Da die Versorgungsleistungen durch Rückdeckungsversicherungen kongruent rückgedeckt sind, richtet sich das Leistungsangebot der U-Kasse nach den Versicherungstarifen der Gothaer Lebensversicherung AG.
Tarife für Versorgungsanwärter
W4 | Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit variabler Todesfallsumme |
W4A | Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit variabler Todesfallsumme und Auflösungsoption |
WKN8 | Kapitalversicherung auf den Todesfall (Risikoversicherung) |
CR22-16 | Aufgeschobene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rentengarantie |
RW100 | Aufgeschobene Rentenversicherung |
FR22-16 | Aufgeschobene indexgebundene Rentenversicherung als beitragsorientierte Leistungszusage mit Rentengarantie |
Bei allen Tarifen kann zusätzlich eine Beitragsfreiheit und Rente bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden. In den Tarif RW100 kann zusätzlich eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (HW1) eingeschlossen werden. Die Tarife können in den vorhandenen Preisklassen abgeschlossen werden.
Tarife für Versorgungsempfänger
RWS10 | Sofortbeginnende Rentenversicherung |
RWS12 | Sofortbeginnende Rentenversicherung mit Rentengarantiedauer (Abfindung) bei Tod nach Rentenbeginn |
In den Tarif RWS10 kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (Tarif HW2) eingeschlossen werden. Die Tarife können in den vorhandenen Preisklassen abgeschlossen werden.
Überschusssysteme
- Kapitalversicherungen
- Klassische Rentenversicherungen
- Bonus vor Rentenbegin
Bonusrente nach Rentenbeginn
Gewinnrente nach Rentenbeginn
- GarantieRente
- Ertragskonto vor Rentenbeginn
Bonusrente nach Rentenbeginn
Gewinnrente nach Rentenbeginn
- GarantieRente Index
- Anlage in Indexbeteiligungen vor Rentenbeginn
Bonusrente nach Rentenbeginn
Gewinnrente nach Rentenbeginn (nicht möglich, wenn Leistungsdynamik eingeschlossen)
- Risikoversicherung
- Beitragsreduktion
Todesfallbonus
- Zusatzversicherungen
- BU2022BF / BU2022BR
Beitragsreduktion
HW1/HW2 - wie Hauptversicherung
Zielgruppe
Die Gothaer U-Kasse eignet sich für die Durchführung der bAV für:
- Arbeitnehmer*innen
- leitende Angestellte
- Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
- Vorstände einer AG
Die Versorgung kann arbeitnehmer- und/oder arbeitgeberfinanziert sein. Darüber hinaus eignet sie sich auch hervorragend für die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen.
Funktionsweise
Das Unternehmen beauftragt die Gothaer Unterstützungskasse mit der Durchführung der bAV und tritt ihr als Trägerunternehmen bei. Nach den Vorgaben des Unternehmens erstellt die Unterstützungskasse einen Leistungsplan, in dem die Art und Höhe der Versorgungsleistungen, das Pensionsalter und weitere Versorgungsmerkmale festgelegt werden. Die zugesagten Leistungen werden durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der Gothaer Lebensversicherung AG abgesichert. Das Unternehmen leistet in der Anwartschaftsphase die zur Finanzierung der Zusage erforderlichen Zuwendungen an die Unterstützungskasse (es "dotiert" sie); diese zahlt die Zuwendungen dann im Verhältnis 1:1 als Beiträge in die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung ein. Im Leistungsfall erhält die Unterstützungskasse die Versicherungsleistung und zahlt diese unmittelbar als Versorgungsleistung an den/die Versorgungsberechtigte*n aus. Obwohl viele verschiedene Unternehmen ihre betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse abwickeln, erfolgt die Verwaltung der jeweiligen Trägerunternehmen strikt getrennt. Eine Haftung der Trägerunternehmen untereinander ist ausgeschlossen.
Steuerliche Behandlung
Für die zugesagten Leistungen muss das Trägerunternehmen - im Gegensatz zu einer unmittelbaren Versorgungszusage - keine Pensionsrückstellungen bilden. Die Zusage ist somit "bilanzneutral". Die Beiträge für die Rückdeckungsversicherung kann das Trägerunternehmen im Rahmen von § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1c EStG als Betriebsausgaben geltend machen. Auch die Verwaltungskosten, die das Trägerunternehmen an die Unterstützungskasse zahlt, sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abziehbar. Eine Besteuerung beim Versorgungsberechtigten findet erst in der Leistungsphase statt. Die Versorgungsleistungen sind gemäß § 19 EStG als nachträglich gezahlter Arbeitslohn zu versteuern - dann allerdings zu einem in der Regel viel günstigeren Steuersatz. Während der Anwartschaftsphase sind die zugesagten Leistungen für die Mitarbeitenden also in unbeschränkter Höhe steuerfrei.
Insolvenzschutz
Durch den Insolvenzschutz wird gewährleistet, dass die zugesagten Leistungen auch im Falle der Insolvenz des Unternehmens erbracht werden. Gesetzlicher Insolvenzschutz besteht für alle Anwartschaften, die gesetzlich unverfallbar sind. Der gesetzliche Insolvenzschutz erfolgt über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG). Der PSVaG tritt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BetrAVG nach Erreichen der gesetzlichen Unverfallbarkeit bei Insolvenz des Trägerunternehmens für die unverfallbaren Leistungen der Arbeitnehmer*innen ein. Neben dem gesetzlichen Insolvenzschutz räumt die Unterstützungskasse den Versorgungsberechtigten auch einen vertraglichen Insolvenzschutz ein, indem sie die Rückdeckungsversicherung an die jeweils versorgungsberechtigten Personen verpfändet. Hierdurch kann auch für die Anwartschaften, für die kein gesetzlicher Insolvenzschutz besteht, vertraglich und verfallbare Anwartschaften, eine Insolvenzsicherung eingerichtet werden.
GGF-Versorgung mit der Gothaer Unterstützungskasse
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) oder Vorstände einer AG können eine betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse erhalten und somit in den Kreis der Versorgungsberechtigten aufgenommen werden. Wegen der unbeschränkten Lohnsteuerfreiheit beim Versorgungsberechtigten einerseits und der Bilanzneutralität der Versorgung beim Unternehmen andererseits eignet sich dieser Durchführungsweg daher besonders gut für diesen Personenkreis. Bei Zusage einer Versorgungsleistung für einen GGF ist Folgendes zu beachten:
- Steuerlich anerkannter Arbeitsvertrag
- Erdienbarkeit
- mindestens zehn Jahre bei einem beherrschenden GGF
- drei Jahre Zusage und mindestens zwölf Jahre im Trägerunternehmen für nicht beherrschende GGF
- Leistungen maximal 75 Prozent des Bruttogehaltes
- Einhaltung der Probezeit bei Neugründung fünf Jahre
- Diensteintritt drei Jahre
- Angemessenheit
- Gesamttätigkeitsvergütung
- Maximales Rentenalter von 70 Jahren
- Frühestmögliches Pensionsalter: 62 Jahre
Verwaltungsleistungen der Gothaer Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse erbringt zahlreiche Verwaltungsaufgaben für ihre Trägerunternehmen. Die hier aufgeführten Leistungen gelten für den Standard-Leistungsplan.
Verwaltung des Anwärterbestandes
- Verwaltung der Anwartschaften, auch inklusive BU-Rente und Versicherungsdynamik
- Erstellung eines Leistungsausweises für die Versorgungsanwärter*innen (einmalig)
- Aktuelle Standmitteilung auf Anfrage in begründeten Fällen
- Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheinigungen bei vorzeitigem Ausscheiden eines/r Versorgungsanwärter*in
- Jährliche Testate für den Pensions-Sicherungs-Verein pro Trägerunternehmen
- Auszahlung von Kapitalleistungen
Verwaltung der Rentner
- Auszahlung der Rente an jede*n Rentner*in nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Anfordern und Führen der Lohnsteuerkarten
- Korrespondenz mit den Rentner*innen
Zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeit erhebt die Unterstützungskasse bei ihren Trägerunternehmen einen geringen Verwaltungskostenbeitrag. Die Verwaltungskostenbeiträge kann das Trägerunternehmen gemäß § 4 Abs. 4 EStG steuerlich in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.