Gothaer GewerbeProtect Photovoltaikversicherung
Ausgiebige Sonnenernte mit umfassendem Schutz - Mit dem Inkrafttreten des Solarpaket I sind einige bürokratische Hürden rund um die Photovoltaik gefallen. Damit wird Solarenergie auch für Unternehmen attraktiver. Doch was ist das Solarpaket I eigentlich und wie profitieren Unternehmen konkret von dem neuen Gesetz? Wir erklären Komplexes einfach.
• Das Solarpaket I ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Installation von Photovoltaikanlagen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen.
• Die Fördersätze für Dach-Solaranlagen mit einer Leistung ab 40 kW werden künftig um 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) erhöht.
• Der Grenzwert für die Direktvermarktungspflicht wurde auf 200 Kilowatt (kW) installierte Leistung angehoben. Betreiberinnen und Betreiber von Solaranlagen bis zu dieser Leistungsgrenze können ihren Überschussstrom jetzt gegen eine feste Einspeisevergütung und ohne eigene Kosten an den Netzbetreiber weitergegeben.
• Der Grenzwert für die Zertifikatsnachweispflicht wurde jetzt auf 500 kW Einspeiseleistung angehoben. Unterhalb dieser Grenze reicht ein vereinfachtes Einheitenzertifikat.
Das Solarpaket I beinhaltet umfassende Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Mit den Entbürokratisierungen, die im Gesetzpaket enthalten sind, soll dazu beigetragen werden, Solarenergie zugänglicher zu machen und die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Neben Privatpersonen richtet sich das Solarpaket I auch an Unternehmen.
Für Unternehmen gibt es grundsätzlich zwei Wege, mit dem selbst erzeugten Strom umzugehen: Entweder sie speisen den gesamten eigens erzeugten Strom direkt ins öffentliche Stromnetz ein (Volleinspeisung) oder sie nutzen den Strom selbst und stellen nur überschüssigen Strom fürs öffentliche Netz bereit (Teileinspeisung).
Bis zu einer gewissen Größe der PV-Anlage zahlt der Staat den betreibenden Unternehmen oder Privatpersonen für jede Kilowattstunde Strom, die sie erzeugen und ins öffentliche Stromnetz einspeisen, eine Förderung, die sogenannte Einspeisevergütung. Diese feste Einspeisevergütung bekamen bisher Anlagen bis 100 kW installierte Leistung (die maximale elektrische Leistung, die eine Solaranlage erzeugen kann). Bei Anlagen, die die 100 kW übersteigen, galt die Pflicht zur Direktvermarktung.
Mit dem Solarpaket I soll nun die Einspeisevergütung für Dach-Solaranlagen mit einer Leistung von 40 kW bis 100 kW um 1,5 Cent pro kWh angehoben werden. Die Erhöhung muss nur noch von der Europäischen Kommission genehmigt werden. Bei Volleinspeisung würde man also künftig 12,19 statt 10,69 Cent pro eingespeister Kilowattstunde erhalten. Bei einer Teileinspeisung würde die Vergütung von 5,74 ct/kWh auf 7,24 ct/kWh steigen. Unternehmen, die sich für eine PV-Anlage entscheiden, können also künftig von einer höheren staatlichen Förderung profitieren.
Unternehmen, die eine Solaranlage mit einer installierten Leistung von über 100 kW in Betrieb haben, mussten den Strom, den sie zwar erzeugen aber nicht nutzen, bisher selbst an der Strombörse verkaufen oder dafür einen Direktvermarkter engagieren. Mit Marktbeobachtung, Preisfindung oder dem Abschluss von Handelsverträgen kann der eigene Handel an der Strombörse zeitintensiv werden. Bei einer Anstellung eines Direktvermarkters fallen zusätzliche Kosten an. Mit dem Solarpaket I können Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung bis 200 kW ihren überschüssigen Strom ohne Einspeisevergütung aber auch ohne eigene Kosten automatisch an den Netzbetreiber weitergeben. Hiervon profitieren insbesondere Unternehmen, die einen hohen Eigenverbrauch haben. Für diese lohnt sich die Direktvermarktung nicht.
Und schließlich wird mit dem Solarpaket I noch die gesetzlich vorgeschriebene Zertifizierung von PV-Anlagen vereinfacht. Während man für PV-Anlagen mit einer Einspeiseleistung ab 135 kW bisher ein ausführliches Anlagenzertifikat vorlegen musste, reicht künftig ein vereinfachtes Einheitenzertifikat – und zwar für alle Anlagen bis 500 kW Einspeiseleistung.
Die Zahl der Photovoltaikanlagen geht in Deutschland langsam auf die vier Millionen zu. Gerade jetzt, in der Hochphase der Sommermonate, wo die Sonnenernte sich besonders lohnt, ist die Anschaffung einer neuen Solaranlage attraktiv.
Die zum Teil sehr kostspieligen PV-Anlagen benötigen allerdings einen guten Schutz : Rund 41 Prozent der Schadensfälle gehen auf Brände oder Sturmschäden zurück. Doch auch Blitze, Schnee, von Tieren zerbissene Kabel oder Vandalismus können Gründe für Schäden an den Anlagen sein. Sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen kann das hohe Kosten nach sich ziehen.
Die GGP-Photovoltaikversicherung bietet insbesondere für Gewerbekunden einen umfassenden Schutz für unvorhergesehene Beschädigungen – mit einer maximalen Versicherungssumme von 500.000 Euro und ohne Einspeiseleistungs-Grenze. Dabei sind vom Solarpanel bis hin zum Batteriespeicher alle Bestandteile der PV-Anlage versichert. Im Schadenfall übernimmt die Gothaer die Reparaturkosten und deckt den entgangenen Ertrag während der Reparaturzeit.
Mehr Infos zu den Top-Vorteilen der GGP-Photovoltaikversicherung gibt es hier.
Schon eine kleine Solaranlage kann einen großen Unterschied machen: Ein Unternehmen schafft sich eine kleine Balkon-Solaranlage mit einer installierten Leistung von 8 kW an. Dabei ist die Solaranlage nach Süden und in einem Winkel zwischen 45 und 60 Grad ausgerichtet. In diesem Winkel können die Solarpaneele die Sonnenstrahlen sehr gut aufnehmen. Unter diesen Bedingungen ließen sich im Jahr schon zwischen 200 und 300 Euro einsparen. Mit dem Rechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin können Unternehmen ihre Kostenersparnis mit individuellen Werten selbst errechnen.