Gemeinsam stärker - mit den BU-Kollektivlösungen der Gothaer

BU-Kollektivgeschäft

Die BU-Produkte der Gothaer bieten umfassenden Schutz zu günstigen Beiträgen. In einer Kollektivlösung profitieren unsere Versicherten gleich doppelt: Zum einen von reduzierten Beiträgen, zum anderen von einer vereinfachten Antragsaufnahme. Arbeitgeber profitieren zusätzlich, indem sie ihre Belegschaft mit einem attraktiven betrieblichen Vorsorgeangebot an sich binden - in Zeiten des Fachkräftemangels ein wesentliches Vertriebsargument. Verwaltungsaufwand oder zusätzliche Kosten entstehen dabei kaum. Ein Kollektivvertrag kann schon ab 10 zu versichernden Arbeitnehmer*innen abgeschlossen werden.

Vertriebsunterstützung BU-Kollektivgeschäft

Die zahlreichen Vorteile der Kollektiv-BU überzeugen:

  • Ob als private Absicherung oder mit staatlicher Förderung: SBU Premium und SBU Invest sind hervorragende Produktlösungen.
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung im Kollektivgeschäft möglich
  • Reduzierte Beiträge im Kollektivgeschäft
  • Individuelle Berufsgruppeneinstufung
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung an das Unternehmen
  • Kaum Verwaltungsaufwand dank kollektiver Beratung und schlanker Policierung

Mit unseren Kollektivlösungen erhalten Sie als Berater*in neue Beratungsanlässe und generieren damit erhebliches Cross-Selling-Potenzial.

Ausgezeichneter BU-Schutz

Der durchschnittliche Arbeitnehmer erwirtschaftet im Laufe seines Berufslebens mehr als eine Million Euro an Einkommen - sofern er nicht zuvor berufsunfähig wird, was rund einem Viertel der Beschäftigten passiert. Seitens des Staates ist in diesem Fall wenig Hilfe zu erwarten. Auf eine eigene BU-Vorsorge sollte daher niemand verzichten. Bieten Sie Ihren Kundinnen und Kunden erstklassigen und dabei bezahlbaren Schutz!

Unsere Annahmerichtlinien für Ihr Kollektivgeschäft

Das Aufnahmeverfahren hängt unter anderem von der Firmengröße, der BU-Höhe und der Art der Finanzierung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung) ab. Für die unterschiedlichen Finanzierungsarten gibt es verschiedene Zugangsvoraussetzungen:

Arbeitgeberfinanzierung

Im Rahmen einer Arbeitgeberfinanzierung werden alle Arbeitnehmer (mindestens jedoch 90 Prozent des für den Abschluss in Betracht kommenden Personenkreises) durch den Arbeitgeber angemeldet.

Dienstobliegenheitserklärung (DOE):

Für Auszubildende (max. 1.200 EUR/Monat) oder Arbeitnehmer. Mindestpersonenzahl: 90 Prozent des umschriebenen Personenkreises. Die max. BU-Rente richtet sich nach der Anzahl der zu versichernden Arbeitnehmer.

Vereinfachte Risikoprüfung DOE des Arbeitgebers DOE des Arbeitgebers DOE des Arbeitgebers
Firmengröße - mindestens 12 Arbeitnehmer 23 Arbeitnehmer 56 Arbeitnehmer
Mindestpersonenzahl 10 Arbeitnehmer 20 Arbeitnehmer 50 Arbeitnehmer
Maximale monatliche BU-Rente inkl. Sofortbonus 1.000 EUR 1.250 EUR 1.500 EUR

Arbeitnehmerfinanzierung / Belegschaftsgeschäft

Bei der arbeitnehmerfinanzierten BU hängt das Aufnahmeverfahren vor allem von der Firmengröße (mind. 200 Arbeitnehmer) und der zu erwartenden Durchdringung ab. Bei Abschluss des Kollektivvertrages wird eine Mindestpersonenzahl festgelegt, die innerhalb eines Aktionszeitraumes (i. d. R. 12 Monate) erreicht werden soll. Es bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Kurzantrag: Auszubildende (max. 1.200 EUR/Monat) und/oder Arbeitnehmer. Mindestpersonenzahl 10 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 200 Arbeitnehmern), Mindestpersonenzahl 20 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 400 Arbeitnehmern). Max. BU-Rente 1.250 EUR/Monat bzw. 1.500 EUR/Monat inkl. Sofortbonus
  • Erweiterte Dienstobliegenheitserklärung (eDOE): Auszubildende (max. 1.200 EUR/Monat) oder Arbeitnehmer bis einschl. Eintrittsalter 50 Jahre. Ununterbrochene berufliche Tätigkeit mind. in den letzten 24 Monaten. Mindestpersonenzahl 20 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 400 Arbeitnehmern), Mindestpersonenzahl 50 Arbeitnehmer (bei Firmen ab 1.000 Arbeitnehmern). Max. BU-Rente 1.000 EUR/Monat bzw. 1.500 EUR/Monat inkl. Sofortbonus. Kurzantrag für Arbeitnehmer ab Eintrittsalter 51 Jahre bei einer ununterbrochenen beruflichen Tätigkeit von weniger als 24 Monaten
Vereinfachte Risikoprüfung Kurzantrag 50 Jahre / ab Eintrittsalter 51 Jahre: Kurzantrag*
Firmengröße - mindestens 200 AN 400 AN 400 AN 1.000 AN
Mindestpersonenzahl 10 AN 20 AN 20 AN 50 AN
maximale monatliche BU-Rente inkl. Sofortbonus 1.250 Euro 1.500 Euro 1.000 Euro 1.500 Euro
*) erweiterte DOE des Arbeitnehmers bis Eintrittsalter

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