Informationen zur BAP im Neugeschäft der Barmenia Krankenversicherung zum 01.01.2026
Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, der medizinische Fortschritt, eine höhere Lebenserwartung, zunehmende Leistungsausgaben, aber auch gesetzliche Vorgaben sind nur einige Gründe, die zu Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung führen. Sie sind nötig, damit wir als Versicherer unsere Leistungsversprechen weiterhin erfüllen und den Versicherungsschutz finanzieren können. In einigen Tarifen der Barmenia Krankenversicherung müssen die Beiträge nun angepasst werden, um die Kosten auch zukünftig decken zu können.
Hier finden Sie einen Überblick über die Veränderungen in den für das Neugeschäft geöffneten Tarifbereichen der Barmenia Krankenversicherung. Diese Landingpage wird bis Anfang November fortlaufend mit Inhalten gefüllt. Schauen Sie also immer wieder mal rein.
Hintergründe und Allgemeines
Darum müssen die Beiträge angepasst werden: Die Kosten im Gesundheitswesen steigen deutlich an – das betrifft die GKV und PKV gleichermaßen. Zwar stellt das eine finanzielle Herausforderung dar, doch die höheren Kosten spiegeln oft auch bessere Leistungen wider: moderne Diagnostik (z. B. MRT), verbesserte Labormethoden, neue Impfstoffe und ein gestiegener Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung. Fazit: Mehr Kosten bedeuten in vielen Fällen auch mehr und bessere Gesundheitsversorgung.
Auf Grund der sich daraus ergebenden anhaltend dynamischen Entwicklung der Leistungsausgaben besteht in den für das Neugeschäft relevanten Vollversicherungstarifen flächendeckend Anpassungsbedarf. Dazu gehört erstmalig auch die im Jahr 2022 eingeführte, sehr erfolgreiche und leistungsstarke Beihilfelinie Genau-für-Sie. Aber auch die absatzstarken Ergänzungstarife Mehr Zahn 80/90/100 sind betroffen.
Beitragsänderungen der Neugeschäftstarife im Überblick
Diese Tarife/Tariflinien sind von Beitragsänderungen betroffen:
- Die Beiträge der für das Neugeschäft relevanten Vollversicherungstarife müssen – mit wenigen Ausnahmen – angepasst werden. Das umfasst die einsA-Tariflinie, die Tarife für Ärzte/Zahnärzte sowie die Genau-für-Sie-Tariflinie. Auch die Beamtenanwärter-Tarife sind betroffen.
Es zeigen sich für neugeschäftsrelevante Alter bei den Erwachsenen Erhöhungen von etwa 10 % für den Tarif einsA expert+ (EXP1+) und für den Tarif VHV2A+ ebenfalls von rund 10 %.
Bei den Beihilfe-Tarifen für Beamte finden Sie Beispiele für eine typische Tarifkonstellation für Bundesbeihilfe unter Punkt 1.4. In den Haupttarifen Genau-Für-Sie Kranken (GK) kommt es zu Erhöhungen, in den Genau-Für-Sie 2-Bett Tarifen sowohl zu Beitragserhöhungen als auch zu -senkungen (abhängig von Beobachtungseinheit und Tarifstufe).
Beitragsstabil bleiben die Beihilfe-Ergänzungstarife GE/(B)GE und GEP/(B)GEP sowie der Genau-Für-Sie 1-Bett (G1B/(B)G1B). - Die Genau-Für-Sie Beihilfe-Linie ist die erfolgreichste Produkteinführung der letzten Jahrzehnte und ein Beweis für Ihre herausragende Vertriebsleistung. Seit über drei Jahren sind die Beiträge stabil. Doch die Dynamik bei den Gesundheitskosten macht auch vor diesem Premium-Tarif nicht halt. Auf die Beitragsjahre verteilt, ist die Anpassung moderat. So bleibt die Position im Beihilfe-Markt für Genau-Für-Sie weiterhin erstklassig – stark, wettbewerbsfähig, absolut empfehlenswert und ein sicherer Baustein für die Gesundheit von Beamtinnen und Beamten.
- Verbandsseitig werden zum 01.01.2026 die Beiträge der Pflegepflichtversicherung (PVN, PVB, BPVB) für alle Tarife angepasst. Dies betrifft selbstverständlich alle Versicherungsunternehmen gleichermaßen. Der für die Kalkulation verantwortliche PKV-Verband hat deutliche Erhöhungen angekündigt. Die neuen Beiträge liegen derzeit allerdings noch nicht vor und können daher noch nicht mit dem Neugeschäftsrelease am 23.09.2025, sondern erst mit dem BAP-Hauptlauf Anfang November zur Verfügung gestellt werden.
Die Beiträge der Pflegepflichtversicherung steigen außerdem auf Grund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für Kunden, deren PPV-Beitrag auf den Höchstbeitrag begrenzt ("gekappt") ist, kommt es dadurch zu Beitragserhöhungen.
Weitere Informationen zu den Entwicklungen in der PPV erhalten Sie mit der zweiten Fachinformation im Oktober. - Im Bereich der Ergänzungsversicherung sind insbesondere die Tarife
Mehr Zahn 80/90/100, Mehr Zahnvorsorge D sowie der Kostenerstattungstarif AK+ von der Beitragsanpassung betroffen. Die Anpassungen im Mehr Zahn-Bereich liegen in der Altersgruppe von 41 bis 50 Jahre im Mehr Zahn 80 bei 1,30 Euro und im Mehr Zahn 100 bei 7,50 Euro. Bei der neugeschäftsrelevanten Altersgruppe 31-40 bleiben die Beiträge im Mehr Zahn 80 stabil, bei Mehr Zahn 100 erhöhen sie sich um 3,70 Euro.
Erfreulicherweise bleiben die sonstigen geöffneten Tarife der Mehr-Für-Sie-Linie (Mehr Sehen, Mehr Gesundheit D, Mehr Komfort) beitragsstabil. - In der betrieblichen Krankenversicherung der Barmenia Krankenversicherung werden lediglich die Zahn-Budget-/ WellDent-Tarife angepasst – Weitere Informationen finden Sie hier.
- In der Pflegeergänzungsversicherung sind der Tarif Mehr Pflege Ambulant (nur Kinder/Jugendliche) sowie der Tarif EPM (bzw. Pflege+; nur Erwachsene) von Beitragsänderungen betroffen.
- Im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung müssen bei den Neugeschäftstarifen die Beiträge im Tarifbereich TravelM, TravelDay, BKKR, RSF (inkl. Verlängerung) sowie RS-Witec (inkl. Verlängerung) angepasst werden.
- Im Rahmen von notwendigen Beitragsüberprüfungen werden auch Selbstbehalte überprüft und können ggf. angepasst werden. Zum 01.01.2026 wird der Selbstbehalt in verschiedenen Vollversicherungstarifen jeweils um 10 % erhöht. Damit bleibt die beitragssparende Wirkung erhalten.
In den neugeschäftsoffenen Tarifen werden ausschließlich in den Tarifen einsA prima und einsA primex die Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche an die anderen Tarifstufen der einsA-Linie angepasst, da diese Beobachtungseinheiten im letzten Jahr nicht betroffen waren (Übersicht zu den Selbstbehalten der einsA-Linie siehe Anlage 2).
Zu den Anpassungen in bestimmten für das Neugeschäft geschlossenen Bestandstarifen erhalten Sie im Oktober weitere Informationen. - Für einige von einer Beitragsänderung betroffenen Tarife werden auch die tarifbezogenen Anwartschaftsprozentsätze angepasst. Hierbei handelt es sich um jene Prozentwerte, die auf den Beitrag der Tarife anzusetzen sind, für die eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung gilt. Die neuen Anwartschaftsbeiträge für die betroffenen Neugeschäftstarife stehen Ihnen in den Angebotssystemen zeitgleich mit den neuen Tarifbeiträgen ab dem 23.09.2025 zur Verfügung.
- Unverändert bleiben die Beiträge der für das Neugeschäft geöffneten Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldtarife sowie alle Beitragsentlastungskomponenten.
Info
Alle hier genannten und in Anlage 1 aufgeführten Tarife sind sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand von einer Beitragsanpassung betroffen. D. h., dass sich der Beitrag beispielsweise für den Tarif einsA expert nicht nur für das Neugeschäft ab 01.01.2026 erhöht, sondern auch für bereits bestehende Verträge mit diesem Tarif.
Die Veränderung der Neugeschäftsbeiträge lässt allerdings nur bedingt Rückschlüsse zu der Anpassung der Bestandsbeträge zu, bei der insbesondere auch Limitierungsmittel eingesetzt werden. Hierüber und über die erforderlichen Beitragsanpassungen in den nicht für das Neugeschäft geöffneten Tarife („Bestandstarife“) werden wir Sie im Oktober informieren.
Kundeninformation
1. Kundeninformation / Kundenanschreiben
Die Mitteilungen über die Beitragsveränderungen werden im November 2025 verschickt. Damit Sie Ihre Kunden bei Rückfragen beraten können, informieren wir Sie im Oktober mit einer weiteren Fachinformation zu den Auswirkungen der Beitragsanpassung im Bestand und über die Kundendokumentation.
1.1. Verkaufsgespräch
Neu- und Veränderungsgeschäft mit technischem Beginn 01.01.2026 und später:
• Ab dem 23.09.2025 sind in die Anträge die neuen Beiträge einzutragen.
Neu- und Veränderungsgeschäft mit technischem Beginn vor dem 01.01.2026:
• Kunden, die einen von einer Beitrags- bzw. Selbstbehalterhöhung betroffenen Tarif beantragen, müssen auf die Erhöhung hingewiesen werden. Bitte nehmen Sie einen entsprechenden Hinweis in das Beratungsprotokoll auf. Ein Vermerk im Antrag/eAntrag ist nicht notwendig.
1.2. Vorschlagserstellung / Tarifierung
Ab dem 23.09.2025 stehen die ab 01.01.2026 gültigen neuen Beiträge und Selbstbehalte für die Neugeschäftstarife (ohne PPV) in den Angebotssystemen (TAA-KV, Freier Beitragsrechner, Online-Abschlüsse) zur Verfügung.
Hinweise zur technischen Bestandsumstellung (Policierung im Neugeschäft mit technischem Beginn 01.01.2026 und später):
Zusammen mit der Bereitstellung der KV-Neugeschäftsbeiträge beginnt ab sofort auch die Policierung von Neugeschäft mit den neuen Beiträgen. Im Veränderungsgeschäft (Tarifumstufungen) können die neuen Beiträge ab dem 03.11.2025 berücksichtigt werden.
2. Zeitlicher Ablauf
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23.09.2025 | Neue KV-Beiträge der Neugeschäftstarife in Angebotssystemen (ohne PPV) |
Mitte Oktober 2025 | Fachinformation (Teil II) zu den Auswirkungen der BAP im Bestand einschließlich Kundendokumentation sowie weitere Hintergrundinformationen (z. B. FAQ) |
31.10. - 02.11.2025 | BAP-Hauptlauf (Umstellung der Bestandsverträge) |
ab 03.11.2025 | ab 03.11.2025 Berechnungen im Veränderungsgeschäft mit neuen Beiträgen möglich |
Anfang November 2025 | Erstellung und Versand von Kundenlisten für die betreuten Verträge (Aufstellungen über die angepassten Beiträge sowie ggf. über Alternativvorschläge für über 55-Jährige) (die genauen Termine erfahren Sie mit der zweiten Fachinformation im Oktober) |
10.11. - 24.11.2025 | Versand der Kundeninformationen KV und PPV |
Ansprechpersonen
Sie erreichen den Barmenia-Vertriebsservice montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr telefonischer unter 0202-438-3030 oder per Mail: vertriebsservice@barmenia.de