Betriebshaftpflichtversicherung

Deckungserweiterung für Drohnen

Sicher abheben: Mehr als 56.000 Drohnen werden in Deutschland betrieblich genutzt. 2030 sollen es rund 80.000 sein. Der wachsende Markt ist auch für Maklerinnen und Makler interessant, denn ein Versicherungsschutz ist Pflicht. Wir erklären Komplexes einfach.

Komplexes einfach erklärt

  • Drohnen oder Multikopter sind unbemannte Luftfahrzeuge, die ferngesteuert oder autonom fliegen können.
  • Egal ob privat oder gewerblich: Wer eine Drohne nutzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Good News: Die Betriebshaftpflichtversicherung der Gothaer GewerbeProtect kann einfach mit einer Deckungserweiterung für gewerblich genutzte Drohnen ergänzt werden.

Laut Statista werden in Deutschland rund 360.000 Drohnen privat genutzt. Das sind meist kleine und leichte Fluggeräte. Mit vielen lassen sich Fotos und Videos aus der Luft aufnehmen. Andere sind ferngesteuerte Spielzeuge ohne Kamerafunktion.

Wie praktisch die ferngesteuerten Flugobjekte sind, hat sich längst auch im Handwerk und der Industrie herumgesprochen. Rund 56.000 betrieblich genutzte Drohnen inspizieren aktuell Industrieanlagen und Kraftwerke, checken den Zustand von Haus- und Kirchendächern, drehen Filmszenen oder bringen auf Ackerflächen Düngemittel aus. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und noch lange nicht ausgereizt. Die Weiterentwicklung der Drohnentechnik mit KI und Robotik hat gerade erst begonnen.

Eins ist klar: Wo geflogen wird, fliegen auch mal die Fetzen. Jede Technik kann mal einen Defekt haben. Und auch der besten Pilotin und dem erfahrensten Piloten kann mal ein Fehler unterlaufen. Schadenbeispiele gibt es zuhauf. Und wer haftet? Der Flieger der Drohne natürlich. Daher muss der Einsatz einer Drohne mit einer Haftpflicht versichert sein. Das schreibt das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 Abs 2 vor.

Übrigens müssen Drohnen nicht nur versichert, sondern auch beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sein. Einzige Ausnahme: Nur wenn das Fluggerät keine Kamera besitzt und leichter als 250 Gramm ist, gilt das Gerät als Spielzeug und darf ohne Registrierung abheben.

Die 250-Gramm-Grenze spielt auch beim sogenannten Drohnenführerschein eine Rolle. Für Geräte mit einem Gewicht zwischen 250 und 2000 Gramm benötigt man zum Fliegen einen EU-Kompetenznachweis. Diesen „kleinen Drohnenführerschein“ kann man einfach online absolvieren. Der „große Drohnenführerschein“ oder auch EU-Fernpilotenzeugnis steht an, wenn die Drohne zwischen 2 und 25 Kilogramm wiegt. Diese Prüfung legt man in einem darauf ausgerichteten Schulungszentrum ab.

Privathaftpflicht reicht nicht aus

Mal angenommen: Ein Kunde ist Hobbyfotograf, hat den EU-Kompetenznachweis und möchte seine registrierte, semiprofessionelle private Drohne auch im Job einsetzen. Ist er in diesem Fall über eine private Haftpflicht mit Drohnenversicherung abgesichert? – Nein. Denn sobald er mit seinem Fluggerät einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, auch wenn es nur neben- oder freiberuflich ist, benötigt er eine gewerbliche Drohnenversicherung.

Drohnen-Versicherung über die Betriebshaftpflicht

Unternehmerkunden der Gothaer haben es auch beim Thema Drohnenversicherung leicht. Denn sie können eine gewerbliche Drohnen-Haftpflicht einfach als zusätzlichen Baustein ihrer Gothaer GewerbeProtect (GGP) Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Die GGP, die in diesen Tagen ihren siebten Geburtstag feiert, beweist damit einmal mehr, dass sie auch nach sieben Jahren am Markt voll am Puls der Zeit ist.

Tatsächlich wird die GGP BHV Deckungserweiterung für Drohnen häufig nachgefragt. Kein Wunder, denn dann ist die Drohne oder der Kopter mit einer Deckungssumme von 3 Mio. Euro bis max. 25 kg Abfluggewicht für alle versicherbaren Betriebsarten versichert. Gute Nachricht für notorische Bruchpiloten: In einer Versicherungsperiode sind für alle Schadensfälle bis zu 9 Mio. Euro abgedeckt. Da in einem Unternehmen häufig ein Kopter von mehreren Personen bedient wird, sind mit der GGP BHV Deckungserweiterung der Versicherungsnehmer, ein Mitversicherter oder eine von ihnen bestellte Person abgesichert.

Wichtig zu wissen: Wenn Kundinnen oder Kunden ihre Drohne nicht ordentlich registriert und nicht den passenden Drohnenführerschein nachweisen können, greift der Versicherungsschutz nicht. Maklerinnen und Makler sollten ihre Versicherten unbedingt darauf hinweisen. So werden wir gemeinsam auch beim Thema Drohnen zum Protector des Mittelstands. Getreu dem Motto: Vor uns ist kein KMU sicher. Nach uns schon.

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Imagekampagne „Zukunft wird aus Mut gemacht“ geht weiter

Die Gothaer will ihre Position als führender Partner für den Mittelstand weiter stärken. Vom 10.06. bis 14.07. liegt der Fokus der Imagekampagne daher auf der Zielgruppe KMU. Die Kampagnenmotive greifen relevante Herausforderungen der Unternehmen auf und präsentieren die Gothaer als Experten in Sachen Arbeitgeberattraktivität. Abgerundet wird die Kampagne durch die zusätzliche Bewerbung von Gothaer GewerbeProtect. „Zukunft wird aus Mut gemacht“ spricht KMU über Social Media (LinkedIn, Xing), Branchenwebsites sowie über die Online-Auftritte von Wirtschaftsmedien wie Handelsblatt und Wirtschaftswoche an. Unternehmerinnen und Unternehmer sollen durch die Kampagne für das Thema Arbeitgeberattraktivität sensibilisiert werden und Maklerinnen und Maklern damit einen leichteren Zugang ins Gespräch ermöglichen.