherung dient der Absicherung des Bauvorhabens gegen unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen, Baustoffen und Bauteilen während der gesamten Bauzeit bis zur Abnahme
Die Bauleistungsversicherung bietet Schutz über die Abnahme hinaus: Dank der Nachhaftung sind auch Schäden abgesichert, die während der Bauzeit entstanden sind und erst später festgestellt werden.
Der Versicherungsbeitrag der Bauleistungsversicherung kann anteilig auf die bauausführenden Handwerksbetriebe "umgelegt" werden
Es ist nicht nur das Risiko des Bauherrn versichert, sondern auch die Risiken der am Bau beteiligten Unternehmer an von ihnen erbrachten Bauleistungen.
Der Beitrag für die Allgefahrendeckung der Bauleistungsversicherung ist vergleichsweise gering im Verhältnis zu den möglichen Schäden, die für Bauherren oder mitversicherte Unternehmer existenzbedrohend sein können.
Unsere Produktpalette bietet umfassenden Versicherungsschutz mit vielen Gestaltungsmöglichkeiten und einer individuell auf das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittenen Deckung.
Vertriebsunterstützung für die Bauleistungsversicherung
Tarifdetails
Für wen ist die Bauleistungsversicherung?
Nicht nur der Bauherr ist versichert, sondern auch alle am Bau beteiligten Bauunternehmer und Handwerker. Deshalb ist es üblich, diese Personengruppen an den Kosten für die Versicherungsbeiträge zu beteiligen. Durch die gemeinsame Absicherung werden Rechtsstreitigkeiten vermieden, und die Bautätigkeiten können zügig fortgeführt werden.
Was ist versichert?
Unsere Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben in jeder Phase – vom Rohbau über den Ausbau bis hin zu Umbaumaßnahmen.
Rohbau:
Versichert sind alle Leistungen und Materialien, die zur Errichtung des Gebäudes gehören, z. B.:
Fundament- und Mauerwerksarbeiten
Betondecken, Träger, Stützen
Dachstuhl und äußere Gebäudehülle
Baustoffe und Bauteile, die bereits auf der Baustelle lagern
Ausbau:
Auch Arbeiten im Innenbereich sind abgesichert, darunter
Trockenbau, Estrich und Innenputz
Elekto-, Sanitär- und Heizungsinstallation
Fenster und Türen
Maler- und Bodenbelagsarbeiten
Umbau:
Unter Umbaumaßnahmen versteht man konstruktive Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz, bei denen bestehende Bauteile verändert, ersetzt oder durch neue Baukomponenten ergänzt werden. Dies umfasst unter anderem Aufstockungen, An‑ und Erweiterungsbauten sowie das Versetzen oder Umgestalten tragender und nicht tragender Bauteile.
Durch eine besondere vertragliche Vereinbarung kann zusätzlich die Altbausubstanz in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Der Schutz erstreckt sich dabei auf Einsturzgefahren sowie auf andere unvorhergesehene Sachschäden, die unmittelbar im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen stehen.
Welche Sachen sind nicht versichert?
Schäden durch normale Abnutzung oder Alterung (Verschleiß, Korrosion)
Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
Schäden durch Mängel oder fehlende Planung
Schäden, die nicht „unvorhergesehen“ sind
Schäden, die bei normaler Sorgfalt vorhersehbar gewesen wären
Schäden aus bereits bekannten Mängeln
Finanz- oder Vermögensschäden
Schäden aus besonderen Gefahren (Krieg, Terror, Kernenergie)
Nicht versicherte Sachen:
Werkzeuge, Maschinen, Geräte (z. B. Bagger, Kräne)
Fahrzeuge aller Art
Büroausstattung oder Baucontainer-Inhalt
Kleinmaterial und Hilfsmittel, die nicht Bestandteil der Bauleistung sind
Welche Schäden sind abgedeckt?
Eine Bauleistungsversicherung bietet Schutz für ein Bauvorhaben während der Bauzeit. Sie deckt in der Regel unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden, die auf der Baustelle entstehen. Hierrunter fallen z. B.:
Höhere Gewalt: Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche oder Blitzschlag verursacht werden.
Menschliches Versagen: Die Versicherung deckt Schäden, die auf menschliches Versagen oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, wie z. B. Fehler bei der Ausführung oder unsachgemäße Handhabung von Materialien und Geräten.
Vandalismus und Sabotage: Schäden, die durch mutwillige Zerstörung oder Sabotageakte verursacht werden.
Diebstahl und Einbruch: Die Versicherung deckt Schäden, die durch Diebstahl oder Einbruch entstehen, insbesondere wenn es sich um Baustoffe oder Bauteile handelt.
Brand und Explosion: Schäden, die durch Brände oder Explosionen auf der Baustelle verursacht werden, können mitversichert werden.
Wasserschäden: Wasserschäden, die nicht auf Überschwemmungen zurückzuführen sind, wie z. B. solche, die durch Lecks oder Rohrbrüche entstehen, können ebenfalls abgedeckt sein.
Wo gilt die Bauleistungsversicherung?
Versicherungsschutz besteht auf der im Versicherungsschein bezeichneten Baustelle.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird gebildet aus den Gesamtherstellungskosten der Baumaßnahme (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten.
Was erhält der Kunde im Schadenfall?
Ersetzt werden alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Dies gilt sowohl für Schäden, für die der Bauherr aufkommen muss als auch für solche, für die der Bauunternehmer und die Handwerker das Risiko tragen.
Schadenbeispiele
Beim Verlegen einer Deckenplatte (Fertigteil) versagte das Kupplungsgetriebe des Autokrans. Der Kran konnte die Deckenplatte nicht mehr halten. Demzufolge stürzte die Deckenplatte aus ca. vier Metern Höhe auf eine darunter liegende Stütze. Sowohl Deckenplatte als auch Stütze sind nicht mehr verwendbar. Die Schadenbeseitigungskosten beliefen sich auf 2.700 Euro.
Durch den Bruch eines Schalungsträgers stürzten ca. 60 qm einer frisch betonierten Decke über dem ersten Obergeschoss eines Wohnhauses ein. Entschädigung 5.500 Euro.
Unbekannte Täter besprühten nachts sechs Doppelhaushälften mit schwarzer Farbe. Schadenhöhe 32.000 Euro.
Die gerade fertiggestellte Dacheindichtung einer mit Trapezblechen rundum verkleideten Industriehalle wurde durch orkanartige Sturmböen fast völlig abgedeckt. Ein Teil der Dichtungsbahnen hing an der Fassade herunter und verunreinigte sie mit Bitumen. Für das Säubern dieser Flächen mit Hochdruckreinigern und die komplette Erneuerung der Dacheindichtung entstanden Kosten von 85.000 Euro.
Beim Transport von Steinen geriet durch unsachgemäße Bedienung des Turmdrehkrans die Last stark ins Pendeln. Der Kran wurde überlastet und stürzte mit dem Ausleger auf das Dach des Neubaus. Für die Wiederherstellung der Bauleistung wurden 20.000 Euro aufgewendet. Außerdem wurde über die Maschinenversicherung der Schaden am Kran reguliert.
Durch ungewöhnliche Regenfälle wird die Klimazentrale eines im Bau befindlichen Erlebnisbades zerstört. Die aus den USA stammende, speziell für dieses Objekt gefertigte Klimazentrale muss neu geliefert und montiert werden. Der Sachschaden beläuft sich auf über 80.000 Euro.
Formulare
Angebot und Antrag
Info- und Werbematerial
Bauvorhaben bis zu einer Versicherungssumme von 2,5 Mio. Euro sind zu den Vorgaben des Tarifauszugs 2017 (Bauleistungsversicherung) versicherbar. Ab einer Versicherungssumme von 2,5 Mio. Euro bzw. bei einer Abweichung von den Deckungsinhalten des Tarifauszugs ist der Antrag Bauleistung (207172) zu verwenden.