Unsere Annahmerichtlinien für Ihr Kollektivgeschäft
Das Aufnahmeverfahren hängt unter anderem von der Firmengröße, der BU-Höhe und der Art der Finanzierung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung) ab. Für die unterschiedlichen Finanzierungsarten gibt es verschiedene Zugangsvoraussetzungen:
Arbeitgeberfinanzierung
Im Rahmen einer Arbeitgeberfinanzierung werden alle Arbeitnehmer (mindestens jedoch 90 Prozent des für den Abschluss in Betracht kommenden Personenkreises) durch den Arbeitgeber angemeldet.
Dienstobliegenheitserklärung (DOE):
Für Auszubildende (max. 1.200 EUR/Monat) oder Arbeitnehmer. Mindestpersonenzahl: 90 Prozent des umschriebenen Personenkreises. Die max. BU-Rente richtet sich nach der Anzahl der zu versichernden Arbeitnehmer.
Vereinfachte Risikoprüfung | DOE des Arbeitgebers | DOE des Arbeitgebers | DOE des Arbeitgebers |
Firmengröße - mindestens | 12 Arbeitnehmer | 23 Arbeitnehmer | 56 Arbeitnehmer |
Mindestpersonenzahl | 10 Arbeitnehmer | 20 Arbeitnehmer | 50 Arbeitnehmer |
Maximale monatliche BU-Rente inkl. Sofortbonus | 1.000 EUR | 1.250 EUR | 1.500 EUR |
Arbeitnehmerfinanzierung / Belegschaftsgeschäft
Bei der arbeitnehmerfinanzierten BU hängt das Aufnahmeverfahren vor allem von der Firmengröße (mind. 200 Arbeitnehmer) und der zu erwartenden Durchdringung ab. Bei Abschluss des Kollektivvertrages wird eine Mindestpersonenzahl festgelegt, die innerhalb eines Aktionszeitraumes (i. d. R. 12 Monate) erreicht werden soll. Es bestehen zwei Möglichkeiten:
- Kurzantrag: Auszubildende (max. 1.200 EUR/Monat) und/oder Arbeitnehmer. Mindestpersonenzahl 10 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 200 Arbeitnehmern), Mindestpersonenzahl 20 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 400 Arbeitnehmern). Max. BU-Rente 1.250 EUR/Monat bzw. 1.500 EUR/Monat inkl. Sofortbonus
- Erweiterte Dienstobliegenheitserklärung (eDOE): Auszubildende (max. 1.200 EUR/Monat) oder Arbeitnehmer bis einschl. Eintrittsalter 50 Jahre. Ununterbrochene berufliche Tätigkeit mind. in den letzten 24 Monaten. Mindestpersonenzahl 20 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 400 Arbeitnehmern), Mindestpersonenzahl 50 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 1.000 Arbeitnehmern). Max. BU-Rente 1.000 EUR/Monat bzw. 1.500 EUR/Monat inkl. Sofortbonus. Kurzantrag für Arbeitnehmer ab Eintrittsalter 51 Jahre bei einer ununterbrochenen beruflichen Tätigkeit von weniger als 24 Monaten
Vereinfachte Risikoprüfung | Kurzantrag | | 50 Jahre / ab Eintrittsalter 51 Jahre: Kurzantrag* | |
Firmengröße - mindestens | 200 AN | 400 AN | 400 AN | 1.000 AN |
Mindestpersonenzahl | 10 AN | 20 AN | 20 AN | 50 AN |
maximale monatliche BU-Rente inkl. Sofortbonus | 1.250 Euro | 1.500 Euro | 1.000 Euro | 1.500 Euro |
*) erweiterte DOE des Arbeitnehmers bis Eintrittsalter |