Gemeinsam mit Arbeitgeber*in und Staat punkten – für eine Zukunft mit MEHR Möglichkeiten

Gothaer Direktversicherung GarantieRente Index

Für ihr Alter wünschen sich die meisten Menschen eine Geldanlage, die sicher ist, flexibel bleibt und auch einen guten Ertrag erwirtschaftet. Die gesetzliche Rente alleine wird in den meisten Fällen nicht ausreichen. Wer im Rentenalter das Leben genießen will, kommt deshalb an einer zusätzlichen Altersvorsorge nicht vorbei. Mit der Direktversicherung GarantieRente Index spielen Ihre Kund*innen jetzt ganz vorne mit. Und dank der zusätzlichen Unterstützung durch staatliche Förderungen und dem Arbeitgeberzuschuss bieten Sie Ihren Kund*innen eine finanziell abgesicherte Zukunft mit mehr Möglichkeiten für einen tollen Ruhestand.

Anlagekonfigurator (Neugeschäft)

Anlagekonfigurator (Bestandsgeschäft)

Vertriebsunterstützung zur Direktversicherung GarantieRente Index

Volle Vorsorge bei halbem Aufwand

Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die ein Unternehmen für seine Mitarbeitenden abschließt. Und bei der Ihre Kund*innen von besonderen Vorteilen profitieren.

Von der staatlichen Förderung profitieren:

  • Steuern und Sozialabgaben sparen
  • Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung können jährlich sozialabgabenbefreit umgewandelt werden (2024 bis zu 3.624 Euro).
  • Bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung können jährlich steuerfrei umgewandelt werden (2024 bis zu 7.248 Euro).

Mit Arbeitgeberzuschuss:

  • Seit 01.01.2019 grundsätzlich verpflichtender Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung, sofern das Unternehmen eine Sozialversicherungsersparnis hat.
  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15% auf den Beitrag des/der Mitarbeitenden zur Entgeltumwandlung ist im BRSG gesetzlich vorgeschrieben

Ertragschancen:

  • Anlage in Indexbeteiligungen, jährliche Renditesicherung
  • Zur Verfügung stehende Indizes:
    • Anlage Global nachhaltig (ESG): Partizipation an der Wertentwicklung über 1.000 weltweiter börsengelisteter Unternehmen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
    • Anlage Global & Aufstrebende Märkte: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial aufstrebender Märkte
    • Anlage Global & Technologie: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial und der Zukunftsorientierung des Technologiesektors
    • Multi Asset Strategie nachhaltig (ESG) IR: Partizipation an der Wertentwicklung der weltweiten Aktien-, Anleihen- und Rohstoffmärkte (Gold, Kupfer), die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen

Viele Freiheiten inklusive:

  • Beiträge erhöhen, aussetzen oder zuzahlen
  • Bei Arbeitgeberwechsel: Mitnahme des Vertrags zum neuen Unternehmen
  • Früher in Rente gehen durch die flexible Altersgrenze

Sicherheit:

  • Garantierte lebenslange Rente
  • Sicherheit für die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn durch die wählbare Beitragsgarantie
  • Jährliche automatische Renditesicherung
  • Optionaler Schutz bei Berufsunfähigkeit

Allgemeine Produktinformationen

  • FR22-14 Gothaer Direktversicherung GarantieRente Index (BOLZ)

Garantien

Garantien vor Rentenbeginn

Beitragsbezogene Garantie

Die beitragsbezogene Garantie sichert die eingezahlten Beiträge abzüglich verbrauchter Risikobeiträge bei Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung während der Vertragslaufzeit ab. Die Höhe der Garantie kann bis zu 90% betragen.

Jährliche automatische Renditesicherung (guthabenbezogene Garantie)

Die jährliche Renditesicherung sichert bereits erzielte Wertsteigerungen der Kapitalanlage ab. Zum jährlichen Stichtag (30.11.) wird überprüft, ob 70 % des Vertragsguthabens zu diesem Zeitpunkt höher sind als die aktuelle Garantie. Sollte dies der Fall sein, wird die Garantie zum planmäßigen Rentenbeginn automatisch auf den neuen Wert erhöht (guthabenbezogene Garantie). Bei guter Wertentwicklung steigt dadurch die garantierte Ablaufleistung während der Aufschubzeit und kann nicht mehr sinken. Fünf Jahre vor Rentenbeginn besteht im Rahmen des Ablaufmanagements die Möglichkeit, die Renditesicherung von 70 % auf 90 % des Vertragsguthabens anzuheben.

Garantien zum Rentenbeginn: Best-Renten-Garantie

Zum Rentenbeginn wandeln wir das Vertragsguthaben in eine lebenslange Rente um. Hierbei profitiert der/die Kund*in von der Gothaer Best-Renten-Garantie und erhält die höchste aus folgenden drei Renten:

  • Die garantierte Mindestrente
  • Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und dem zu Vertragsbeginn garantierten Mindestrentenfaktor.
  • Rente aus dem zum Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Vertragsguthaben und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen (Berücksichtigung u. a. der Entwicklung von Lebenserwartung und der Renditen der Kapitalanlagen).

Kapitalanlage

Für die Anlage stehen 4 Indizes zur Verfügung:

  • Anlage Global nachhaltig (ESG): Partizipation an der Wertentwicklung über 1.000 weltweiter börsengelisteter Unternehmen, die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen
  • Anlage Global & Aufstrebende Märkte: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial aufstrebender Märkte
  • Anlage Global & Technologie: Kombination der Stabilität etablierter Unternehmen mit dem Wachstumspotenzial und der Zukunftsorientierung des Technologiesektors
  • Multi Asset Strategie nachhaltig (ESG) IR: Partizipation an der Wertentwicklung der weltweiten Aktien-, Anleihen- und Rohstoffmärkte (Gold, Kupfer), die bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen

Es ist eine Kombination von bis zu zwei Indizes in 10%-Schritten möglich.

Detaillierte Informationen zur Anlage und Wertentwicklung bietet Ihnen unser neuer Anlagekonfigurator: www.anlagekonfigurator.gothaer.de

Funktionsweise:

Bei der Gothaer Direktversicherung GarantieRente Index handelt es sich um ein dynamisches 2-Topf-Hybrid. Das bedeutet, dass eine monatliche Umschichtung zwischen Sicherungsvermögen der Gothaer Lebensversicherung und dem Indexvermögen automatisch auf der Basis eines mathematischen Modells für jeden einzelnen Vertrag erfolgt. Diese Aufteilung des individuellen Vertragsguthabens auf die beiden Töpfe stellt die Garantien zum planmäßigen Rentenbeginn sicher. Durch die Investition in den Indexbaustein erhält der/die Kund*in die Möglichkeit, an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzuhaben, ohne auf Garantien verzichten zu müssen.

Für eine zusätzliche Sicherheit sorgt die automatische, jährliche Renditesicherung.

Wie stark der Vertrag an der Indexwertentwicklung partizipiert, hängt vom Anteil des Indexguthabens ab. Bereits bei 80 % Beitragsgarantie erfolgt in der Regel eine starke Investition in das Indexguthaben. Ab 70 % Beitragsgarantie sind auch bei höheren Eintrittsaltern nahezu 100 % im Indexguthaben investiert.

Stabilitätsmechanismus:

Die Zielsetzung des Stabilitätsmechanismus besteht darin, die Wertentwicklung der Indexanlage zu stabilisieren, indem Wertschwankungen (Volatilität) geglättet werden. In der Vergangenheit war zudem zu beobachten, dass in Zeiten fallender Märkte die Wertschwankungen höher waren als in Zeiten steigender Märkte.

Ziel des Stabilitätsmechanismus ist eine langfristige Volatilität des gewählten Index von 8 %. Wird diese Grenze überschritten, wird der Investitionsgrad in den Index zurückgenommen. Gehen die Schwankungen wieder zurück, erhöht sich die Investitionsquote des Index.

Das ist neu gegenüber herkömmlichen Volatilitätsmechanismen und dem bisherigen Mechanismus in der GarantieRente Performance:

  • Bei herkömmlichen Modellen ist die Ziel-Volatilität fest definiert.
  • Bei der GRI ist diese – je nach Marktphase – variabel gestaltet 2 %, 6 %, 8 % (Standard), 10 %.

Dies ermöglicht es, deutlich schneller auf steigende oder fallende Märkte zu reagieren.

Risikoschutz

Langlebigkeit:

Wir Menschen leben immer länger. Die eigene Lebenserwartung wird von den meisten jedoch unterschätzt. Durchschnittlich leben wir 7 Jahre länger als wir denken, das ist ein Geschenk. Umso wichtiger ist eine Altersvorsorge, die ein Leben lang zahlt und einen sorgenfreien Ruhestand ermöglicht. Genau das leistet die Gothaer Direktversicherung GarantieRente Index.

Todesfall:

Vor Rentenbeginn:

Aus dem Maximum aus vorhandenem Vertragsguthaben und den bis dahin eingezahlten Beiträgen bzw. in der Verlängerungsphase aus dem vorhandenen Vertragsguthaben bilden wir eine Rente. Diese wird ab dem Monat nach dem Tod an die Hinterbliebenen im Sinne der Bedingungen lebenslang gezahlt.
Wenn der/die Hinterbliebene es wünscht, zahlen wir die für den Todesfall der versicherten Person vereinbarte Leistung in einem einzigen Betrag. Der Vertrag endet dann mit Auszahlung des Betrages.
Wenn es keine Hinterbliebenen im Sinne dieser Bedingungen gibt, zahlen wir ein Sterbegeld an die Erben. Das Sterbegeld ist so hoch wie das bei Tod vorhandene Kapital, höchstens jedoch 8.000 Euro. Der Vertrag endet mit der Auszahlung des Sterbegeldes.

Nach Rentenbeginn:

Bei Tod während der Rentengarantiezeit erfolgt die Rentenfortzahlung bis zum Ende der Rentengarantiezeit an die Hinterbliebenen. Sofern es sich bei dem/der Hinterbliebenen um einen Ehegatten/Ehegattin, eingetragene*n Lebenspartner*in oder Lebensgefährt*in handelt, kann dieser auch eine lebenslange Rente wählen.

Berufsunfähigkeitsschutz:

Die Arbeitskraft finanziert den Ruhestand. Aus diesem Grund ist eine BU-Absicherung für eine sorgenfreie Zukunftsvorsorge unerlässlich. Der BU-Schutz kann zur Direktversicherung GarantieRente Index optional hinzugewählt werden:

  • BU-Beitragsbefreiung: Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Beitragszahlung. Dieser Schutz kann mit und ohne Gesundheitsprüfung vereinbart werden. Möchte der/die Kund*in eine BU-Beitragsbefreiung ohne Gesundheitsprüfung einschließen, ist damit eine Wartezeit von drei Jahren verbunden. Der Monatsbeitrag ist in diesem Fall auf max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) mit und ohne Dynamik begrenzt.
  • BU-Rente: Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhält der/die Kund*in für die Dauer der Berufsunfähigkeit die bei Vertragsabschluss vereinbarte BU-Rente.

Flexibilität

Dynamik:

Zu Vertragsbeginn kann eine dynamische Erhöhung der Beiträge entsprechend der Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart werden. Die dynamischen Erhöhungen können beliebig oft ausgesetzt und wiederaufgenommen werden.

Ergänzungszahlungen:

Die Rente kann bis 12 Jahre vor planmäßigen Rentenbeginn auch mit Ergänzungszahlungen während der Laufzeit erhöht werden. Ergänzungszahlungen sind bis zu 12-mal im Jahr möglich. Die Ergänzungszahlung muss mindestens 100 Euro betragen. Die Summe aus Beitragszahlungen und Ergänzungszahlungen darf im Kalenderjahr den Höchstbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG nicht übersteigen.

Außerplanmäßige Beitragserhöhungen:

Anlassunabhängige außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung:

  • Erhöhen die Mindestrente und die beitragsbezogene Garantie, während eine eventuell versicherte BU-Rente gleich bleibt.
  • 1x pro Kalenderjahr bis zwölf Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn.
  • Erhöhung mindestens 60 Euro pro Jahr.
  • Der Gesamtbeitrag darf im Kalenderjahr den Höchstbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG nicht übersteigen.

Anlassabhängige außerplanmäßige Beitragserhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung für Berufsunfähigkeitsrente

  • Erhöhen die Mindestrente, die beitragsbezogene Garantie und die versicherte BU-Rente.
  • Frühestens fünf Jahre nach Vertragsbeginn und bis zu 15 Jahre vor dem planmäßigen Rentenbeginn kann bei Eintritt bestimmter, in den AVB definierter Ereignisse (z.B. Heirat der versicherten Person), die BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden.
  • Erhöhungsbeitrag: mindestens 60 Euro pro Jahr.
  • Je anlassabhängiger Beitragserhöhung darf sich die jährliche BU-Rente um maximal 6.000 Euro erhöhen; insgesamt darf die BU-Rente nach der Erhöhung nicht mehr als 36.000 Euro pro Jahr betragen.

Die Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen darf nicht höher sein als die Hälfte des zu Vertragsbeginn vereinbarten Beitrags. Zur Summe aller außerplanmäßigen Beitragserhöhungen zählen hierbei sowohl die anlassabhängigen Beitragserhöhungen als auch die anlassunabhängigen Beitragserhöhungen.

Zahlungsunterbrechungen/Beitragsreduktion/Beitragsfreistellung:

Zahlungsunterbrechung:

  • Für einen Zeitraum von 3 bis 36 Monaten möglich.
  • Voraussetzung: Das Vertragsguthaben ist mindestens so groß wie die Summe der durch die Unterbrechung entfallenden Beiträge.
  • Weitere Informationen in § 8 der AVB.

Beitragsreduktion:

  • Der reduzierte Beitrag muss mindestens 30 Euro betragen, die Summe aller Beiträge mindestens 3.600 Euro.
  • Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres können die Beiträge nach einer Beitragsreduktion jederzeit wieder erhöht werden.
  • Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist eine Beitragserhöhung nur dann wieder möglich, wenn seit der Beitragsreduktion nicht mehr als 36 Monate vergangen sind.
  • Die neue Beitragssumme darf aber nicht höher sein als die Beitragssumme vor Beginn der Beitragsreduktion.
  • Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gelten weitere Voraussetzungen, die Sie in den AVB unter § 8 Absatz 6 finden.

Beitragsfreistellung:

  • Eine Beitragsfreistellung ist möglich.
  • Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist innerhalb von 36 Monaten nach einer Beitragsfreistellung möglich. Wenn die Beitragsfreistellung im Rahmen einer Elternzeit vorgenommen wurde, kann die Beitragszahlung jederzeit wieder aufgenommen werden.
  • Die neue Beitragssumme darf aber nicht höher sein als die Beitragssumme vor Beginn der Beitragsfreistellung.
  • Bei Einschluss einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung gelten weitere Voraussetzungen, die Sie in den AVB unter § 8 Absatz 6 finden.

Rentenbeginn:

Der Rentenbeginn kann flexibel um fünf Jahre vorverlegt (frühestens auf Alter 62) und 15 Jahre nach hinten verschoben werden (spätestens Alter 85).

Auszahlungsmodalitäten zu Rentenbeginn:

Es besteht die Wahl zwischen der lebenslangen Rente, der Kapitalauszahlung oder der Teilauszahlung mit Restverrentung.

Überschussverwendung in der Rentenphase

In der Rentenphase gilt für die beitragsorientierte Leistungszusage (FR22-14) das Überschusssystem "Bonusrente".

Bei der Bonusrente wird aus den jährlichen Überschüssen eine zusätzliche, überschussberechtigte, garantierte Rente gebildet. Die Gesamtrente bleibt gleich oder steigt.

Zusagearten

Beitragsorientierte Leistungszusage (BOLZ)

Die Direktversicherung kann als beitragsorientierte Leistungszusage abgeschlossen werden. Demnach verpflichtet sich das Unternehmen bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Dem/der Mitarbeitenden wird eine bestimmte Leistung, i. d. R. eine Rente, garantiert.

Diese Zusageart wird über den Tarif FR22-14 abgebildet.

Wichtige technische Grenzen für den Tarif FR22-14:

  • Mindestdauer der Aufschubzeit: 8 Jahre
  • Eintrittsalter maximal: 62 Jahre
  • Mindestbeitrag monatlich: 15 Euro (abhängig von Preisklasse, Aufschubzeit und Beitragsgarantie)
  • Beitragsbezogene Garantie: 50% - 90%
  • Überschusssystem im Rentenbezug: Bonusrente
  • Mögliche Preisklassen: Einzel, K, G, Q, R, KBG, GBG, KK und GK

Angebot und Antrag

Info- und Werbematerial

Vertriebs- und Fachinformation

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