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Beitragsanpassung in der Krankenversicherung zum 01.01.2026

Wie Sie der Presse in den letzten Tagen und Wochen entnehmen konnten, steigen die Kosten im Gesundheitswesen deutlich an – das betrifft die GKV und PKV gleichermaßen. Auf Grund der sich daraus ergebenden anhaltend dynamischen Entwicklung der Leistungsausgaben besteht in den für das Neugeschäft relevanten Vollversicherungstarifen flächendeckend Anpassungsbedarf.

Diese Entwicklung führt auch, in der im Jahr 2022 eingeführten, sehr erfolgreichen und leistungsstarken Beihilfelinie Genau-für-Sie zur erstmaligen Anpassung.

Gemeinsam für unsere Kunden:innen Lösungen schaffen: Wir lassen Sie dabei nicht allein!

Erstmalig besteht auch in den absatzstarken Ergänzungstarifen Mehr Zahn 80/90/100 zum 01.01.2026 Anpassungsbedarf. Einen Überblick über die Veränderungen in den für das Neugeschäft geöffneten Tarifbereichen der Barmenia Krankenversicherung geben wir Ihnen auf der folgenden Seite, Details zu den einzelnen Neugeschäftstarifen gibt Anlage 1. Die zum Teil neuen Selbstbehalte in der einsA-Linie gehen aus Anlage 2 hervor. Weitere Hintergrundinformationen und Übersichten für die Neugeschäftstarife finden Sie auf der BAP-Landingpage, die bis Anfang November fortlaufend mit Inhalten gefüllt wird: BAP-2025.barmenia.de.

Hier finden Sie Handlungsoptionen sowie kompetente Ansprechpartner, Argumentationshilfen und Handouts zum Thema.

1. Beitragsänderungen Neugeschäftstarife im Überblick

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Beiträge der für das Neugeschäft relevanten Vollversicherungstarife müssen – mit wenigen Ausnahmen – angepasst werden. Das umfasst die einsA-Tariflinie, die Tarife für Ärzte/Zahnärzte sowie die Genau-für-Sie-Tariflinie. Auch die Beamtenanwärter-Tarife sind betroffen.

Es zeigen sich für neugeschäftsrelevante Alter bei den Erwachsenen Erhöhungen von etwa 10% für den Tarif einsA expert+ und für den Tarif VHV2A+ von rund 10 %. Bei den Beihilfe-Tarifen ergeben sich Erhöhungen von ca. X %, bei den Beamtenanwärter-Tarife … von ca. x %. In den Genau-Für-Sie 2-Bett Tarifen kommt es sowohl zu Beitragserhöhungen als auch zu Senkungen (abhängig von Beobachtungseinheit und Tarifstufe).

  • Verbandsseitig wird es parallel eine vollumfängliche Anpassung der Pflegepflichtversicherung (PVN, PVB, BPVB) zum 01.01.2026 geben. Dies betrifft selbstverständlich alle Versicherungsunternehmen gleichermaßen. Die Beiträge vom PKV-Verband liegen aktuell noch nicht vor.
  • Im Bereich der Ergänzungsversicherung sind insbesondere die Tarife. Mehr Zahn 80/90/100, Mehr Zahnvorsorge D sowie der Kostenerstattungstarif AK+ betroffen. Erfreulicherweise bleiben die sonstigen geöffneten Tarife der Mehr-Für-Sie-Linie (Mehr Sehen, Mehr Gesundheit D, Mehr Komfort) beitragsstabil.
  • In der betrieblichen Krankenversicherung der Barmenia Krankenversicherung werden lediglich die Zahn-Budget-/ WellDent-Tarife angepasst (siehe hierzu separate Vertriebsinfo vom 06.06.2025).
  • In der Pflegeergänzungsversicherung sind der Tarif Mehr Pflege Ambulant (nur Kin-der/Jugendliche) sowie der Tarif EPM (bzw. Pflege+; nur Erwachsene) von Beitragsänderungen betroffen.
  • Im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung müssen bei den Neugeschäftstarifen die Beiträge im Tarifbereich TravelM, TravelDay, BKKR, RSF (inkl. Verlängerung) sowie RS-Witec (inkl. Verlängerung) angepasst werden.
  • Die tariflichen Selbstbehalte in den Neugeschäftstarifen bleiben weitestgehend stabil. Nur die Selbstbehalte für Kinder/Jugendliche in den einsA-Tarifen prima und primex werden an die rest-lichen Tarife der einsA-Linie angeglichen (da im letzten Jahr unverändert).
  • Unverändert bleiben die Beiträge der für das Neugeschäft geöffneten Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldtarife sowie alle Beitragsentlastungskomponenten.

Alle hier genannten und in Anlage 1 aufgeführten Tarife sind sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand von einer Beitragsanpassung betroffen. D. h., dass sich der Beitrag beispielsweise für den Tarif einsA expert nicht nur für das Neugeschäft ab 01.01.2026 erhöht, sondern auch für bereits bestehende Verträge mit diesem Tarif.

Die Veränderung der Neugeschäftsbeiträge lässt allerdings nur bedingt Rückschlüsse zu der Anpassung der Bestandsbeträge zu, bei der insbesondere auch Limitierungsmittel eingesetzt werden. Hierüber und über die erforderlichen Beitragsanpassungen in den nicht für das Neugeschäft geöffneten Tarife („Bestandstarife“) werden wir Sie im Oktober informieren.

1.1. Selbstbehalte

Im Rahmen von notwendigen Beitragsüberprüfungen werden auch Selbstbehalte überprüft und können ggf. angepasst werden. Zum 01.01.2026 wird der Selbstbehalt in verschiedenen Vollversi-cherungstarifen jeweils um 10 % erhöht. Damit bleibt die beitragssparende Wirkung erhalten. In den neugeschäftsoffenen Tarifen werden ausschließlich in den Tarifen einsA prima und einsA primex die Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche an die anderen Tarifstufen der einsA-Linie angepasst, da diese Beobachtungseinheiten im letzten Jahr nicht betroffen waren (Übersicht zu den Selbstbehalten der einsA-Linie siehe Anlage 2). Zu den Anpassungen in bestimmten für das Neugeschäft geschlossenen Bestandstarifen erhalten Sie im Oktober weitere Informationen.

1.2. Anwartschaftsversicherung

Für einige von einer Beitragsänderung betroffenen Tarife werden auch die tarifbezogenen Anwart-schaftsprozentsätze angepasst. Hierbei handelt es sich um jene Prozentwerte, die auf den Beitrag der Tarife anzusetzen sind, für die eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung gilt. Die neuen Anwartschaftsbeiträge für die betroffenen Neugeschäftstarife stehen Ihnen in den Angebotssyste-men zeitgleich mit den neuen Tarifbeiträgen ab dem 23.09.2025 zur Verfügung.

1.3. Pflegepflichtversicherung (PPV)

Zum 01.01.2026 werden die Beiträge der Pflegepflichtversicherung für alle Tarife und in allen Be-obachtungseinheiten angepasst. Der für die Kalkulation verantwortliche PKV-Verband hat deutliche Erhöhungen angekündigt. Die neuen Beiträge liegen derzeit allerdings noch nicht vom PKV-Verband vor. Daher können diese noch nicht mit dem Neugeschäftsrelease am 23.09.2025, sondern erst mit dem BAP-Hauptlauf Anfang November zur Verfügung gestellt werden.Die Beiträge der Pflegepflichtversicherung steigen außerdem auf Grund der Anhebung der Beitrags-bemessungsgrenze (BBG). Für Kunden, deren PPV-Beitrag auf den Höchstbeitrag begrenzt ("ge-kappt") ist, kommt es dadurch zu Beitragserhöhungen. Weitere Informationen zu den Entwicklungen in der PPV erhalten Sie mit der zweiten Fachinformati-on im Oktober.

1.4. Beihilfe-Linie Genau-Für-Sie

Die Genau-Für-Sie Beihilfe-Linie schreibt seit der Tarifeinführung Mitte des Jahres 2022 eine Erfolgs-geschichte. Mit fast 50.000 versicherten Personen ist sie die erfolgreichste Produkteinführung der letzten Jahrzehnte und ein Beweis für Ihre herausragende Vertriebsleistung. Seit über drei Jahren sind die Beiträge stabil. Doch die Dynamik bei den Gesundheitskosten macht auch vor diesem Premium-Tarif nicht halt. Auf die Beitragsjahre verteilt, ist die Anpassung moderat. Die Position im Beihilfe-Markt bleibt für Genau-Für-Sie weiterhin erstklassig – stark, wettbewerbsfä-hig und absolut empfehlenswert. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Erfolg fortschreiben und unseren Beamtinnen und Beamten weiterhin die Sicherheit geben, die sie verdienen – mit Genau-Für-Sie.

2. Kundeninformation / Kundenanschreiben

Im November 2025 werden die Mitteilungen über die Beitragsveränderungen verschickt. Damit Sie Ihre Kunden bei Rückfragen beraten können, informieren wir Sie im Oktober mit einer weiteren Fachinformation zu den Auswirkungen der Beitragsanpassung im Bestand und über die Kundendokumentation.

2.1. Verkaufsgespräch

Neu- und Veränderungsgeschäft mit technischem Beginn 01.01.2026 und später:

  • Ab dem 23.09.2025 sind in die Anträge die neuen Beiträge einzutragen

Neu- und Veränderungsgeschäft mit technischem Beginn vor dem 01.01.2026:

  • Kunden, die einen von einer Beitrags- bzw. Selbstbehalterhöhung betroffenen Tarif beantra-gen, müssen auf die Erhöhung hingewiesen werden. Bitte nehmen Sie einen entsprechenden Hinweis in das Beratungsprotokoll auf. Ein Vermerk im Antrag/eAntrag ist nicht notwendig.

2.2. Vorschlagserstellung / Tarifierung

Ab dem 23.09.2025 stehen die ab 01.01.2026 gültigen neuen Beiträge und Selbstbehalte für die Neugeschäftstarife (ohne PPV) in den Angebotssystemen (TAA-KV, Freier Beitragsrechner, Online-Abschlüsse) zur Verfügung. Hinweise zur technischen Bestandsumstellung (Policierung im Neugeschäft mit technischem Beginn 01.01.2026 und später): Zusammen mit der Bereitstellung der KV-Neugeschäftsbeiträge beginnt ab sofort auch die Policierung von Neugeschäft mit den neuen Beiträgen. Im Veränderungsgeschäft (Tarifumstufungen) können die neuen Beiträge ab dem 03.11.2025 berücksichtigt werden.

3. Zeitlicher Ablauf

23.09.2025: Neue KV-Beiträge der Neugeschäftstarife in Angebotssystemen (ohne PPV)

Mitte Oktober 2025 Fachinformation (Teil II) zu den Auswirkungen der BAP im Bestand einschließlich Kundendokumentation sowie weitere Hintergrundinformationen (z. B. FAQ)

31.10.-02.11:.2025 BAP-Hauptlauf (Umstellung der Bestandsverträge)

ab 03.11.2025: Berechnungen im Veränderungsgeschäft mit neuen Beiträgen möglich

xx.11.-xx.11.2025: Erstellung und Versand von Kundenlisten für die betreuten Verträge

(Aufstellungen über die angepassten Beiträge sowie ggf. über Alternativvorschläge für über 55-Jährige)

10.11.-24.11.2025: Versand der Kundeninformationen KV und PPV

4. Ansprechpartner

Sie erreichen den Barmenia-Vertriebsservice montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 0202-438-3030 oder per Mail: vertriebsservice@barmenia.de