Starkregenzonierung in Elementardeckung integriert
Wasserdichter Schutz: Mit fortschreitendem Klimawandel häufen sich auch Extremwetterereignisse. Die Versicherungsbranche muss vorbereitet sein. Deswegen wird die Ermittlung des Starkregenrisikos ab sofort in die Elementardeckung der Inhalts- und Gebäudeversicherung der Gothaer GewerbeProtect (GGP) aufgenommen.
Die Erinnerungen an die Hochwasserkatastrophe im Ahrtal im nördlichen Rheinland-Pfalz sind nach wie vor präsent. Mitte Juli 2021 verlieren rund 17.000 Menschen durch den anhaltenden Starkregen und das folgende Hochwasser ihr Zuhause. Auch rund 3.000 Unternehmen sind im Ahrtal von der Flut betroffen. Das Bundesministerium der Finanzen spricht von einem Schaden von mehr als 18 Milliarden Euro, rund 1,2 Milliarden Euro entfallen dabei auf Unternehmen. Bundesweit meldeten 28.000 Firmen dem Gesamtverband der Versicherer Sachschäden und Betriebsunterbrechungen.
Solche Extremwetterereignisse wie im Juli 2021 werden keine Einzelfälle bleiben – und sie werden durch die globale Erwärmung zunehmend intensiver. Zu diesem Schluss kommt der Wissenschaftsverbund XAIDA in einer Studie. Bis zum Jahr 2040 soll die Anzahl extremer Niederschläge in Deutschland deutlich steigen, in manchen Gebieten kann es sogar zu doppelt so vielen Starkregenereignissen kommen, wie das Umweltbundesamt mitteilt.
Auch Versicherungen müssen sich an die klimabedingten Veränderungen anpassen. Denn durch die zunehmenden Extremwetter werden sich auch die dadurch verursachten Schäden an Gebäuden und deren Inhalt häufen.
Deswegen wird die Ermittlung des Starkregenrisikos ab sofort mit in die Elementardeckung der Inhaltsversicherung und der Gebäudeversicherung der Gothaer GewerbeProtect (GGP) aufgenommen.
Um dieses Risiko für jede Adresse einschätzen zu können, hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) integriert. So kann anhand der Lage der Gebäude eine Risikobewertung abgegeben werden.
Wichtig zu beachten: Die Starkregenzonierung kommt nur im Neugeschäft und bei Bestandsverträgen, die auf die neue Tarifgeneration umgestellt werden, zum Tragen. Auf bestehende Verträge mit alten Bedingungswerken hat die Starkregenzonierung keinen Einfluss.
Die Elementardeckung bleibt auch bei der neuen Tarifgeneration mit hinzugefügten Starkregengefährdungsklassen in ihrer bisherigen Form bestehen. Allerdings wirkt sich das neue Klassifizierungssystem auf den Beitrag der Elementardeckung aus.
Das liegt zum Teil auch daran, dass es einen Unterschied in der Bewertung der Risikoklassen der neuen SGK und der bereits etablierten ZÜRS-Gefährdungsklassen für Hochwasser gibt. Das Bewertungssystem für das Hochwasserrisiko umfasst vier Stufen, beim Starkregenrisiko sind es nur drei.
Für die vierte und damit höchste Stufe des Hochwasserrisikos besteht ein Zeichnungsverbot. Für die Starkregengefährdungsklasse 3 ist dies nicht der Fall.
Infokasten zu den SGK’s:
1) SGK 1 – geringe Gefährdung: Diese Klasse umfasst Gebäude, die auf einer Kuppe oder im oberen Bereich eines Hangs liegen.
2) SGK 2 – mittlere Gefährdung: Diese Klasse umfasst Gebäude, die im mittleren und unteren Bereich eines Hangs oder einer Ebene liegen, solange das Gebäude nicht in der Nähe eines Bachs steht.
3) SGK 3 – hohe Gefährdung: Diese Klasse umfasst Gebäude, die in der Nähe eines Bachs gebaut wurden oder in einem Tal stehen.