Es ist eine Kombination von bis zu zwei Indizes in 10%-Schritten möglich.
Detaillierte Informationen zur Anlage und Wertentwicklung bietet Ihnen unser neuer Anlagekonfigurator:
www.anlagekonfigurator.gothaer.de
Funktionsweise
Bei der Gothaer GarantieRente Index handelt es sich um ein dynamisches 2-Topf-Hybrid. Das bedeutet, dass eine monatliche Umschichtung zwischen Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung und dem Indexvermögen automatisch auf der Basis eines mathematischen Modells für jeden einzelnen Vertrag erfolgt. Diese Aufteilung des individuellen Vertragsguthabens auf die beiden Töpfe erfolgt stellt die Garantien zum planmäßigen Rentenbeginn sicher. Durch die Investition in den Indexbaustein erhält der/die Kund*in die Möglichkeit, an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzuhaben, ohne auf Garantien verzichten zu müssen.
Für eine zusätzliche Sicherheit sorgt die automatische, jährliche Renditesicherung.
Wie stark der Vertrag an der Indexwertentwicklung partizipiert, hängt vom Anteil des Indexguthabens ab. Bereits bei 90 % Beitragsgarantie erfolgt in der Regel eine starke Investition in das Indexguthaben. Ab 80 % Beitragsgarantie sind selbst bei höheren Eintrittsaltern nahezu 100 % im Indexguthaben investiert.
Stabilitätsmechanismus
Die Zielsetzung des Stabilitätsmechanismus besteht darin, die Wertentwicklung der Indexanlage zu stabilisieren, indem Wertschwankungen (Volatilität) geglättet werden. In der Vergangenheit war zudem zu beobachten, dass in Zeiten fallender Märkte die Wertschwankungen höher waren als in Zeiten steigender Märkte. Somit ist man tendenziell in fallenden Märkten nicht so stark investiert, was die Performance des Produktes steigern kann.
Ziel des Stabilitätsmechanismus ist eine langfristige Volatilität des gewählten Index von 8 %. Wird diese Grenze überschritten, wird der Investitionsgrad in den Index zurückgenommen. Gehen die Schwankungen wieder zurück, erhöht sich die Investitionsquote des Index.
Das ist neu gegenüber herkömmlichen Volatilitätsmechanismen und dem bisherigen Mechanismus in der GarantieRente Performance:
- Bei herkömmlichen Modellen ist die Ziel-Volatilität fest definiert.
- Bei der GRI ist diese – je nach Marktphase – variabel gestaltet 2 %, 6 %, 8 % (Standard), 10 %.
Risikoschutz
Langlebigkeit
Wir Menschen leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben die Deutschen 7 Jahre länger als sie denken - das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer GarantieRente Index.
Todesfall
Vor Rentenbeginn:
Im Todesfall der versicherten Person leisten wir an die Hinterbliebenen die höhere Summe aus den eingezahlten Beiträgen bzw. dem vorhandenen Vertragsguthaben. In einer etwaigen Verlängerungsphase zahlen wir das vorhandene Vertragsguthaben aus.
Nach Rentenbeginn:
Die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Rentenzahlungen werden als Kapital oder als Rente an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Wahl einer Rentengarantiezeit sichert die Hinterbliebenen in besonderer Form ab. Die Dauer der Rentengarantiezeit kann bis ein Jahr vor dem planmäßigen Rentenbeginn geändert werden.
Pflegefall
Mit der Pflegeoption der Gothaer GarantieRente Index sichert sich Ihr/e Kund*in die Option einer Grundsicherung. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
- Kostenlos in der Ansparphase
- Automatischer Einschluss bei versicherten Personen bis Alter 49, darüber hinaus mit einer Erklärung der zu versichernden Person zum Einschluss der Option auf erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit
- Innerhalb des letzten Jahres vor Rentenbeginn, spätestens jedoch 3 Monate vor Rentenbeginn, kann der/die Kund*in die Pflegeoption ziehen. In diesem Fall ermitteln wir eine reduzierte Altersrente, die sich bei Pflegebedürftigkeit um den vereinbarten Prozentsatz erhöht (erhöhte Altersrente).
- Den Umfang der erhöhten Altersrente bei Pflegebedürftigkeit kann der/die Kund*in frei wählen. Maximal kann die reduzierte Altersrente verdoppelt werden.
Berufsunfähigkeitsschutz (nicht in Nepal rechenbar)
Die Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie ZukunftsVorsorge unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur GarantieRente Index optional hinzugewählt werden:
- BU-Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung für den/die Kund*in. Dieser Schutz kann mit und ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Möchte der/die Kund*in eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung einschließen, ist damit eine Wartezeit von drei Jahren verbunden. Außerdem darf der Monatsbeitrag in diesem Fall max. bei 302 EUR ohne bzw. 151 EUR mit Dynamik liegen.
- BU-Rente: Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhält der/die Kund*in für die Dauer der Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente.
BU-Option für Kinder
Ist das Kind versicherte Person besteht die Möglichkeit, eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung über maximal 1.000 EUR monatlicher BU-Rente abzuschließen, höchstens aber über das 20fache der garantierten Mindestaltersrente. Es gelten der dann gültige Kurzantrag und folgende weitere Bedingungen:
- die versicherte Person ist jünger als 27 Jahre
- der Vertrag zur GarantieRente Index besteht seit mindestens 10 Jahren und beinhaltet selbst keinen BU-Schutz
- im Vertrag wurde keine Beitragsreduktion, Beitragsfreistellung, Teilauszahlung oder Zahlungsunterbrechung vorgenommen
Flexibilität
Dynamik
Zu Vertragsbeginn kann eine dynamische Erhöhung der Beiträge zwischen 3 % bis 5 % vereinbart werden. Der Beitrag erhöht sich im gewünschten Rhythmus um den gewählten Prozentsatz. Der Kunde kann die dynamischen Erhöhungen beliebig oft aussetzen und wiederaufnehmen.
Neu: Statt den oben genannten festen Prozentsätzen kann jetzt eine so genannte BBG-Dynamik eingeschlossen werden. Der Beitrag erhöht sich zum Beginn eines jeden Kalenderjahres im selben Verhältnis wie die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung. Diese Möglichkeiten hatten Sie bislang nur in der Direktversicherung.
Ergänzungszahlungen:
Die Rente kann bis 5 Jahre vor planmäßigen Rentenbeginn auch mit Ergänzungszahlungen während der Laufzeit erhöht werden. Ergänzungszahlungen sind bis zu 12-mal im Jahr möglich. Die Ergänzungszahlung muss mindestens 100 Euro und darf maximal 50.000 Euro betragen.
Die Summe aller Ergänzungszahlungen darf nicht größer sein als die Summe aller Beiträge. Wenn sich der Beitrag im Laufe des Vertrags durch dynamische oder außerplanmäßige Erhöhungen verändert hat, darf sie zudem nicht größer sein als das Doppelte der Summe der zu Beginn des Vertrags vereinbarten Beiträge.
Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Ergänzungszahlung keine Leistung aus dem Schutz einer eventuell eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente bezogen wird.
Außerplanmäßige Beitragserhöhungen:
Anlassunabhängige, außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung:
- Erhöhen die garantierte Mindestrente und die beitragsbezogene Garantie, während eine eventuell versicherte BU-Rente gleich bleibt.
- 1x pro Kalenderjahr bis 5 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn.
- Erhöhung mindestens 60 Euro pro Jahr.
- Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gelten für die anlassunabhängige Beitragserhöhung folgende Grenzen:
- Der neue Gesamtbeitrag darf das Sechsfache des Beitrags bei Versicherungsbeginn nicht übersteigen, falls dieser weniger als 1.200 Euro pro Jahr (100 Euro pro Monat) beträgt.
- Der neue Gesamtbeitrag darf das Vierfache des Beitrags bei Versicherungsbeginn nicht übersteigen, falls dieser mindestens 1.200 Euro pro Jahr (100 Euro pro Monat) beträgt.
- Insgesamt darf die Summe aller Beitragszahlungen und aller Ergänzungszahlungen während der Vertragslaufzeit nicht größer sein als 300.000 Euro.
- Nach der Vollendung Ihres 50. Lebensjahres gilt für die anlassunabhängige Beitragserhöhung diese Grenze:
- Der neue Gesamtbeitrag darf den Gesamtbeitrag ein Jahr vor der Erhöhung um nicht mehr als 20% übersteigen. Ist seit Versicherungsbeginn weniger als ein Jahr vergangen, so darf der neue Gesamtbeitrag den Beitrag zu Vertragsbeginn um nicht mehr als 20% übersteigen.
Bei der Berechnung der Summe aller Beitragszahlungen und des Gesamtbeitrags berücksichtigen wir auch alle dynamischen Erhöhungen sowie alle anlassabhängigen Erhöhungen
Anlassabhängige, außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung für Berufsunfähigkeitsrente
- Erhöhen die Mindestrente, die beitragsbezogene Garantie und die versicherte BU-Rente.
- Frühestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn und bis zu 15 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn kann bei Eintritt bestimmter, in den AVB definierter Ereignisse (z.B. Heirat der versicherten Person), die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
- Wunsch auf Erhöhung muss uns innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Anlasses mitgeteilt werden.
- Erhöhungsbeitrag: mindestens 60 Euro pro Jahr.
- Je anlassabhängiger Beitragserhöhung darf sich die jährliche BU-Rente um maximal 6.000 Euro erhöhen; insgesamt darf die BU-Rente nach der Erhöhung nicht mehr als 30.000 Euro pro Jahr betragen und zudem einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttoeinkommen nicht überschreiten. Dieser liegt – abhängig von der versicherten Berufsunfähigkeitsrente – zwischen 50% und 65% des Bruttoeinkommens.
- Die Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen darf nicht höher sein als die Hälfte des zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitrags. Zur Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen zählen hierbei sowohl die anlassabhängigen Beitragserhöhungen als auch die anlassunabhängigen Beitragserhöhungen.
Zahlungsunterbrechungen/Beitragsreduktion/Beitragsfreistellung:
Der Kunde kann seine Beiträge jederzeit flexibel aussetzen, reduzieren und freistellen.
Zahlungsunterbrechung:
- Für einen Zeitraum von 3 bis 36 Monaten möglich.
- Voraussetzung: Das Vertragsguthaben ist mindestens so groß wie die Summe der durch die Unterbrechung entfallenden Beiträge.
- Weitere Informationen in § 8 der AVB.
Beitragsreduktion:
- Der reduzierte Beitrag muss mindestens 30 Euro betragen, die Summe aller Beiträge mindestens 3.600 Euro.
- Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres können die Beiträge nach einer Beitragsreduktion jederzeit wieder erhöht werden.
- Nach Vollendung Ihres 50. Lebensjahres ist eine Beitragserhöhung nur dann wieder möglich, wenn seit der Beitragsreduktion nicht mehr als 36 Monate vergangen sind.
- Die neue Beitragssumme darf aber nicht höher sein als die Beitragssumme vor Beginn der der Beitragsreduktion.
- Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gelten weitere Voraussetzungen, die Sie in den AVB unter § 8 Absatz 6 finden.
Beitragsfreistellung:
- Eine Beitragsfreistellung ist möglich.
- Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist innerhalb von 36 Monaten nach einer Beitragsfreistellung möglich.
- Die neue Beitragssumme darf aber nicht höher sein als die Beitragssumme vor Beginn der Beitragsfreistellung.
- Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gelten weitere Voraussetzungen, die Sie in den AVB unter § 8 Absatz 6 finden.
Entnahmen
Vor Beginn der Rente kann der/die Kund*in eine Teilauszahlung aus dem Vertragsguthaben erhalten. Eine Teilauszahlung ist zum Termin der Beitragsfälligkeit möglich (bei beitragsfreien Verträgen zu jedem Monatsersten). Die ausgezahlte Summe muss mindestens 1.000 EUR betragen. Eine Teilauszahlung ist nur dann möglich, wenn das im Vertrag verbleibende Guthaben mindestens eine bestimmte Höhe hat. Diese beträgt:
- die Höhe eines Jahresbeitrags, mind. aber 1.000 EUR bei laufender Beitragszahlung und
- 3.000 EUR, wenn der Vertrag beitragsfrei gestellt ist.
Auch wenn kurzfristig Geld benötigt wird, die Altersvorsorge bleibt bestehen.
Rentenbeginn
Der Rentenbeginn kann flexibel um fünf Jahre vor- und 15 Jahre nach hinten verlegt werden, maximal aber bis zum Alter 85.
Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn
Der/die Kund*in kann zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung wählen.
Überschussverwendung
Bei der Überschussverwendung wird zwischen der Anspar- und der Rentenphase unterschieden.
Ansparphase
In der Ansparphase werden bei der Gothaer GarantieRente Index anfallende Überschüsse in das Indexvermögen eingezahlt. Sofortüberschüsse werden mit den Kosten bzw. Risikobeiträgen verrechnet.
Rentenphase
In der Rentenphase besteht die Möglichkeit zwischen den Überschusssystemen "Bonusrente" und "Gewinnrente" zu wählen. Die Gewinnrente wird bei gleichbleibenden Überschüssen so berechnet, dass sie während der gesamten Dauer des Rentenbezugs konstant bleibt. Bei sich verändernden Überschüssen kann die Gewinnrente entweder steigen oder sinken. Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschussberechtigte, garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt. Die Gewinn- bzw. Bonusrente enthält gegebenenfalls noch die sogenannte Zusatzrente. Diese ist nach Art der Gewinnrente konzipiert und kann entweder steigen, gleich bleiben, fallen bzw. ganz entfallen.
Wichtige technische Grenzen für die GarantieRente Index in Schicht 3 (Tarif FR21-13)
Beitragsgarantien in Abhängigkeit von Preisklasse, Beitrag und Laufzeit