Ärzte-Tarife

Eine Versicherung für alle Bedürfnisse

Was Ärztinnen und Ärzte zu einer lukrativen PKV-Zielgruppe macht: Für Ärztinnen und Ärzte gibt es besondere Krankenversicherungstarife, zum Beispiel den Tarif VHV+ der Barmenia. Deshalb bildet die Ärzteschaft eine eigene Zielgruppe im Vertrieb – mit spannenden Potenzialen.

Täglich setzen sich Ärztinnen und Ärzte für die Gesundheit ihrer Patienten ein. Wenn sie selbst krank werden, brauchen sie eine maßgeschneiderte Versicherung für ihre privaten und beruflichen Bedürfnisse – am besten in Form einer Ärzte-PKV. Im FAQ erfahren Maklerinnen und Makler, warum diese Spezialtarife die Ärzteschaft zu einer besonders lukrativen Zielgruppe für den PKV-Vertrieb macht, welche Informationen man über sie haben sollte und warum die Barmenia genau den richtigen Tarif bereithält.

Wie viele Ärztinnen und Ärzte gibt es überhaupt in Deutschland?

Insgesamt gibt es 428.000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte. Weil der Bedarf an ihnen in vom demografischen Wandel geprägten Deutschland wächst, muss allerdings zwangsläufig auch diese Zielgruppe noch wachsen. Dazu sollen immer mehr Medizinstudienplätze geschaffen werden, was in Teilen schon passiert. Zudem wird aus dem Ausland rekrutiert: Ende 2023 meldeten sich knapp 64.000 Ärztinnen und Ärzte ohne deutsche Staatsbürgerschaft erstmals bei einer Ärztekammer an – Tendenz steigend.

Was verdienen Ärztinnen und Ärzte?

Mit einem durchschnittlichen Jahresgehalt von rund 93.000 Euro brutto zählt die Ärzteschaft zu den Topverdienern Deutschlands. Dabei gibt es jedoch je nach Karrierestufe große Gehaltsunterschiede. Ein Assistenzarzt im Krankenhaus verdient jährlich rund 72.000, ein Chefarzt rund 197.000 Euro. Generell liegt der Großteil der Ärztinnen und Ärzte damit aber weit über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro brutto (2024), ab der man sich privat krankenversichern kann.

Wie sind Medizinstudierende im Krankheitsfall abgesichert?

Mit der Immatrikulation besteht für Medizinstudierende bis zum 30. Lebensjahr die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Während der ersten drei Studienmonate können sich Studierende aber auch schon von der Versicherungspflicht befreien lassen und in die PKV wechseln. Und das ist für sie, anders als für viele andere Berufsgruppen, nicht unattraktiv. Denn viele wissen schon, dass sie einmal genug für die PKV verdienen werden und ein früher Einstieg lohnt sich allein schon wegen der Gesundheitsprüfung.

Wie sind approbierte Ärztinnen und Ärzte im Krankheitsfall abgesichert?

Angestellte Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel versicherungspflichtig in der GKV, solange ihr Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Sie erreichen jedoch meist schon nach wenigen Berufsjahren – zum Beispiel in Kliniken spätestens ab dem 6. Jahr als Assistenzarzt – den Punkt, ab dem sie in die PKV wechseln können. Eine Ausnahme bilden Amtsärzte, die verbeamtet und daher beihilfeberechtigt sind.

Selbstständige Ärzte können frei zwischen PKV und freiwilliger GKV wählen. Gleiches gilt für niedergelassene Ärzte. Diese benötigen zusätzlich zu ihrer PKV eine Krankentagegeldversicherung, um Einkommensausfälle bei Krankheit und damit einhergehender Praxisschließung abzusichern.

Welche Argumente überzeugen Ärztinnen und Ärzte von einer PKV?

Viele Versicherungen bieten wie die Barmenia spezielle Tarife für Medizinerinnen und Mediziner. Diese Ärztetarife sind in der Regel günstiger als PKV-Tarife für Arbeitnehmer oder Selbstständige. Denn ihr stark ausgeprägtes Gesundheitsbewusstsein und der Zugang zu präventiven Maßnahmen macht Ärztinnen und Ärzte zu einer risikoärmeren Zielgruppe. Für sie lohnt sich also eine PKV mehr als für andere Berufsgruppen.

Gleichzeitig bringen sie in der Regel hohe Ansprüche an ihre medizinische Versorgung mit und wissen daher um die Leistungsvorteile der PKV.

Welche Vorteile bietet die Krankenvollversicherung der Barmenia für Human- und Zahnmediziner?

Vollumfänglicher Schutz, ganz individuell in allen wichtigen Bereichen in Höhe der versicherten Prozentstufe:

  • Ambulante Heil- und Palliativbehandlung, ambulante Vorsorgeuntersuchungen, stationäre Heilbehandlung, zahnärztliche Behandlung, Naturheilverfahren, Genesungs- und sonstige Kuren.
  • Keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte (GOÄ/GOZ) und des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH).
  • Unbegrenzter Auslandsschutz in Europa. Im außereuropäischen Ausland drei Monate unbegrenzter Schutz (auf weltweiten Versicherungsschutz erweiterbar).
  • Nach drei, fünf oder sieben Jahren bestehen Optionsrechte auf höheren Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung.
  • Frei wählbarer Selbstbehalt (0 Euro, 300 Euro, 600 Euro oder 1.200 Euro).

Mehr Informationen zur Krankenvollversicherung der Barmenia für Human- und Zahnmediziner gibt es in der Verkaufsbroschüre.