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GarantieRente Index in der Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Mit der GarantieRente Index bietet die Gothaer (zusätzlich zur konventionellen Variante GarantieRente) eine indexbasierte Lösung im Rahmen der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse.

Mit der GarantieRente Index wird in idealer Weise die Sicherheit einer konventionellen Rentenversicherung mit den Ertragschancen einer indexbasierten Anlage in einem Produkt vereint. Es erfolgt eine automatische jährliche Renditesicherung durch die guthabenbezogene Garantie. Eine Beitragsgarantie ist bis zu 90% der Beitragssumme möglich. Die garantierte Mindestrente sowie der garantierte Mindestrentenfaktor geben weitere Sicherheiten.


Hier nur einige der Highlights unseres neuen Produktes:

  • Top-Leistungen auch bei niedriger Wertentwicklung
  • Kostengünstige Indexbeteiligung
  • Nachhaltige Indexlösungen
  • Verzicht auf Vergleicheroptimierung durch Turbotarife, Kursindizes ohne Dividenden oder Verwendung dergleichen Wertentwicklung für Index und Deckungsstock

Vertriebsunterstützung zur Unterstützungskasse

Volle Vorsorge bei halbem Aufwand

Von der staatlichen Förderung profitieren:

  • Die Versorgung kann arbeitgeber- und/oder arbeitnehmerfinanziert sein.
  • Die Kombination mit den Durchführungswegen Pensionskasse oder Direktversicherung ist möglich.
  • Höheres Versorgungsniveau für leitende und ältere Mitarbeiter*innen kann dargestellt werden
  • Steuervorteil Betriebsausgaben – die Beiträge und Verwaltungskosten sind Betriebsausgaben.
  • Geringer Verwaltungsaufwand – der Verwaltungsaufwand wird ausgelagert und das Unternehmen entlastet.
  • Bilanzneutralität – im Gegensatz zur Direktzusage müssen keine Pensionsrückstellungen gebildet und die Versicherungen nicht aktiviert werden
  • Unbeschränkte Lohnsteuerfreiheit in der Anwartschaftsphase – Zuwendungen des Unternehmens an die Unterstützungskasse stellen keinen Arbeitslohn dar. Die Besteuerung bei den Mitarbeitenden erfolgt erst in der Leistungsphase.
  • Sozialversicherungsersparnis – die Zuwendungen sind in voller Höhe sozialversicherungsfrei (bei Entgeltumwandlungen bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der GRV).

Da die Versorgungsleistungen durch Rückdeckungsversicherungen kongruent rückgedeckt sind, richtet sich das Leistungsangebot der U-Kasse nach den Versicherungstarifen der Gothaer Lebensversicherung AG.

Tarife für Versorgungsanwärter

W4 Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit variabler Todesfallsumme
W4A Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit variabler Todesfallsumme und Auflösungsoption
WKN8 Kapitalversicherung auf den Todesfall (Risikoversicherung)
CR22-16 Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rentengarantie
RW100 Aufgeschobene Rentenversicherung
FR22-16 Aufgeschobene indexgebundene Rentenversicherung als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rentengarantie

Bei allen Tarifen kann zusätzlich eine Beitragsfreiheit und Rente bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden. In den Tarif RW100 kann zusätzlich eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HW1) eingeschlossen werden. Die Tarife können in den vorhandenen Preisklassen abgeschlossen werden.

Tarife für Versorgungsempfänger

RWS10 Sofortbeginnende Rentenversicherung
RWS12 Sofortbeginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiedauer (Abfindung) bei Tod nach Rentenbeginn

In den Tarif RWS10 kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (Tarif HW2) eingeschlossen werden. Die Tarife können in den vorhandenen Preisklassen abgeschlossen werden.

Überschusssysteme

  • Kapitalversicherungen
    • BE (Erlebensfallbonus)
  • Klassische Rentenversicherungen
    • Bonus vor Rentenbegin
      Bonusrente nach Rentenbeginn
      Gewinnrente nach Rentenbeginn
  • GarantieRente
    • Ertragskonto vor Rentenbeginn
      Bonusrente nach Rentenbeginn
      Gewinnrente nach Rentenbeginn
  • GarantieRente Index
    • Anlage in Indexbeteiligungen vor Rentenbeginn
      Bonusrente nach Rentenbeginn
      Gewinnrente nach Rentenbeginn (nicht möglich, wenn Leistungsdynamik eingeschlossen)
  • Risikoversicherung
    • Beitragsreduktion
      Todesfallbonus
  • Zusatzversicherungen
    • BU2022BF / BU2022BR
      Beitragsreduktion
      HW1/HW2 - wie Hauptversicherung

Zielgruppe

Die Gothaer U-Kasse eignet sich für die Durchführung der bAV für:

  • Arbeitnehmer*innen
  • leitende Angestellte
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstände einer AG

Die Versorgung kann arbeitnehmer- und/oder arbeitgeberfinanziert sein. Darüber hinaus eignet sie sich auch hervorragend für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen.

Funktionsweise

Das Unternehmen beauftragt die Gothaer Unterstützungskasse mit der Durchführung der bAV und tritt ihr als Trägerunternehmen bei. Nach den Vorgaben des Unternehmens erstellt die Unterstützungskasse einen Leistungsplan, in dem die Art und Höhe der Versorgungsleistungen, das Pensionsalter und weitere Versorgungsmerkmale festgelegt werden. Die zugesagten Leistungen werden durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der Gothaer Lebensversicherung AG abgesichert. Das Unternehmen leistet in der Anwartschaftsphase die zur Finanzierung der Zusage erforderlichen Zuwendungen an die Unterstützungskasse (es "dotiert" sie); diese zahlt die Zuwendungen dann im Verhältnis 1:1 als Beiträge in die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung ein. Im Leistungsfall erhält die Unterstützungskasse die Versicherungsleistung und zahlt diese unmittelbar als Versorgungsleistung an den/die Versorgungsberechtigte*n aus. Obwohl viele verschiedene Unternehmen ihre betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse abwickeln, erfolgt die Verwaltung der jeweiligen Trägerunternehmen strikt getrennt. Eine Haftung der Trägerunternehmen untereinander ist ausgeschlossen.

Steuerliche Behandlung

Für die zugesagten Leistungen muss das Trägerunternehmen - im Gegensatz zu einer unmittelbaren Versorgungszusage - keine Pensionsrückstellungen bilden. Die Zusage ist somit "bilanzneutral". Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung kann das Trägerunternehmen im Rahmen von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c EStG als Betriebsausgaben geltend machen. Auch die Verwaltungskosten, die das Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse zahlt, sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar. Eine Besteuerung beim Versorgungsberechtigten findet erst in der Leistungsphase statt. Die Versorgungsleistungen sind gemäß § 19 EStG als nachträglich gezahlter Arbeitslohn zu versteuern - dann allerdings zu einem in der Regel viel günstigeren Steuersatz. Während der Anwartschaftsphase sind die zugesagten Leistungen für die Mitarbeitenden also in unbeschränkter Höhe steuerfrei.

Insolvenzschutz

Durch den Insolvenzschutz wird gewährleistet, dass die zugesagten Leistungen auch im Falle der Insolvenz des Unternehmens erbracht werden. Gesetzlicher Insolvenzschutz besteht für alle Anwartschaften, die gesetzlich unverfallbar sind. Der gesetzliche Insolvenzschutz erfolgt über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Der PSVaG tritt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG nach Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit bei Insolvenz des Trägerunternehmens für die unverfallbaren Leistungen der Arbeitnehmer*innen ein. Neben dem gesetzlichen Insolvenzschutz räumt die Unterstützungskasse den Versorgungsberechtigten auch einen vertraglichen Insolvenzschutz ein, indem sie die Rückdeckungsversicherung an die jeweils versorgungsberechtigten Personen verpfändet. Hierdurch kann auch für die Anwartschaften, für die kein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht, vertraglich und verfallbare Anwartschaften, eine Insolvenzsicherung eingerichtet werden.

GGF-Versorgung mit der Gothaer Unterstützungskasse

Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) oder Vorstände einer AG können eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse erhalten und somit in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufgenommen werden. Wegen der unbeschränkten Lohnsteuerfreiheit beim Versorgungsberechtigten einerseits und der Bilanzneutralität der Versorgung beim Unternehmen andererseits eignet sich dieser Durchführungsweg daher besonders gut für diesen Personenkreis. Bei Zusage einer Versorgungsleistung für einen GGF ist Folgendes zu beachten:

  • Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag
  • Erdienbarkeit
    • mindestens zehn Jahre bei einem beherrschenden GGF
    • drei Jahre Zusage und mindestens zwölf Jahre im Trägerunternehmen für nicht beherrschende GGF
  • Leistungen maximal 75 Prozent des Bruttogehaltes
  • Einhaltung der Probezeit bei Neugründung fünf Jahre
  • Diensteintritt drei Jahre
  • Angemessenheit
  • Gesamttätigkeitsvergütung
  • Maximales Rentenalter von 70 Jahren
  • Frühestmögliches Pensionsalter: 62 Jahre

Verwaltungsleistungen der Gothaer Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse erbringt zahlreiche Verwaltungsaufgaben für ihre Trägerunternehmen. Die hier aufgeführten Leistungen gelten für den Standard-Leistungsplan.

Verwaltung des Anwärterbestandes

  • Verwaltung der Anwartschaften, auch inklusive BU-Rente und Versicherungsdynamik
  • Erstellung eines Leistungsausweises für die Versorgungsanwärter*innen (einmalig)
  • Aktuelle Standmitteilung auf Anfrage in begründeten Fällen
  • Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheinigungen bei vorzeitigem Ausscheiden eines/r Versorgungsanwärter*in
  • Jährliche Testate für den Pensions-Sicherungs-Verein pro Trägerunternehmen
  • Auszahlung von Kapitalleistungen

Verwaltung der Rentner

  • Auszahlung der Rente an jede*n Rentner*in nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Anfordern und Führen der Lohnsteuerkarten
  • Korrespondenz mit den Rentner*innen

Zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeit erhebt die Unterstützungskasse bei ihren Trägerunternehmen einen geringen Verwaltungskostenbeitrag. Die Verwaltungskostenbeiträge kann das Trägerunternehmen gemäß § 4 Abs. 4 EStG steuerlich in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.

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