Stimmt das wirklich?
Andere Länder, andere Sitten – und Gesetze! Was in Deutschland als völlig normal gilt, wird in manch anderen Ländern geahndet. Beispielsweise das Küssen in der Öffentlichkeit, Kaugummi kauen oder den Film „Zurück in die Zukunft“ anzusehen.
Wer sich einen romantischen Urlaub im kampanischen Eboli erhofft hat, muss bis zu 500 Euro locker haben. Denn mit dieser saftigen Geldstrafe wird das Küssen in Autos dort bestraft.
In Sizilien in Palermo dürfen sich Frauen nackt am Strand zeigen. Ganz schön außergewöhnlich für eine solch sittenstrenge Region. Noch außergewöhnlicher ist allerdings, dass das männliche Geschlecht sich in der Öffentlichkeit nicht so zeigen darf.
Das gute, selbstgeschmierte Butterbrot von Daheim mitgebracht? Lieber wieder einpacken. Denn in Rom ist es nicht gern gesehen, das „Pausenbrot“ auf der Straße zu verspeisen. Das freie Essen auf den Altstadtstraßen bestraft die Stadt mit einem Bußgeld. Hintergrund: Die Stadt möchte Vermüllung vermeiden.
Bitte nicht nachmachen: Männer in Alabama dürfen ihre Frauen nur dann verprügeln, wenn sie einen Stock benutzen, der nicht breiter als ihr Daumen ist. Es bleibt zu hoffen, dass auch ein Gesetz gegen Gewalt besteht.
Zum Thema Küssen gibt es auch in den USA skurrile Regeln. Denn in Michigan ist es beispielsweise strafbar, seine Frau an einem Sonntag zu küssen. Das ist in Iowa zwar erlaubt, dafür sollte der Kuss aber nicht länger als fünf Sekunden gehen.
Am See schreit jemand um Hilfe und es sieht so aus als könne er nicht schwimmen? Laut Gesetz darf Ertrinkende niemand offiziell retten. Die Begründung: Der Mensch solle nicht ins Schicksal eingreifen und über Leben und Tod entscheiden.
Singapur ist nicht ohne Grund eines der saubersten Länder weltweit. Da die öffentliche Reinigung der Stadt aufgrund von klebenden Kaugummis auf Fußböden immer teurer wurde, verbot die Stadt zwischen 1992 und 2004 den Verkauf und Konsum des klebrigen Gummis.
„Zurück in die Zukunft“-Fans aufgepasst: In China sind Zeitreisen in Science-Fiction- und Fantasy-Filmen strengstens verboten. Die Regierung gibt an, dass „Fernsehdramen nicht Figuren thematisieren dürfen, die sich in der Zeit bewegen und die Geschichte neu schreiben, da dies der chinesischen Historie zuwiderläuft“.
Wer im Glashaus sitzt sollte bekanntlich nicht mit Steinen werfen, denn auch Deutschland hat wirklich merkwürdige Gesetze zu bieten! Die mögen auf den ersten Blick unsinnig erscheinen, doch Eines hat durchaus seine Berechtigung.
Der Verbot laut §27 Abs. 6 StVO gilt dann, wenn mehrere Personen im Gleichschritt über eine Brücke laufen. Was zuerst unsinnig erscheint, hat aber seine Berechtigung: der Grund dafür ist eine mögliche Resonanzkatastrophe. Die Eigenschwingung kann durch den Gleichmarsch so stark angeregt werden, dass die Brücke einzubrechen droht.
Wer sich schon immer mal ins dreckige Abenteuer stürzen wollte, dem sei hiermit gesagt: Ohne Erlaubnis ist das Schwimmen im Abwasserkanal untersagt. Schade eigentlich!
Die Todesstrafe gibt es schon lange nicht mehr? Falsch! Bis Dezember 2018 galt im Bundesland Hessen nämlich §21 der Verfassung des Landes Hessen: „[…] Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden“. Glücklicherweise sieht das deutsche Strafgesetzbuch keine Todesstrafe vor und ist dem Landesgesetz übergeordnet.