Grundsätzlich stellen wir unseren Kunden einen sogenannten Avalrahmen zur Verfügung. Bis zum Limit eines solchen Rahmens geben wir dann gerne Avale für jedes einzelne Projekt des Kunden heraus.
Anfragen bis 500.000 EUR können unkompliziert ohne weitere Unterlagen abgegeben werden. Bei Rahmenanfragen größer 500.000 EUR bitten wir um aussagekräftige Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens (insbesondere letzter verfügbarer Jahresabschluss).
Ist nach erfolgreicher Bonitätsprüfung durch uns ein Avalrahmen eingerichtet, steht für unsere Kunden ein Portal für das Avalmanagement bereit. Sehr bequem können hier insbesondere einzelne Avale online beantragt werden.
Zielbranchen und Merkmale:
- Bauunternehmen; Bauhandwerker; baunahe Unternehmen; Maschinen- und Anlagenbauer; Garten- und Landschaftsbauer, Erneuerbare Energien
- Unternehmenssitz in Deutschland
- Avalrahmen Höhe maximal 15 Mio. Euro im Neugeschäft
- Hohe Einzelstücke sind möglich
- Sondertexte werden i.d.R. gezeichnet
- Bietungsbürgschaften; Vertragserfüllungsbürgschaften; Anzahlungsbürgschaften; Bürgschaften gem. § 650 f BGB; Mängelansprüchebürgschaften
- Bürgschaften nach deutschem Recht mit deutschen Gerichtsstand in Länder EU/EFTA außer der Schweiz
- Bürgschaftstexte in deutscher oder englischer Sprache
Verzicht:
- Keine Zeichnung von Projektentwicklern im Wohnungsbau
- Keine weiteren Bürgschaftsarten (wie z.B. Mietkaution, Altersteilzeitkonten, Prozessbürgschaften etc.)
- Bürgschaften nach internationalem Recht und/oder internationalem Gerichtsstand
Rückbaubürgschaften
Wir bedienen schon länger eine hohe Nachfrage im Bereich der erneuerbaren Energien.
Durch unser eigenes Produkt für diesen Bereich gehen wir diese gezielt an. Insbesondere durch die neue Bürgschaftsart der Rückbaubürgschaften.
So wird sichergestellt, dass die vertraglich oder gesetzlich geforderten Sicherheiten gestellt werden können – einfach, zuverlässig und ohne Liquidität zu binden.
Warum Rückbaubürgschaften?
Unternehmen, die Windkraft- oder Solaranlagen auf gepachteten oder gemieteten Grundstücken errichten oder betreiben möchten, müssen eine Sicherheit hinterlegen. Diese Pflicht ist teilweise vertraglich und teilweise gesetzlich geregelt. Damit wird sichergestellt, dass Grundstückseigentümer nach dem Ende der Nutzung nicht mit den Kosten für den Rückbau belastet werden.
Verkaufsargumente
- Schnelle und unkomplizierte Ausstellung
- Marktgerechte Konditionen
- Flexible Integration in Avalrahmen und Vertragsstrukturen
- Flexibel abschließbar: direkt auf Ebene der Projektgesellschaft oder bequem als Konzernlösung
- Kund*innen erhalten eine starke Lösung insbesondere für Projekte, in denen Zeitdruck, behördliche Auflagen und individuelle Anforderungen gleichzeitig eine Rolle spielen.
Verzicht
- Keine Zeichnung von Rückbaubürgschaften außerhalb von erneuerbaren Energien