Im Zentrum der Zielscheibe
Die Generation Mitte – dazu zählen die 30- bis 59-Jährigen in Deutschland. Sie sind der tragende Pfeiler der Gesellschaft, 70 Prozent der Erwerbsarbeit erledigen sie, ziehen eigene Kinder groß und übernehmen als Kinder die Verantwortung für die Eltern. Die Hauptlast des deutschen Steuer- und Sozialsystems liegt auf den Schultern der rund 35 Millionen Menschen dieser Generation.
Stimmungstief in einer ganzen Generation
Umso bedenklicher ist der Pessimismus und der Stimmungseinbruch der Generation Mitte nach einer Untersuchung des GDV im letzten November. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) der Befragten schaut mit großen Befürchtungen auf die kommenden Monate, weitere 27 Prozent mit Skepsis. Rund drei Viertel der Befragten rechnen für das erste Halbjahr 2023 mit einem wirtschaftlichen Abwärtstrend, der in eine längerfristige Schwächephase übergeht. Optimismus hört sich anders an.
Pessimisten in der Mehrzahl
Ihre eigene wirtschaftliche Situation sieht die Generation Mitte eher düster: 38 Prozent erklärten, dass es ihnen heute schlechter geht als vor fünf Jahren; lediglich 33 Prozent sind der Ansicht, es geht ihnen besser. Damit gab es zum ersten Mal in der Geschichte der Befragungen der Generation Mitte mehr Menschen mit Wohlstandseinbußen gegenüber Wohlstandsgewinnen – selbst die Pandemie konnte die Stimmung nicht so drücken.
Preissteigerungen im Fokus der Sorgen
Die steigenden Preise sind für 85 Prozent der Befragten die größte Herausforderung. 56 Prozent befürchten, dass sie wegen der Inflation in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnten, und 45 Prozent, dass dadurch ihre Ersparnisse entwertet werden. Besonders hart getroffen fühlen sich die Befragten von den Preissteigerungen bei Lebensmitteln (82 Prozent) und Heizkosten (74 Prozent). Und noch eine Sorge treibt die Generation um: die Sicherheit der Energieversorgung, die als zentrales Problem der kommenden Jahre gesehen wird.
Was heißt das für die Branche?
Die pessimistische Stimmung macht natürlich auch nicht vor Themen halt, welche die Versicherungsbranche betreffen, etwa das Thema Rente. Nach einer Veröffentlichung von statista machen sich 55 Prozent große Sorgen um die finanzielle Sicherheit im Alter, der Umbau des Rentensystems wird als eine der zentralen Lösungen gesehen. Für Vermittler gewiss ein Anknüpfungspunkt, um intelligente Branchenlösungen vorzustellen.
Auch die Sorge um zu wenig Pflegekräfte ist eines der Themen, auf welche die Generation Mitte sorgenvoll blickt. Private Absicherung mit einem besseren Zugriff auf Pflegemöglichkeiten können Vermittler zu einem zentralen Vertriebsthema machen. Vermittler haben hier die Möglichkeit, dem Kunden in der Beratung die Ängste zu nehmen und Auswege mit den passenden Vorsorgemodellen aufzuzeigen.
Folgen der Ängste und Sorgen aufgreifen
Ein zentrales Thema wird auch der Umgang und die Folgen der heute weit verbreiteten Ängste sein: Im dritten Pandemiejahr mit einem Flächenbrand in der Ukraine und persönlichen Sorgen durch die Inflation ist eine Absicherung von Krankheiten indiziert, die man auf die Ängste und Belastungen zurückführen kann, etwa psychische Probleme. Damit öffnet sich die Tür zum Einstieg in die Arbeitskraftabsicherung – zum Beispiel mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Autor
Hat Rechtswissenschaften studiert und abgeschlossen, heute schreibender Versicherungsmakler in der NewFinance Redaktion. Wenn er nicht gerade Fachartikel verfasst oder Versicherungen vermittelt, findet man ihn beim Wandern in den Alpen (zur Not auch in Südfrankreich oder an der Nordsee vor der Tür).
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Mit neuen Produkten gibt es Alternativen zur BU. Risikoberufe sind nicht nur besser versicherbar, sondern auch wieder in den Fokus der Vermittler geraten.
Die Leistungen des GMSB |
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Produktbestandteile Reise-Unfall-Versicherung bis zu 25 TEUR bei unfallbedingter Invalidität bei privaten Reisen im Ausland Krankenrücktransport Übernahme der Kosten von medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankenrücktransporten Schutz vor betrügerischer Verwendung von Bankkarten Erstattung des unmittelbaren Vermögensschadens (bis zu 2.500€ pro Fall pro Jahr) bei Missbrauch von Karten durch Aus-spähen (Skimming) am Geldautomaten (Einschränkung auf Auslandsurlaub) |
Mit der GGP Gebäudeversicherung haben Sie für Ihre Kunden einen leistungsstarken Partner ausgewählt. Unsere Versicherten gegenüber sind wir verpflichtet, alle versicherten Wagnisse bzw, Gefahren regelmäßig zu prüfen. Nur damit stellen wir die langfristige Erfülbarkeit unserer Leistungsgarantie sicher.
Folgende Bedingungen und Tarifstände sind von der Beitragsanpassung betroffen:
Alle Verträge, die seit mindestens einem Jahr laufen und die nicht in der neusten Tarifgeneration sind (Tarifgeneration 03/24). Die Tarifgeneration 07/23 unterliegt auch der Beitragsanpassung.
Produktfamilie Gebäude
Wichtig: Wir sprechen vom rechtlich selbstständigen Vertrag, also z.B. Gebäude Feuer. Bei der Produktfamilie Gebäude wird nicht das Beginndatum der Produktfamilie geprüft, sondern die individuellen Beginndaten der einzelnen Verträge/Gefahren.
Sobald eine Beitragsanpassung durchgeführt wurde, wird für diesen Vertrag für die nächsten 2 Jahre keine Beitragsanpassung erfolgen.
Kann die Beitragsanpassungwegen guter Kundenverbindung gestrichen bzw. ausgesetzt werden?
Nein, eine Aussetzung der Beitragsanpassung ist aufgrund des vereinbarten Bedingungswerks generell nicht möglich. Es gibt keine "Härtefallregelung".
Kann der Beitragsanpassung widersprochen werden? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
Der Beitragsanpassung kann nicht widersprochen werden. Es besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der rechtlich eigenständige Vertrag/ die Gefahr, dessen Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung erhöht wurde, kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zur Beitragsanpassung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, gekündigt werden. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen.
Informationen zur Anpassung des Beitragssatzes sowie zu dem aufgrund der Beitragsanpassung zustehenden Sonderkündigungsrecht befinden sich in Teil A der GGP Versicherungsbedingungen unter § 23 "Beitragsanpassungsklausel und Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung."
Bei einer Grundschuld oder Hypothek wird ggf. die Zustimmung des Gläubigers (Teil B Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer GewerbeProtect Gebäudeversicherung § 20) benötigt.
Wenn der zuständige Vermittler zustimmt, ist in Ausnahmefällen eine Aufhebung der nicht kündbaren Gebäudeverträge unter der Policennummer möglich. Wichtig: Die Zustimmung muss parallel zur Kündigung des Kunden dem Betrieb vorliegen. Deshalb werden die Vermittler rechtzeitig per Listenversand über die anzupassenden Verträge informiert und können aktiv auf ihre Kunden zugehen.
Was kann weiter unternommen werden, um die neuen Beiträge in der Gebäudeversicherung zu reduzieren?
Folgende Möglichkeiten stehen den Vermittlern zur Verfügung, um die neuen Beiträge zu reduzieren und damit einer Kündigung durch den Kunden entgegenzuwirken:
Wozu dient die Beitragsanpassung (BAP)?
Eine Beitragsanpassung dient der Überprüfung und dauernden Erfüllbarkeit unserer vertraglichen Leistungspflicht.
Wir können die Beiträge für Ihre Versicherung anpassen, wenn die Häufigkeit oder der Aufwand für die Behebung von Schäden steigen. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, die Beiträge zu Ihren Gunsten absenken, sofern sich eine Reduzierungsmöglichkeit ergibt.
Gründe für die gestiegene Schadenwahrscheinlichkeit sind in jüngerer Vergangenheit insbesondere in extremen Unwetterereignissen aufgrund des Klimawandels zu finden. So treten zum Beispiel Schäden durch Sturm und Überschwemmung häufiger auf; verbunden mit einem extremen hohen Schadenaufwand.
Unabhängig von dieser Entwicklung sehen wir seit geraumer Zeit eine massive Zunahme der Schäden im Leitungswasserbereich. Dies resultiert aus einer großen Anzahl von stetig älter werdenden Bestandsimmobilien und deren überdurchschnittlich anfälligen Rohrsystemen.
Wie verhält sich der Markt, führen auch Wettbewerber ein Beitragsanpassung durch?
Auch Wettbewerber überprüfen in regelmäßigen Abständen die Schaden- und Beitragsentwicklung ihrer Bestände und führen entsprechende Beitragsanpassungen durch.
Wie wird die Beitragsanpassung berechnet?
Die Gefahren der Gebäudeversicherung werden individuell geprüft und es wird je Gefahr (= je rechtlich selbstständigem Vertrag) ein Beitragsanpassungs-Faktor festgelegt. Es gibt also keinen allgemein gültigen Beitragsanpassungs-Faktor, sondern mehrere individuelle Beitragsanpassungs-Faktoren je Gebäudeversicherung.
Die Anpassung wurde begrenzt auf +/- 10%. Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze: Anpassungen kleiner als +/- 2% werden nicht durchgeführt.
Zu wann wird die Beitragsanpassung wirksam?
Die Erhöhung wird wirksam zur nächsten Hauptfälligkeit (Stammfälligkeit).
Kann der Beitragsanpassung widersprochen werden? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
Der Beitragsanpassung kann nicht widersprochen werden. Es besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der rechtlich eigenständige Vertrag/Gefahr, dessen Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung erhöht wurde, kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zur Beitragsanpassung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung gekündigt werden. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Informationen zur Anpassung des Beitragssatzes sowie zu dem aufgrund der Beitragsanpassung zustehenden Sonderkündigungsrecht befinden sich in Teil A der GGP Versicherungsbedingungen unter § 23 "Beitragsanpassungsklausel und Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung."
Bei einer Grundschuld oder Hypothek wird ggf. die Zustimmung des Gläubigers (Teil B Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer GewerbeProtect Gebäudeversicherung § 20) benötigt.
Fragen zur Indexanpassung GGP Gebäudeversicherung
Wozu dient die Indexanpassung?
Die Indexanpassung dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen.
Durch die Indexanpassung wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme und somit auch unsere Versicherungsleistung im Schadenfall an die Kostenänderungen im Bauwesen anpasst. Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadenfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragsstellung korrekt ermittelt wurde. Der wichtige Unterversicherungsverzicht bleibt somit bestehen. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Erhöhung des Beitrags verbunden.
Wie ermittelt sich der Anpassungsfaktor?
Im Rahmen der Prüfung vergleicht der Versicherer, ob sich
Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Daten (z.B. Verbandsstatistiken) in Betracht.
Sofern die Überprüfung eine Veränderung von mindestens 2 % (Bagatellgrenze) ergibt, ist der Versicherer im Falle einer Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die Beiträge für die bestehenden Versicherungsverträge mit Wirkung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode anzupassen.
Wird bei der Überprüfung eine Veränderung von weniger als 2 % festgestellt, findet eine Beitragsanpassung nicht statt.
Muss ich den neuen Anpassungsfaktor akzeptieren?
Sie haben die Möglichkeit, der neuen Versicherungssumme durch die Änderung des Anpassungsfaktors schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert. Wir werden Ihren Vertrag mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Versicherungssumme im Schadenfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung).
In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung, auch bei Teilschäden, im entsprechenden Verhältnis Ihrer Versicherungssumme zum tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes gekürzt. Dieser Effekt verstärkt sich zunehmend bei weiter steigenden Baukosten, sodass die Entschädigung von Jahr zu Jahr immer unzureichender wird.
Mit der GGP Gebäudeversicherung haben Sie für Ihre Kunden einen leistungsstarken Partner ausgewählt. Unsere Versicherten gegenüber sind wir verpflichtet, alle versicherten Wagnisse bzw, Gefahren regelmäßig zu prüfen. Nur damit stellen wir die langfristige Erfülbarkeit unserer Leistungsgarantie sicher.
Folgende Bedingungen und Tarifstände sind von der Beitragsanpassung betroffen:
Alle Verträge, die seit mindestens einem Jahr laufen und die nicht in der neusten Tarifgeneration sind (Tarifgeneration 03/24). Die Tarifgeneration 07/23 unterliegt auch der Beitragsanpassung.
Produktfamilie Gebäude
Wichtig: Wir sprechen vom rechtlich selbstständigen Vertrag, also z.B. Gebäude Feuer. Bei der Produktfamilie Gebäude wird nicht das Beginndatum der Produktfamilie geprüft, sondern die individuellen Beginndaten der einzelnen Verträge/Gefahren.
Sobald eine Beitragsanpassung durchgeführt wurde, wird für diesen Vertrag für die nächsten 2 Jahre keine Beitragsanpassung erfolgen.
Kann die Beitragsanpassungwegen guter Kundenverbindung gestrichen bzw. ausgesetzt werden?
Nein, eine Aussetzung der Beitragsanpassung ist aufgrund des vereinbarten Bedingungswerks generell nicht möglich. Es gibt keine "Härtefallregelung".
Kann der Beitragsanpassung widersprochen werden? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
Der Beitragsanpassung kann nicht widersprochen werden. Es besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der rechtlich eigenständige Vertrag/ die Gefahr, dessen Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung erhöht wurde, kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zur Beitragsanpassung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, gekündigt werden. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen.
Informationen zur Anpassung des Beitragssatzes sowie zu dem aufgrund der Beitragsanpassung zustehenden Sonderkündigungsrecht befinden sich in Teil A der GGP Versicherungsbedingungen unter § 23 "Beitragsanpassungsklausel und Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung."
Bei einer Grundschuld oder Hypothek wird ggf. die Zustimmung des Gläubigers (Teil B Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer GewerbeProtect Gebäudeversicherung § 20) benötigt.
Wenn der zuständige Vermittler zustimmt, ist in Ausnahmefällen eine Aufhebung der nicht kündbaren Gebäudeverträge unter der Policennummer möglich. Wichtig: Die Zustimmung muss parallel zur Kündigung des Kunden dem Betrieb vorliegen. Deshalb werden die Vermittler rechtzeitig per Listenversand über die anzupassenden Verträge informiert und können aktiv auf ihre Kunden zugehen.
Was kann weiter unternommen werden, um die neuen Beiträge in der Gebäudeversicherung zu reduzieren?
Folgende Möglichkeiten stehen den Vermittlern zur Verfügung, um die neuen Beiträge zu reduzieren und damit einer Kündigung durch den Kunden entgegenzuwirken:
Wozu dient die Beitragsanpassung (BAP)?
Eine Beitragsanpassung dient der Überprüfung und dauernden Erfüllbarkeit unserer vertraglichen Leistungspflicht.
Wir können die Beiträge für Ihre Versicherung anpassen, wenn die Häufigkeit oder der Aufwand für die Behebung von Schäden steigen. Gleichzeitig sind wir verpflichtet, die Beiträge zu Ihren Gunsten absenken, sofern sich eine Reduzierungsmöglichkeit ergibt.
Gründe für die gestiegene Schadenwahrscheinlichkeit sind in jüngerer Vergangenheit insbesondere in extremen Unwetterereignissen aufgrund des Klimawandels zu finden. So treten zum Beispiel Schäden durch Sturm und Überschwemmung häufiger auf; verbunden mit einem extremen hohen Schadenaufwand.
Unabhängig von dieser Entwicklung sehen wir seit geraumer Zeit eine massive Zunahme der Schäden im Leitungswasserbereich. Dies resultiert aus einer großen Anzahl von stetig älter werdenden Bestandsimmobilien und deren überdurchschnittlich anfälligen Rohrsystemen. Eine Erhöhung oder Verringerung des Beitrags durch die Beitragsanpassung ist ausschließlich relevant für die Folgeprovision.
Wie verhält sich der Markt, führen auch Wettbewerber ein Beitragsanpassung durch?
Auch Wettbewerber überprüfen in regelmäßigen Abständen die Schaden- und Beitragsentwicklung ihrer Bestände und führen entsprechende Beitragsanpassungen durch.
Wie wird die Beitragsanpassung berechnet?
Die Gefahren der Gebäudeversicherung werden individuell geprüft und es wird je Gefahr (= je rechtlich selbstständigem Vertrag) ein Beitragsanpassungs-Faktor festgelegt. Es gibt also keinen allgemein gültigen Beitragsanpassungs-Faktor, sondern mehrere individuelle Beitragsanpassungs-Faktoren je Gebäudeversicherung.
Die Anpassung wurde begrenzt auf +/- 10%. Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze: Anpassungen kleiner als +/- 2% werden nicht durchgeführt
Zu wann wird die Beitragsanpassung wirksam?
Die Erhöhung wird wirksam zur nächsten Hauptfälligkeit (Stammfälligkeit).
Kann der Beitragsanpassung widersprochen werden? Welche Kündigungsmöglichkeiten gibt es? Was muss bei einer Kündigung beachtet werden?
Der Beitragsanpassung kann nicht widersprochen werden. Es besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der rechtlich eigenständige Vertrag/Gefahr, dessen Beitrag aufgrund der Beitragsanpassung erhöht wurde, kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zur Beitragsanpassung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung gekündigt werden. Die Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Informationen zur Anpassung des Beitragssatzes sowie zu dem aufgrund der Beitragsanpassung zustehenden Sonderkündigungsrecht befinden sich in Teil A der GGP Versicherungsbedingungen unter § 23 "Beitragsanpassungsklausel und Sonderkündigungsrecht bei Beitragsanpassung."
Bei einer Grundschuld oder Hypothek wird ggf. die Zustimmung des Gläubigers (Teil B Produktbezogene Bedingungen für die Gothaer GewerbeProtect Gebäudeversicherung § 20) benötigt.
Wozu dient die Indexanpassung?
Die Indexanpassung dient in der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden dazu, die in Preisen des Jahres 1914 berechneten Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und den Beitrag auf das heutige Preisniveau in Euro umzurechnen.
Durch die Indexanpassung wird sichergestellt, dass sich die Versicherungssumme und somit auch unsere Versicherungsleistung im Schadenfall an die Kostenänderungen im Bauwesen anpasst. Hierdurch ist gewährleistet, dass wir im Schadenfall keine Kürzung vornehmen, sofern die Versicherungssumme bei Antragsstellung korrekt ermittelt wurde. Der wichtige Unterversicherungsverzicht bleibt somit bestehen. Mit der Erhöhung der Versicherungssumme ist eine Erhöhung des Beitrags verbunden.
Wie ermittelt sich der Anpassungsfaktor?
Im Rahmen der Prüfung vergleicht der Versicherer, ob sich
Als Datengrundlage für die Kalkulation kommen unternehmensinterne und unternehmensübergreifende Daten (z.B. Verbandsstatistiken) in Betracht.
Sofern die Überprüfung eine Veränderung von mindestens 2 % (Bagatellgrenze) ergibt, ist der Versicherer im Falle einer Steigerung berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die Beiträge für die bestehenden Versicherungsverträge mit Wirkung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode anzupassen.
Wird bei der Überprüfung eine Veränderung von weniger als 2 % festgestellt, findet eine Beitragsanpassung nicht statt.
Muss ich den neuen Anpassungsfaktor akzeptieren?
Sie haben die Möglichkeit, der neuen Versicherungssumme durch die Änderung des Anpassungsfaktors schriftlich zu widersprechen. Hierdurch wandelt sich der Vertrag in eine Versicherung zum Neuwert. Wir werden Ihren Vertrag mit einer festen Versicherungssumme weiterführen, die nicht mehr an zukünftige Entwicklungen der Baupreise angepasst wird. Dadurch besteht die erhebliche Gefahr, dass die Versicherungssumme im Schadenfall geringer ist als der Neubauwert Ihres Gebäudes (Unterversicherung).
In diesem Fall wird die Entschädigungsleistung, auch bei Teilschäden, im entsprechenden Verhältnis Ihrer Versicherungssumme zum tatsächlichen Wiederherstellungswert Ihres Gebäudes gekürzt. Dieser Effekt verstärkt sich zunehmend bei weiter steigenden Baukosten, sodass die Entschädigung von Jahr zu Jahr immer unzureichender wird.
DIE betrieblichen Krankenversicherung
Für Unternehmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, sich attraktiver zu positionieren und gleichzeitig ihren Mitarbeitenden einige Sorgen zu nehmen.
Neben flexiblen Arbeitszeitlösungen, Sonderzahlungen und sonstigen Gratifikationen ist nicht zuletzt die betriebliche Krankenversicherung (bKV) eine optimale Lösung, um gute Mitarbeitende zu binden und neue Fachkräfte zu locken.
Denn eine bKV bietet zahlreiche Vorteile für Unternehmer*innen und die Arbeitnehmer*innen.
Alle Produktdetails, Präsentationen und vieles mehr finden Sie im MediGroup-Download-Portal!
Unsere Verkaufsmaterial-Empfehlung für Sie:
Die bKV-Broschüre für Unternehmerkund*innen
Tipp: Die arbeitgeberfinanzierte bKV digital beraten - mit unserem Beratungstool!
Probieren Sie es direkt unten aus!
Unser Tipp à Verwenden Sie für die Risikovoranfrage vers.diagnose. Die Gothaer ist als Anbieter hinterlegt und kann über vers.diagnose angesteuert werden.
Ihr Vorteil à Alle relevanten Daten werden abgefragt à dadurch liegen die entscheidungsrelevanten Informationen vor, die für eine schnelle Prüfung notwendig sind. Eine Vielzahl der Anfragen wird bereits direkt durch unser optimiertes Regelwerk, entschieden. Manuelle Fälle können von uns, aufgrund der guten Übersichtlichkeit der Informationen, i.d.R. zeitnah bearbeitet werden.
Unser Garantieversprechen à: Bei der Entscheidung werden unsere kürzeren Abfragezeiträume (5 Jahre bei stationärer Behandlung / 3 Jahre bei ambulanter Behandlung) automatisch berücksichtigt. Ältere Angaben bleiben bei uns unberücksichtigt. Erkrankungen, deren Ursprung außerhalb unseres Abfragezeitraumes liegt, jedoch innerhalb des Abfragezeitraumes weiterhin behandlungsbedürftig sind/waren, sind unverändert anzeigepflichtig.
Einen Erklärfilm hierzu finden Sie hier
Kontaktdaten
Key Account Manager
Michael Ledwina
Tel.: 0221/308-34309
Handy: 0151-12221311
Email: michael.ledwina@gothaer.de
Gerhard Schaller
Tel.: 0162 / 2822645
Email: GL@web.de
Gerhard Schaller
Tel.: 0162 / 2822645
Email: GL@web.de
Key Account Support
Patrizia Hasan
Tel.: 0221/308-34333
E-Mail: patrizia.hasan@gothaer.de
Maklerservice (Angebotsanfragen / Neugeschäft)
Tel.: 0221/308-34111
Fax: 0221/308-34320
Email:kam-sachpk@gothaer.de
kam-sachfk@gothaer.de
Tel.: 0221/308-91690
Fax: 0221/308-9534011
Email: ascent-leben@gothaer.de
Tel.: 0221/308-34113
Fax: 0221/308-9533319
Email: kv@gothaer.de
Risikovoranfragen
Tel.: 0221/308-32503 (Unfall)
Email: risikopruefungUnfall@gothaer.de
Tel.: 0551/701-57014
Fax: 0551/701-57199
Email: lv-service@gothaer.de
Tel.: 0221/308-24096
Email: kv_service@gothaer.de
Schaden- / Leistungsservice
Tel.: 030/5508-81504
Fax: 030/5508-18508
Email: maklerschadenservice@gothaer.de
Tel.: 0551/701-57040
Fax: 0551/701-57199
Email: lv_service@gothaer.de
Tel.: 0221/308-21111
Fax: 0221/308-21900
Email: kv_leistung@gothaer.de
Bestandsauskünfte
Tel.: 0221/3090-7050
Fax: 0221/3090-7009
Email: gkc_mm@gothaer.de
Tel.: 0551/701-57040
Fax: 0221/701-57199
Email: lv-service@gothaer.de
Tel.: 0221/308-22525
Fax: 0221/308-21900
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