GarantieRente Index in der Unterstützungskasse
Mit der GarantieRente Index bietet die Gothaer (zusätzlich zur konventionellen Variante GarantieRente) eine indexbasierte Lösung im Rahmen der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse.
Mit der GarantieRente Index wird in idealer Weise die Sicherheit einer konventionellen Rentenversicherung mit den Ertragschancen einer indexbasierten Anlage in einem Produkt vereint. Es erfolgt eine automatische jährliche Renditesicherung durch die guthabenbezogene Garantie. Eine Beitragsgarantie ist bis zu 90% der Beitragssumme möglich. Die garantierte Mindestrente sowie der garantierte Mindestrentenfaktor geben weitere Sicherheiten.
Hier nur einige der Highlights unseres neuen Produktes:
Verkaufsargumente
Von der staatlichen Förderung profitieren:
Tarifdetails
Da die Versorgungsleistungen durch Rückdeckungsversicherungen kongruent rückgedeckt sind, richtet sich das Leistungsangebot der U-Kasse nach den Versicherungstarifen der Gothaer Lebensversicherung AG.
W4 | Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit variabler Todesfallsumme |
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W4A | Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit variabler Todesfallsumme und Auflösungsoption |
WKN8 | Kapitalversicherung auf den Todesfall (Risikoversicherung) |
CR22-16 | Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rentengarantie |
RW100 | Aufgeschobene Rentenversicherung |
FR22-16 | Aufgeschobene indexgebundene Rentenversicherung als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rentengarantie |
Bei allen Tarifen kann zusätzlich eine Beitragsfreiheit und Rente bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden. In den Tarif RW100 kann zusätzlich eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HW1) eingeschlossen werden. Die Tarife können in den vorhandenen Preisklassen abgeschlossen werden.
RWS10 | Sofortbeginnende Rentenversicherung |
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RWS12 | Sofortbeginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiedauer (Abfindung) bei Tod nach Rentenbeginn |
In den Tarif RWS10 kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (Tarif HW2) eingeschlossen werden. Die Tarife können in den vorhandenen Preisklassen abgeschlossen werden.
Die Gothaer U-Kasse eignet sich für die Durchführung der bAV für:
Die Versorgung kann arbeitnehmer- und/oder arbeitgeberfinanziert sein. Darüber hinaus eignet sie sich auch hervorragend für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen.
Das Unternehmen beauftragt die Gothaer Unterstützungskasse mit der Durchführung der bAV und tritt ihr als Trägerunternehmen bei. Nach den Vorgaben des Unternehmens erstellt die Unterstützungskasse einen Leistungsplan, in dem die Art und Höhe der Versorgungsleistungen, das Pensionsalter und weitere Versorgungsmerkmale festgelegt werden. Die zugesagten Leistungen werden durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der Gothaer Lebensversicherung AG abgesichert. Das Unternehmen leistet in der Anwartschaftsphase die zur Finanzierung der Zusage erforderlichen Zuwendungen an die Unterstützungskasse (es "dotiert" sie); diese zahlt die Zuwendungen dann im Verhältnis 1:1 als Beiträge in die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung ein. Im Leistungsfall erhält die Unterstützungskasse die Versicherungsleistung und zahlt diese unmittelbar als Versorgungsleistung an den/die Versorgungsberechtigte*n aus. Obwohl viele verschiedene Unternehmen ihre betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse abwickeln, erfolgt die Verwaltung der jeweiligen Trägerunternehmen strikt getrennt. Eine Haftung der Trägerunternehmen untereinander ist ausgeschlossen.
Für die zugesagten Leistungen muss das Trägerunternehmen - im Gegensatz zu einer unmittelbaren Versorgungszusage - keine Pensionsrückstellungen bilden. Die Zusage ist somit "bilanzneutral". Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung kann das Trägerunternehmen im Rahmen von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c EStG als Betriebsausgaben geltend machen. Auch die Verwaltungskosten, die das Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse zahlt, sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar. Eine Besteuerung beim Versorgungsberechtigten findet erst in der Leistungsphase statt. Die Versorgungsleistungen sind gemäß § 19 EStG als nachträglich gezahlter Arbeitslohn zu versteuern - dann allerdings zu einem in der Regel viel günstigeren Steuersatz. Während der Anwartschaftsphase sind die zugesagten Leistungen für die Mitarbeitenden also in unbeschränkter Höhe steuerfrei.
Durch den Insolvenzschutz wird gewährleistet, dass die zugesagten Leistungen auch im Falle der Insolvenz des Unternehmens erbracht werden. Gesetzlicher Insolvenzschutz besteht für alle Anwartschaften, die gesetzlich unverfallbar sind. Der gesetzliche Insolvenzschutz erfolgt über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Der PSVaG tritt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG nach Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit bei Insolvenz des Trägerunternehmens für die unverfallbaren Leistungen der Arbeitnehmer*innen ein. Neben dem gesetzlichen Insolvenzschutz räumt die Unterstützungskasse den Versorgungsberechtigten auch einen vertraglichen Insolvenzschutz ein, indem sie die Rückdeckungsversicherung an die jeweils versorgungsberechtigten Personen verpfändet. Hierdurch kann auch für die Anwartschaften, für die kein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht, vertraglich und verfallbare Anwartschaften, eine Insolvenzsicherung eingerichtet werden.
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) oder Vorstände einer AG können eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse erhalten und somit in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufgenommen werden. Wegen der unbeschränkten Lohnsteuerfreiheit beim Versorgungsberechtigten einerseits und der Bilanzneutralität der Versorgung beim Unternehmen andererseits eignet sich dieser Durchführungsweg daher besonders gut für diesen Personenkreis. Bei Zusage einer Versorgungsleistung für einen GGF ist Folgendes zu beachten:
Die Unterstützungskasse erbringt zahlreiche Verwaltungsaufgaben für ihre Trägerunternehmen. Die hier aufgeführten Leistungen gelten für den Standard-Leistungsplan.
Verwaltung des Anwärterbestandes
Verwaltung der Rentner
Zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeit erhebt die Unterstützungskasse bei ihren Trägerunternehmen einen geringen Verwaltungskostenbeitrag. Die Verwaltungskostenbeiträge kann das Trägerunternehmen gemäß § 4 Abs. 4 EStG steuerlich in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.
Formulare
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