Betriebliche Altersversorgung

GGF-Ansprache: Zur richtigen Zeit, die entscheidenden Fragen

Mit dem Chef oder der Chefin das ganze Unternehmen gewinnen: Die Unternehmensleitung ist die wichtigste Ansprechperson, wenn es um betriebliche Altersversorgung (bAV) geht. Erhält sie selbst eine gute Absicherung, haben Maklerinnen und Makler für das gesamte Unternehmen und die Belegschaft einen Fuß in der Tür. Der Weg führt immer über den Chef oder die Chefin. Und hier gilt es, die individuellen Lebens- und Unternehmensphasen in der Beratung zu berücksichtigen.

Zwei Personen klatschen sich ab, eine Person klatscht in die Hände Zwei Personen klatschen sich ab, eine Person klatscht in die Hände

Die drei Unternehmensphasen

Phase I: Die Gründung

Das Unternehmen ist recht neu gegründet, der oder die GGF relativ jung. Unternehmensaufbau und -ausbau stehen im Vordergrund. Eine stressige und arbeitsintensive Zeit, in der GGF häufig nicht ausreichend an ihre Altersvorsorge denken. Umso wichtiger, dass Maklerinnen und Makler die entscheidenden Fragen stellen:

  • Bestehen bereits Absicherungen oder Pensionszusagen?
  • Welche staatlichen und steuerlichen Vorteile werden bereits von der GmbH genutzt?
  • Ist das Einkommen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ausreichend abgesichert?

Phase II: Die Etablierung

Das Unternehmen hat sich erfolgreich entwickelt und am Markt etabliert. Auch im Leben des oder der GGF kann sich viel getan haben: eine Hochzeit, Kinder, eine Scheidung oder andere persönliche Entwicklungen. Die bAV bleibt dabei jedoch oft ungesehen in der Schublade. Verantwortungsbewusste Maklerinnen und Makler tun gut daran, die bAV ihrer Unternehmerkunden regelmäßig zu prüfen und mitwachsen zu lassen. Dabei sollten sie ihre Unternehmerkundinnen und -kunden insbesondere mit diesen Fragen konfrontieren:

  • Ist die Absicherung noch im Blick?
  • Passt die aktuelle Absicherung noch zum Einkommen und zur Sicherung des gewohnten/erreichten Lebensstandards?
  • Gibt es Lücken, die bis zum Ruhestand geschlossen sein sollten?
  • Wie sieht es mit Schutz bei schweren Erkrankungen aus?

Phase III: Die Zielgerade

Der oder die GGF befindet sich kurz vor dem Ruhestand. Das Unternehmen muss auf eine Übergabe oder den Verkauf vorbereitet werden. GGF beschäftigen sich insbesondere mit der Frage, wie es mit der GmbH weitergeht. Es ist also zu klären,

  • ob die Versorgung ausfinanziert und ggf. von der GmbH unabhängig ist.
  • ob die Versorgung ausgegliedert oder übernommen werden kann.
  • was passiert, wenn die finanziellen Mittel für die Versorgung nicht liquide sind.

Es gibt immer was zu tun

Die gute Nachricht: Für alle drei Phasen hat die Gothaer die richtigen Werkzeuge im Angebot. Von Ansprache- und Beratungskonzepten bis zur fachlichen Unterstützung durch auf bAV spezialisierte Firmenberaterinnen und -berater. Wichtig ist zu beachten, dass GGF mit einer einmal erteilten Pensionszusage (auch von einem anderen Versicherer) nach wie vor interessant für eine Ansprache und Beratung sind. Maklerinnen und Makler sollten sich also unbedingt nicht nur auf Phase I – die Gründung – fokussieren.

Denn insbesondere in den Phasen II und III kommt der Pensionszusage-Check ins Spiel: Hier ist es wichtig, gemeinsam mit dem oder der GGF mögliche Finanzierungslücken zu berechnen, zu prüfen, ob sich rechtliche Bedingungen geändert haben und schon frühzeitig auf einen späteren möglichen Unternehmensverkauf oder eine Übergabe vorzubereiten.

Und dann gilt es, die Vorteile und Möglichkeiten einer betrieblichen Vorsorge für die Belegschaft abzustimmen.

Weitere Infos zur GGF-Versorgung der Gothaer finden Sie hier.