Weniger arbeiten, Berufsunfähigkeitsschutz einfach anpassen
Eine Weltreise, mehr Familienzeit, die Pflege der kranken Mutter: Immer häufiger wollen oder müssen Kundinnen und Kunden eine Zeit lang ihre Arbeitszeit reduzieren. Die BarmeniaGothaer-SBU passt sich dem Trend an – dank Teilzeitklausel und Work-Life-Balance-Option.
Bei McKinsey spricht man vom „Take Time“, drei Monate Auszeit für alle Mitarbeitenden jedes Jahr zusätzlich zum Urlaub. Selbst in der Unternehmensberatung, die nicht unbedingt für eine gute Work-Life-Balance bekannt ist, hat man damit auf einen unaufhaltsamen Trend reagiert: Die Deutschen arbeiten immer weniger.
Ob man sich die zusätzliche Zeit für Freunde und Hobbies oder für die Pflege von Angehörigen oder Kindererziehung nimmt, Fakt ist: Inzwischen arbeiten rund 40 Prozent der deutschen Angestellten in Teilzeit. Auch Nachfrage und Angebot von Konzepten wie der Viertagewoche oder Sabbaticals – also längere Job-Auszeiten – wachsen. Diesem Trend zur Arbeitszeitreduzierung muss sich auch der Berufsunfähigkeitsschutz anpassen. Bei der SBU der BarmeniaGothaer gibt es deshalb seit dem Produkt-Update 2024 zwei Neuerungen: die Teilzeitklausel und die Work-Life-Balance-Option.
Wer seine Arbeitszeit auf bestimmte Zeit reduziert, kann in dieser Zeit auch seine Berufsunfähigkeitsrente im gleichen Verhältnis reduzieren. Das heißt: Bei einer 80-Prozent-Stelle und analog einer 80-Prozent-Berufsunfähigkeitsrente sind auch nur noch 80 Prozent der Beiträge fällig. Diese Option lässt sich beliebig oft nutzen. Wird die Arbeitszeit wieder erhöht, ist keine erneute Risikoprüfung nötig.
Wechselt die versicherte Person in eine Teilzeitstelle, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern, greift bei der BarmeniaGothaer zudem die Teilzeitklausel. Viele Versicherungstarife ohne eine solche bemessen die Berufsunfähigkeit lediglich in Bezug auf die Erwerbsarbeit. Die Leistungsschwelle ist in solchen Fällen für Teilzeitbeschäftigte höher. Andere Tarife ziehen gar eine hypothetische Vollzeittätigkeit heran. Die BarmeniaGothaer wählt hier einen anderen, im Markt noch seltenen, Weg: Basis für die Leistungsprüfung bilden die Erwerbsarbeit plus Haus- und Care-Arbeit, die „über den eigenen Anteil an Familienversorgung hinausgeht“.
Gemeint sind damit Tätigkeiten, die nicht der eigenen, sondern der Versorgung anderer Familienmitglieder gelten, zum Beispiel Kinder zur Schule bringen oder den kranken Vater pflegen. Arbeitet eine Friseurin 20 Stunden die Woche, leistet aber noch 20 Stunden Care-Arbeit, wird hier also ebenso von einer 40-Stunden-Arbeitswoche ausgegangen wie bei ihrer Kollegin, die Vollzeit im Friseursalon steht. Dazu kommt: Ist der oder die Versicherte durch sein Krankheitsbild in der Care-Arbeit noch eingeschränkter als in seiner Erwerbstätigkeit – zum Beispiel, weil Care-Arbeit oft körperlich intensiver ist als ein Bürojob –, wirkt sich das zudem positiv auf den Grad der Leistungseinschränkung aus.
Seit 1. Januar 2025 gilt außerdem ein neuer Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung von 1 statt wie bisher 0,25 Prozent. Für Kundinnen und Kunden bedeutet das: Beim Abschluss einer SBU winken jetzt höhere garantierte Leistung bei gleichem Beitrag. Bei Bestandskunden erfolgt die Umstellung automatisch.
Mehr Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung der BarmeniaGothaer gibt es hier.
Mehr Details zur der Work-Life-Balance-Option können hier nachgelesen werden.