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Beitragsanpassungen zum 01.01.2026


Gestiegene Reparaturkosten, mehr Großschadenereignisse und steigende Leistungsausgaben im medizinischen Bereich – das sind nur einige Faktoren, warum es 2025 in einigen Kernsparten zu Beitragsanpassungen kommt. Diese Serviceseite wird regelmäßig aktualisiert. Sie zeigt auch, welche Instrumente zur Kundenbindung zur Verfügung stehen.

Hier finden Sie Handlungsoptionen sowie kompetente Ansprechpartner, Argumentationshilfen und Handouts zu allen Beitragsanpassungen.

1. MediGroup

Darum müssen die Beiträge angepasst werden:

Eine Beitragsanpassung muss einem Firmenkunden natürlich erläutert werden. Besonders die gesteigerten Leistungsausgaben im Gesundheitsbereich und die gute Annahme der Tarife in den versicherten Belegschaften haben dazu geführt, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Trotz der höheren Beiträge ist dies ein gutes Zeichen für die betriebliche Krankenversicherung: Vielleicht hilft Ihnen das Argument, dass die Mitarbeitenden den Wert dieser Sozialleistung zu schätzen wissen und gut nutzen, ansonsten wären die Tarife nicht in diesem Umfang in Anspruch genommen und eine BAP nötig geworden. Es handelt sich also um einen spürbaren und erlebbaren Mehrwert durch den Arbeitgeber.

Die Beitragsanpassung 2026 in der bKV erfordert Maßnahmen in der Annahmepolitik und in der Neugeschäftsausrichtung:

Zum 01.07.2025 müssen die Annahmerichtlinien in allen Budgettarifen der Barmenia und der Gothaer Krankenversicherung angepasst werden. Leistungserbringer wie bspw. Apotheken, Zahnarzt- und Arztpraxen, Kliniken, Labore etc. zählen zu den nicht versicherbaren Berufen und können keinen Versicherungsschutz in den Budgettarifen erhalten.

Die Erfahrung beider Häuser zeigt, dass Budgettarife ohne Sublimits nicht nachhaltig stabil kalkuliert werden können. Daher werden die betreffenden Tarife aus der Neugeschäftsausrichtung genommen. Es besteht in 2025 letztmalig die Möglichkeit zum Abschluss der Tarife MediGroupAG FlexSelect Premium und XL. Spätestmöglicher

Versicherungsbeginn ist der 01.01.2026 mit Beantragung im Jahr 2025. Nur Checklisten für laufende Anbahnungen, die uns bis zum 01.08.2025 erreichen, werden auch noch mit Versicherungsbeginnen in 2025 akzeptiert. Zum 01.02.2026 werden die Budgettarife ohne Sublimits, MediGroupAG FlexSelect Premium und XL aus der Neugeschäftsausrichtung genommen und für neue Kollektive geschlossen. Nachmeldungen in bestehende Kollektive sind selbstverständlich auch weiterhin möglich.

Kundeninformation:

Im September werden die betroffenen Arbeitgeber gesondert mit einem Anschreiben informiert. Die offizielle Kundeninformation erfolgt ab Anfang November 2025.

Ein gutes Argument:

Treue zahlt sich aus! Der Verbleib im bisherigen Versicherungsumfang und Versicherungsunternehmen hat viele Vorteile, sowohl für Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer. Die Prozesse rund um die Anmeldung und Abmeldung, Rechnungsstellung oder die Leistungseinreichung sind bekannt. Die Nutzung von bekannten Services und auch Applikationen wie Meine Gothaer App ist etabliert. Weitere gute Gründe für die Gothaer finden Sie in dem beigefügten Handout, das Sie gerne für Ihr Gespräch mit dem Arbeitgeber nutzen können.

Ziele:

Unser Ziel ist es, dass der Firmenkunde die bKV im bisherigen Rahmen auch über den 01.01.2026 fortführt und die BAP akzeptiert. Lässt sich dieses Ziel nicht umsetzen, bieten sich die Optionen an, die Sie im Reiter „MediGroup“ finden.

Mit den bKV-Tarifwelten der Barmenia und der Gothaer sind Arbeitgeber sehr gut aufgestellt. Trotzdem sind wir unseren Versicherten gegenüber verpflichtet, alle versicherten Wagnisse bzw. Gefahren regelmäßig zu prüfen. Nur damit stellen wir die langfristige Erfüllbarkeit unser Leistungsgarantie sicher. Bei der Überprüfung hat sich nun herausgestellt, dass die Tarife der betrieblichen Krankenversicherung angepasst werden müssen.

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) stärkt ein Arbeitgeber seine Attraktivität enorm - sowohl, um Mitarbeiter zu rekrutieren, als auch zu binden. Außerdem trägt sie zur Gesunderhaltung der eigenen Mitarbeiter bei und ist damit die beste Basis für den Unternehmenserfolg.

Ihr Firmenkunde möchte die BAP nicht akzeptieren? Dann können Sie folgende Optionen anbieten:

Tarifwechsel in den beitragsstabilen Budgettarif FlexSelect (mit Sublimits bei Sehhilfen und Zahnreinigung).

Beitragsgarantie bis zum 31.12.2026

Reduzierung der Budgethöhe (z.B. Wechsel von einem 500 EUR-Budget in ein 300 EUR-Budget)


Es handelt sich um finale Beiträge vorbehaltlich einer marginalen Rundungsdifferenz. Einen Tarifvergleich der MediGroupAG FlexSelect-Budgettarife können Sie hier herunterladen. Weitere Verkaufsunterstützende Unterlagen finden Sie auch in unserem Download-Portal unter: https://medigroup.gothaer.de/download/

2. WellDent

Auch beim Barmenia WellDent gilt: Die gesteigerten Leistungsausgaben im Gesundheitsbereich und die gute Annahme des Tarifs haben dazu geführt, dass die Beiträge in allen Tarifstufen des WellDent angepasst werden müssen.

Die neuen Beiträge lauten:

Die offizielle Kundeninformation erfolgt im September an die betroffenen Arbeitgeber, um frühzeitig über die Anpassung zu informieren.

Aufgrund einer umfangreichen Neuausrichtung der betrieblichen Krankenversicherung des BarmeniaGothaer Konzerns - geplant für 2026 - können derzeit leider nur das Akzeptieren der Beitragsanpassung, die Kündigung oder die Herabsetzung des WellDent-Budgets als Lösungsmöglichkeiten angeboten werden.

Wichtig:

Listen der betroffenen BAP-Kunden inkl. der Berechnung des neuen Beitrages und sämtlicher relevanter Informationen erhalten Sie von den jeweils für Sie zuständigen Ansprechpartnern und Key Account Managern.

3. Travel+

Informationen zur BAP in der Reiseversicherung Travel+ zum 01.10.2025

Die schönste Zeit des Jahres - den Urlaub - möchte man sorgenfrei genießen. Und wenn doch etwas passiert? Von der Reisekranken- über die Reiserücktrittsversicherung bis hin zur Gepäckversicherung: Mit den Reiseversicherungen der Barmenia sind die Reisenden, ihr Gepäck und die Reisekosten rundum abgesichert.

Gerade die Reise-Krankenversicherung ist aufgrund der stark gestiegenen Reiseaktivitäten häufiger in Anspruch genommen worden. Nun hat der jährliche Überprüfungsprozess stattgefunden. Dabei zeigte sich, dass die Beiträge der Jahresreise-Krankenversicherung Travel+ zum 01.10.2025 angepasst werden müssen.

Hintergrund der Beitragsanpassung ist, dass u. a. die Reiseaktivitäten weiter deutlich zugenommen haben. Daneben wirken sich die Inflation und der medizinische Fortschritt auch auf die Behandlungskosten im Ausland aus. Dies führt zu dauerhaft gestiegenen Leistungsausgaben.

Daraus resultieren Beitragsanpassungen im Jahres-Reisetarif Travel+ sowohl in der Single- als auch in der Family-Variante:

Tarif Travel+ - Single-Variante

AlterBeitrag altBeitrag neu
18-65 Jahre*21,90 EUR44,90 EUR
Ab 66 Jahre99,00 EUR186,20 EUR

*Der Beitrag gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem der Versicherungsnehmer 66 Jahre alt wird. Danach gilt der Beitrag für die Altersgruppe ab 66 Jahren.

Tarif Travel+ - Family-Variante

AlterBeitrag altBeitrag neu
18-65 Jahre43,80 EUR89,80 EUR
Ab 66 Jahre**198,00 EUR370,00 EUR

**Der Beitrag gilt bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das älteste Familienmitglied 66 Jahre alt wird. Danach gilt der Beitrag für die Altersgruppe ab 66 Jahren.

Tarifierung im Neugeschäft

In den Online-Abschlüssen sind die neuen Beiträge ab 30.07.2025 für Versicherungsbeginne ab 01.10.2025 enthalten. Die neuen AVB inkl. der Beiträge finden Sie hier.

Information der Bestandskunden und Vermittler

Für Bestandskunden gelten die neuen Beiträge jeweils ab der nächsten Jahreshauptfälligkeit des Vertrages. Die Mitteilung wird dazu rechtzeitig zur nächsten Hauptfälligkeit verschickt - also nicht zu einem einzelnen Stichtag, sondern verteilt über den Zeitraum 01.10.2025 – 30.09.2026.

Beispiel:

Versicherungsbeginn: 12.05.2024
Beitragsanpassung zum 01.10.2025
Kunde erhält die Mitteilung ca. 1 Monat vor der Jahreshauptfälligkeit: 12.05.2026

Ein Muster des Kundenanschreibens inkl. Kundeninformation.

Die Kundenliste finden Sie in Ihrer Postbox (Barmenia-EV) oder per BiPro (Barmenia-Makler). Da die Beitragsanpassung zur jeweiligen Hauptfälligkeit ab dem 01.10.25 versendet wird, sind für die Kundeninfo alle Kunden bereits zum heutigen Tag selektiert. Bis zum Ablauf der BAP am 30.09.2026 kann aber natürlich noch einiges, zum Beispiel Kündigungen durch Kunden, im Bestand passieren. Die Aktualität der Liste kann sich deshalb bis zum Ende der Aktion verändern.

Ansprechpersonen

Vertriebsservice
Tel.: 0202 438-3030
Mail: vertriebsservice@barmenia.de
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr

4. Pferde-OP

Informationen zur BAP in der Pferde-OP-Versicherung zum 01.10.2025

Gesundheit sollte nicht nur bei uns Menschen an oberster Stelle stehen. Auch die Gesundheit des Pferdes hat höchste Priorität. Mit der OP-Versicherung für Pferde sichern Sie das finanzielle Risiko des Kunden über Operationskosten der Vierbeiner ideal ab. In den letzten Monaten haben wir beobachtet, dass die Kosten im Bereich der tierärztlichen Versorgung, insbesondere im Zusammenhang mit Operationen deutlich gestiegen sind.

Alle Informationen und Hintergründe finden Sie hier.

Hintergründe

Die deutlich gestiegenen Kosten sind u. a. immer noch auf die Anpassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sowie die allgemeine Inflation zurückzuführen. Hierzu nur ein Beispiel:

Darmresektion Pferd (2-facher GOT-Satz)

  • Kosten nach alter GOT: 1.283 EUR
  • Kosten nach neuer GOT: 2.700 EUR

Das zeigt deutlich die herausfordernde Situation, der wir gegenüberstehen. Bei der Analyse haben wir festgestellt, dass Anpassungen notwendig sind, um langfristig ein solides Produkt auf dem Markt anbieten und das Leistungsversprechen halten zu können. Trotz der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen haben wir im Konkurrenzvergleich weiterhin ein sehr attraktives Produkt.

Was ändert sich für das Neugeschäft zum 01.10.2025?

Wir passen die Beiträge für den Top- und Premium-Schutz um 15 % an. Ab einem Pferdealter von 16 Jahren erhöhen sich die Neugeschäftsprämien um weitere 20 %.Pferde ab 20 Jahren sind nicht mehr versicherbar.Der Basis-Schutz bleibt unverändert, aber auch hier gilt, dass Tiere ab 20 nicht mehr versichert werden können.

Was ändert sich für Bestandsverträge?

Die Bestände werden auf das Beitragsniveau des Neugeschäftes angepasst: Verträge, die vor September 2024 abgeschlossen wurden, werden um 29,95 % angepasst. Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, bezahlen bereits einen höheren Beitrag. Daher beträgt der Zuschlag für diese Verträge „nur noch“ 15 %.m Bestand wird nicht nach Alter (unter/ab 16) differenziert. Bestandsverträge mit Pferden ab 20 bleiben natürlich bestehen

Eine neue Beitragsübersicht finden Sie hier.

Wie informieren wir die betroffenen Kunden?

Über die Beitragsänderung informieren wir unsere Kunden mit einem Schreiben. Dieses wird (außer bei beantragtem Papierversand) als E-Mail-Anhang verschickt - und zwar 6 Wochen vor der jeweiligen Beitragshauptfälligkeit.

Gibt es eine Übergangsfrist für bereits erstellte Angebote?

Ja, wie in der Vergangenheit auch, halten wir uns an die Angebote gebunden. Die Übergangsfrist beträgt einen Monat. Diese Verträge werden dann erst in 2026 zur nächsten Hauptfälligkeit angepasst.

Wann startet die Beitragsanpassung?

Die Beitragsanpassung wird erstmals zu der Hauptfälligkeit 01.10.2025 wirksam. Der Versand der ersten Kundenanschreiben erfolgt ab dem 17.08.2025.

Wie werden Sie informiert?

Sie erhalten die Listen der betroffenen Kunden ab dem 05.08.2025

Ansprechpersonen

Vertriebsservice
Tel.: 0202 438-3030
Mail: vertriebsservice@barmenia.de
Mo. - Fr. 08:00 - 20:00 Uhr

5. Neugeschäft der Barmenia Krankenversicherung

Informationen zur BAP im Neugeschäft der Barmenia Krankenversicherung zum 01.01.2026

Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, der medizinische Fortschritt, eine höhere Lebenserwartung, zunehmende Leistungsausgaben, aber auch gesetzliche Vorgaben sind nur einige Gründe, die zu Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung führen. Sie sind nötig, damit wir als Versicherer unsere Leistungsversprechen weiterhin erfüllen und den Versicherungsschutz finanzieren können. In einigen Tarifen der Barmenia Krankenversicherung müssen die Beiträge nun angepasst werden, um die Kosten auch zukünftig decken zu können.

Hier finden Sie einen Überblick über die Veränderungen in den für das Neugeschäft geöffneten Tarifbereichen der Barmenia Krankenversicherung. Diese Landingpage wird bis Anfang November fortlaufend mit Inhalten gefüllt. Schauen Sie also immer wieder mal rein.


Hintergründe und Allgemeines

Darum müssen die Beiträge angepasst werden: Die Kosten im Gesundheitswesen steigen deutlich an – das betrifft die GKV und PKV gleichermaßen. Zwar stellt das eine finanzielle Herausforderung dar, doch die höheren Kosten spiegeln oft auch bessere Leistungen wider: moderne Diagnostik (z. B. MRT), verbesserte Labormethoden, neue Impfstoffe und ein gestiegener Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung. Fazit: Mehr Kosten bedeuten in vielen Fällen auch mehr und bessere Gesundheitsversorgung.
Auf Grund der sich daraus ergebenden anhaltend dynamischen Entwicklung der Leistungsausgaben besteht in den für das Neugeschäft relevanten Vollversicherungstarifen flächendeckend Anpassungsbedarf. Dazu gehört erstmalig auch die im Jahr 2022 eingeführte, sehr erfolgreiche und leistungsstarke Beihilfelinie Genau-für-Sie. Aber auch die absatzstarken Ergänzungstarife Mehr Zahn 80/90/100 sind betroffen.


Beitragsänderungen der Neugeschäftstarife im Überblick

Diese Tarife/Tariflinien sind von Beitragsänderungen betroffen:

  • Die Beiträge der für das Neugeschäft relevanten Vollversicherungstarife müssen – mit wenigen Ausnahmen – angepasst werden. Das umfasst die einsA-Tariflinie, die Tarife für Ärzte/Zahnärzte sowie die Genau-für-Sie-Tariflinie. Auch die Beamtenanwärter-Tarife sind betroffen.

    Es zeigen sich für neugeschäftsrelevante Alter bei den Erwachsenen Erhöhungen von etwa 10 % für den Tarif einsA expert+ (EXP1+) und für den Tarif VHV2A+ ebenfalls von rund 10 %.
    Bei den Beihilfe-Tarifen für Beamte finden Sie Beispiele für eine typische Tarifkonstellation für Bundesbeihilfe unter Punkt 1.4. In den Haupttarifen Genau-Für-Sie Kranken (GK) kommt es zu Erhöhungen, in den Genau-Für-Sie 2-Bett Tarifen sowohl zu Beitragserhöhungen als auch zu -senkungen (abhängig von Beobachtungseinheit und Tarifstufe).
    Beitragsstabil bleiben die Beihilfe-Ergänzungstarife GE/(B)GE und GEP/(B)GEP sowie der Genau-Für-Sie 1-Bett (G1B/(B)G1B).
  • Die Genau-Für-Sie Beihilfe-Linie ist die erfolgreichste Produkteinführung der letzten Jahrzehnte und ein Beweis für Ihre herausragende Vertriebsleistung. Seit über drei Jahren sind die Beiträge stabil. Doch die Dynamik bei den Gesundheitskosten macht auch vor diesem Premium-Tarif nicht halt. Auf die Beitragsjahre verteilt, ist die Anpassung moderat. So bleibt die Position im Beihilfe-Markt für Genau-Für-Sie weiterhin erstklassig – stark, wettbewerbsfähig, absolut empfehlenswert und ein sicherer Baustein für die Gesundheit von Beamtinnen und Beamten.
  • Verbandsseitig werden zum 01.01.2026 die Beiträge der Pflegepflichtversicherung (PVN, PVB, BPVB) für alle Tarife angepasst. Dies betrifft selbstverständlich alle Versicherungsunternehmen gleichermaßen. Der für die Kalkulation verantwortliche PKV-Verband hat deutliche Erhöhungen angekündigt. Die neuen Beiträge liegen derzeit allerdings noch nicht vor und können daher noch nicht mit dem Neugeschäftsrelease am 23.09.2025, sondern erst mit dem BAP-Hauptlauf Anfang November zur Verfügung gestellt werden.

    Die Beiträge der Pflegepflichtversicherung steigen außerdem auf Grund der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Für Kunden, deren PPV-Beitrag auf den Höchstbeitrag begrenzt ("gekappt") ist, kommt es dadurch zu Beitragserhöhungen.
    Weitere Informationen zu den Entwicklungen in der PPV erhalten Sie mit der zweiten Fachinformation im Oktober.
  • Im Bereich der Ergänzungsversicherung sind insbesondere die Tarife
    Mehr Zahn 80/90/100, Mehr Zahnvorsorge D sowie der Kostenerstattungstarif AK+ von der Beitragsanpassung betroffen. Die Anpassungen im Mehr Zahn-Bereich liegen in der Altersgruppe von 41 bis 50 Jahre im Mehr Zahn 80 bei 1,30 Euro und im Mehr Zahn 100 bei 7,50 Euro. Bei der neugeschäftsrelevanten Altersgruppe 31-40 bleiben die Beiträge im Mehr Zahn 80 stabil, bei Mehr Zahn 100 erhöhen sie sich um 3,70 Euro.
    Erfreulicherweise bleiben die sonstigen geöffneten Tarife der Mehr-Für-Sie-Linie (Mehr Sehen, Mehr Gesundheit D, Mehr Komfort) beitragsstabil.
  • In der betrieblichen Krankenversicherung der Barmenia Krankenversicherung werden lediglich die Zahn-Budget-/ WellDent-Tarife angepasst – Weitere Informationen finden Sie hier.
  • In der Pflegeergänzungsversicherung sind der Tarif Mehr Pflege Ambulant (nur Kinder/Jugendliche) sowie der Tarif EPM (bzw. Pflege+; nur Erwachsene) von Beitragsänderungen betroffen.
  • Im Bereich der Auslandsreisekrankenversicherung müssen bei den Neugeschäftstarifen die Beiträge im Tarifbereich TravelM, TravelDay, BKKR, RSF (inkl. Verlängerung) sowie RS-Witec (inkl. Verlängerung) angepasst werden.
  • Im Rahmen von notwendigen Beitragsüberprüfungen werden auch Selbstbehalte überprüft und können ggf. angepasst werden. Zum 01.01.2026 wird der Selbstbehalt in verschiedenen Vollversicherungstarifen jeweils um 10 % erhöht. Damit bleibt die beitragssparende Wirkung erhalten.
    In den neugeschäftsoffenen Tarifen werden ausschließlich in den Tarifen einsA prima und einsA primex die Selbstbehalte für Kinder und Jugendliche an die anderen Tarifstufen der einsA-Linie angepasst, da diese Beobachtungseinheiten im letzten Jahr nicht betroffen waren (Übersicht zu den Selbstbehalten der einsA-Linie siehe Anlage 2).
    Zu den Anpassungen in bestimmten für das Neugeschäft geschlossenen Bestandstarifen erhalten Sie im Oktober weitere Informationen.
  • Für einige von einer Beitragsänderung betroffenen Tarife werden auch die tarifbezogenen Anwartschaftsprozentsätze angepasst. Hierbei handelt es sich um jene Prozentwerte, die auf den Beitrag der Tarife anzusetzen sind, für die eine große oder kleine Anwartschaftsversicherung gilt. Die neuen Anwartschaftsbeiträge für die betroffenen Neugeschäftstarife stehen Ihnen in den Angebotssystemen zeitgleich mit den neuen Tarifbeiträgen ab dem 23.09.2025 zur Verfügung.
  • Unverändert bleiben die Beiträge der für das Neugeschäft geöffneten Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldtarife sowie alle Beitragsentlastungskomponenten.


Info

Alle hier genannten und in Anlage 1 aufgeführten Tarife sind sowohl im Neugeschäft als auch im Bestand von einer Beitragsanpassung betroffen. D. h., dass sich der Beitrag beispielsweise für den Tarif einsA expert nicht nur für das Neugeschäft ab 01.01.2026 erhöht, sondern auch für bereits bestehende Verträge mit diesem Tarif.

Die Veränderung der Neugeschäftsbeiträge lässt allerdings nur bedingt Rückschlüsse zu der Anpassung der Bestandsbeträge zu, bei der insbesondere auch Limitierungsmittel eingesetzt werden. Hierüber und über die erforderlichen Beitragsanpassungen in den nicht für das Neugeschäft geöffneten Tarife („Bestandstarife“) werden wir Sie im Oktober informieren.



Kundeninformation

1. Kundeninformation / Kundenanschreiben

Die Mitteilungen über die Beitragsveränderungen werden im November 2025 verschickt. Damit Sie Ihre Kunden bei Rückfragen beraten können, informieren wir Sie im Oktober mit einer weiteren Fachinformation zu den Auswirkungen der Beitragsanpassung im Bestand und über die Kundendokumentation.

1.1. Verkaufsgespräch

Neu- und Veränderungsgeschäft mit technischem Beginn 01.01.2026 und später:

• Ab dem 23.09.2025 sind in die Anträge die neuen Beiträge einzutragen.

Neu- und Veränderungsgeschäft mit technischem Beginn vor dem 01.01.2026:

• Kunden, die einen von einer Beitrags- bzw. Selbstbehalterhöhung betroffenen Tarif beantragen, müssen auf die Erhöhung hingewiesen werden. Bitte nehmen Sie einen entsprechenden Hinweis in das Beratungsprotokoll auf. Ein Vermerk im Antrag/eAntrag ist nicht notwendig.

1.2. Vorschlagserstellung / Tarifierung

Ab dem 23.09.2025 stehen die ab 01.01.2026 gültigen neuen Beiträge und Selbstbehalte für die Neugeschäftstarife (ohne PPV) in den Angebotssystemen (TAA-KV, Freier Beitragsrechner, Online-Abschlüsse) zur Verfügung.

Hinweise zur technischen Bestandsumstellung (Policierung im Neugeschäft mit technischem Beginn 01.01.2026 und später):

Zusammen mit der Bereitstellung der KV-Neugeschäftsbeiträge beginnt ab sofort auch die Policierung von Neugeschäft mit den neuen Beiträgen. Im Veränderungsgeschäft (Tarifumstufungen) können die neuen Beiträge ab dem 03.11.2025 berücksichtigt werden.


2. Zeitlicher Ablauf

23.09.2025Neue KV-Beiträge der Neugeschäftstarife in Angebotssystemen (ohne PPV)
Mitte Oktober 2025Fachinformation (Teil II) zu den Auswirkungen der BAP im Bestand einschließlich Kundendokumentation sowie weitere Hintergrundinformationen (z. B. FAQ)
31.10. - 02.11.2025 BAP-Hauptlauf (Umstellung der Bestandsverträge)
ab 03.11.2025ab 03.11.2025 Berechnungen im Veränderungsgeschäft mit neuen Beiträgen möglich
Anfang November 2025Erstellung und Versand von Kundenlisten für die betreuten Verträge
(Aufstellungen über die angepassten Beiträge sowie ggf. über Alternativvorschläge für über 55-Jährige)
(die genauen Termine erfahren Sie mit der zweiten Fachinformation im Oktober)
10.11. - 24.11.2025Versand der Kundeninformationen KV und PPV


Ansprechpersonen

Sie erreichen den Barmenia-Vertriebsservice montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr telefonischer unter 0202-438-3030 oder per Mail: vertriebsservice@barmenia.de

6. Neugeschäft der Gothaer Krankenversicherung

Informationen zur voraussichtlichen Veränderung der Neugeschäftsbeiträge zum 1. Januar 2026

Die steigenden Kosten im Gesundheitswesen, der medizinische Fortschritt, eine höhere Lebenserwartung, zunehmende Leistungsausgaben, aber auch gesetzliche Vorgaben sind nur einige Gründe, die zu Beitragsanpassungen in der Krankenversicherung führen. Sie sind nötig, damit wir als Versicherer unser garantiertes Leistungsversprechen weiterhin erfüllen und den Versicherungsschutz finanzieren können.

Nachdem uns die ersten Ergebnisse der diesjährigen Überprüfung vorliegen, stellen wir Ihnen die voraussichtlichen Unisex-Neugeschäftsbeiträge zur Verfügung.


Vorläufige Beiträge in den Neugeschäftstarifen der Gothaer Kranken

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen deutlich an. Auf Grund der sich daraus ergebenden anhaltend dynamischen Entwicklung der Leistungsausgaben besteht auch in diesem Jahr ein Anpassungsbedarf in einer Vielzahl der Tarife der Gothaer Krankenversicherung.

Bitte beachten:

  • Da die Zustimmung des Treuhänders noch nicht erfolgt ist, handelt es sich um vorläufige Beiträge. Es kann daher unter Umständen noch zu Veränderungen kommen kann.
  • Die Veränderung des Neugeschäftsbeitrages ist nicht mit einer Anpassung des Bestandsbeitrages gleichzusetzen. Letzterer hängt u.a. auch von der Verwendung von Limitierungsmitteln ab, über die jedoch erst im Laufe des Oktobers entschieden werden kann.
  • Die Beiträge der verbandseinheitlich kalkulierten Pflegepflichtversicherung liegen uns derzeit noch nicht vor.


Überblick

Hier finden Sie einen Überblick über Beitragsanpassung und auch -stabilität aller Tarife der Neugeschäftsausrichtung der der Gothaer Krankenversicherung.

Diese Landingpage wird bis Anfang November fortlaufend mit Inhalten gefüllt. Schauen Sie also immer wieder mal rein. Im November finden Sie hier auch die die endgültigen Neugeschäftsbeiträge und weitere Informationen rund um die BAP zur Verfügung.


Antragstellung

Angeboterstellung / Antrag

Antrag: Bei Beantragung eines Tarifes, der von der BAP betroffen ist, sind ab sofort die vorläufigen Beiträge zugrunde zu legen. Ist der Beginn der 1. Dezember 2025 und früher, gilt bis zum 31. Dezember 2025 noch der bisherige Beitrag, der dann zum 1. Januar 2026 angepasst wird. Da wir verpflichtet sind, den Antragsteller auf die anstehende BAP hinzuweisen, ist im Universalantrag und im Ergänzungsantrag ein BAP-Hinweis unter „Besondere Vereinbarungen“ vorbelegt. Damit ist sichergestellt, dass wir bei Beantragung eines Tarifes mit einer Anpassung unserer Verpflichtung nachgekommen und Nachbearbeitungen wegen fehlendem Hinweis nicht notwendig sind. Das Kreuzchen kann bei Beantragung von beitragsstabilen Tarifen entfernt werden, so dass der Hinweis auf die anstehende BAP automatisch entfällt.

Angebotsprogramme: Die vorläufigen Beiträge des Neugeschäftes stehen Ihnen im TAA der Gothaer ab 15. September 2025 zur Verfügung. Die Beitragsaktualisierung bei den Softwarehäusern wird ab Mitte September erfolgen.

7. Ansprechpersonen

Für sämtliche vertragsrelevante Anpassungen der Gruppenvereinbarung stehen Ihnen mit Rat und Tat kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Wir unterstützen Sie in der Kommunikation innerhalb der Belegschaft und stellen Ihnen Kommunikationsmittel zur Verfügung, um die Belegschaft z.B. über die Reduzierung der Budgethöhe in Form eines Gehaltsbeilegers oder eines Highlightblatts zu informieren.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihre/n Maklerbetreuer*in, Key Account Manager*in oder das Team der Zentralen Vertriebsunterstützung.