Sicherheit auf höchster Ebene
Führungskräfte treffen täglich wichtige Entscheidungen – oder sie unterlassen es, eben solche zu treffen. Doch auch den erfahrensten Managerinnen und Managern können Fehler unterlaufen. Dann haften sie unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die D&O-Versicherung bietet einen umfassenden Schutz – und ist stolz auf den Status VEMA-Deckungskonzept.
Eine flammende Begrüßungsrede, ein knallender Korken, eine Runde Applaus und schon war das neue Büro eröffnet. Voller Stolz holte sich das Team des Facility Managements einer Krankenkasse die anerkennenden Schulterklopfer ab. Die neu angemieteten Geschäftsräume waren ein echter Hingucker: neuestes Equipment, moderne Einrichtung und massig Platz. Das einzige Problem: Das Unternehmen hatte kürzlich erst entschieden, die Belegschaft deutlich zu reduzieren. Ein Fakt, der bei der Anmietung des neuen Büros nicht berücksichtigt wurde. So schnell war die Freude also wieder verflogen. Denn die Vertragslaufzeit von zehn Jahren konnte nicht gekürzt werden und auch eine Untervermietung der Räumlichkeiten war nicht möglich. Der entstandene Schaden für das Unternehmen: rund 1,7 Millionen Euro.
Aber wer kommt dafür auf? Die Summe wurde anschließend durch das Unternehmen beim Geschäftsführer regressiert. Der Vorwurf: Er habe das Facility Management nicht ausreichend überwacht. Mit dem privaten Vermögen musste der Geschäftsführer jedoch nicht haften – dank einer abgeschlossenen D&O-Versicherung.
Auch wenn man nicht die unmittelbare Schuld an einer Fehlentscheidung trägt, kann man in Anspruch genommen werden. Die Gründe für eine Schadensersatzforderung können vielfältig sein: von unzureichender Überwachung von Angestellten über Fehlplanung eines Projekts bis zu einer fehlerhaften Handhabung der IT-Sicherheit. Treffen können solche Schadensersatzforderungen Unternehmensleiter und Aufsichtsorgane wie Geschäftsführer, Vorstände, Verwaltungs-, Bei- und Aufsichtsräte, die in mittelständischen Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder Stiftungen aktiv sind.
Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zeigen, dass Schadensersatzforderungen gegen Führungskräfte keine Seltenheit mehr sind. Im Jahr 2023 seien die gemeldeten Schäden in der D&O-Versicherung auf 2.200 Fälle gestiegen – ein Anstieg von rund 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese Fälle kosteten den Versicherer dabei im Schnitt fast 100.000 Euro. Einen Grund für die steigenden Zahlen sieht der GDV dabei in den sich häufenden Unternehmensinsolvenzen, bei denen Manager zur Haftung gezogen werden. Allein im ersten Halbjahr 2024 seien die Unternehmensinsolvenzen um 25 Prozent gestiegen. Hinzu kommen stetig komplexer werdende Compliance-Anforderungen. Denn auch für Schäden infolge eines fehlerhaften Compliance-Systems haften Managerinnen und Manager.
Derart hohe Summen können schnell zum privaten finanziellen Ruin führen. Mit der Gothaer Directors & Officers-Versicherung (D&O) können Unternehmen ihre Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger gegen dieses Risiko absichern. Dabei schützt die D&O-Versicherung nicht nur das Privatvermögen der Managerinnen und Manager, sondern auch das Firmenvermögen, da die Versicherung die entstandenen Schäden ausgleicht.
Mit dem VEMA-Deckungskonzept für die D&O-Versicherung der Gothaer haben VEMA-Maklerinnen und -Makler jetzt einen idealen Aufhänger, um Managerinnen und Manager zu einem Abschluss zu bewegen – mit Highlights, die exklusiv für die VEMA deutlich über den Marktstandard hinausgehen. Vier beispielhafte Vorteile:
Beim VEMA-Deckungskonzept werden die Sublimitsummen pauschal um 10 Prozent erhöht.
Entscheidet sich das Unternehmen nach einem Schadensfall dazu, die Forderungen gegen eine Managerin oder einen Manager mit seinem oder ihrem Gehalt zu verrechnen oder die Zahlungen an die versicherte Person zurückzuhalten, ist durch die VEMA-Deckungsvereinbarung eine Gehaltsfortzahlung bis zu 24 Monate möglich (maximal 110% der Festvergütung, Sublimit 750.000 Euro pro Ereignis und pro Versicherungsperiode).
Wenn das Versicherungsverhältnis nach Ablauf eines vollen Versicherungsjahres beendet wird, so hat der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin durch die VEMA-Deckungsvereinbarung eine Schadennachmeldefrist von 12 Jahren. Diese gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin eine neue D&O-Versicherung bei einem anderen Versicherer abschließt.
Sollte die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer in finanzielle Schwierigkeiten geraten, ohne bereits Insolvenz anmelden zu müssen, übernimmt die Gothaer-D&O mit der VEMA-Deckungsvereinbarung die Kosten für einen ReCo-Spezialisten, der bei der Restrukturierung und Sanierung unterstützt, bevor es zum Versicherungsfall kommt.
In Kürze finden sich im VEMAextranet alle Details zu den Produkten und natürlich der VEMA-Rechner, worüber die Produkte direkt abschließbar sind, so auch das D&O-Deckungskonzept.