So funktioniert der Gothaer Pensionsplan
Der Gothaer Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung funktioniert grundsätzlich so wie die klassische Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung. So werden beispielsweise nach § 6 a EStG in der Bilanz des Arbeitgebers Pensionsrückstellungen gebildet. Diese mindern die Steuerschuld des Unternehmens und erhöhen die Liquidität. Die Bildung von Rückstellungen reicht jedoch kaum aus, um das erforderliche Kapital bei Beginn der Altersrente zur Verfügung zu stellen. Zudem besteht ein hohes finanzielles Risiko durch mögliche vorzeitige Versorgungsfälle. Um diese Risiken abzusichern und um im Versorgungsfall das nötige Kapital zur Verfügung zu haben, empfiehlt sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung.
Die Finanzierung der Rückdeckungsversicherung
Die Rückdeckungsversicherung kann arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sein. Bei der Arbeitnehmerfinanzierung "verzichtet" der Arbeitnehmer auf einen Teil zukünftig fälliger Barbezüge. Der so umgewandelte Gehaltsteil wird als Beitrag für die Rückdeckungsversicherung verwendet. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine äquivalente Pensionszusage. Die Leistungen der Rückdeckungsversicherung sind dann die Basis für die Formulierung der Pensionszusage, wobei in der Regel Kapitalzahlungen im Todes- und Erlebensfall zugesagt werden. Die Leistungsansprüche des Arbeitnehmers müssen voll abgesichert sein, um Akzeptanz für dieses Modell zu erreichen. Diese Pensionszusagen sind von Beginn an gesetzlich unverfallbar. Aus Sicherheitsgründen wird insbesondere für den Insolvenzfall des Unternehmens die Rückdeckungsversicherung an den Mitarbeiter verpfändet.
Besteuerung des umgewandelten Gehaltsteils
Der umgewandelte Gehaltsteil unterliegt nicht der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Die Versorgungsleistungen sind bei Zufluss, das heißt normalerweise im Rentenalter, vom Arbeitnehmer zu versteuern. Da aber die Besteuerung im Rentenalter üblicherweise niedriger ist als zur Dienstzeit, lassen sich relativ hohe Netto-Renditen erzielen. Die Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung eignet sich insbesondere für die Altersversorgung gut verdienender Arbeitnehmer, da hier keine Beitragsobergrenzen wie bei der Direktversicherung oder der Pensionskasse zu beachten sind.
Vorteile der Gehaltsumwandlung für den Arbeitgeber
- Nahezu aufwandsneutrale Versorgung der Mitarbeiter
- Bindung von wertvollen Mitarbeitern
- Wettbewerbsvorteile bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter
- Schaffung eines flexibleren Vergütungssystems
Vorteile der Gehaltsumwandlung für den Arbeitnehmer
- Hohe Steuerersparnis
- Rentable Kapitalanlage
- Reduzierung der Versorgungslücke im Alter
- Absicherung der Angehörigen und des Versorgungsziels durch sofortigen Versicherungsschutz
Varianten im Gothaer Pensionsplan
Im Gothaer Pensionsplan stehen drei Varianten zur Verfügung, die alle auch miteinander kombiniert werden können. Die drei Modelle unterscheiden sich durch den Zeitpunkt der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers. Je nach Situation können folgende Modelle angeboten werden:
1. Variante laufende Umwandlung
Dabei entsteht in der Regel für den Unternehmerkunden ein Liquiditätsvorteil durch hohe Erstrückstellungen und den niedrigen Aktivwert. Dieses Modell ist vor allem dienstjungen Arbeitnehmern mit den folgenden Vorteilen zu empfehlen:
- Kappung der Steuerspitze
- Kontinuierlicher Aufbau des Versorgungskapitals
- Hoher Todesfallschutz
- Ideale Basis für Kombination mit den Modellen zwei und drei
2. Variante zeitlich befristete Umwandlung
Dieses Modell ist in der Regel aufwands- und liquiditätsneutral und für alle Arbeitnehmer, unabhängig von deren Dienstzeit, geeignet. Für dieses Modell spricht:
- Kappung der Steuerspitze
- Festlegung für einen überschaubaren Zeitraum
3. Variante einmalige Umwandlung
Auch hier wird die Besteuerung in eine Phase verlagert, in der sich die Steuerlast normalerweise verringert. Die Ansprüche des Arbeitnehmers sind von Beginn an voll ausfinanziert. Geeignete Kundengruppen hierfür sind vor allem dienstältere Arbeitnehmer, Gesellschafter-Geschäftsführer und Vorstände von AGs.
In allen drei Varianten können in den Pensionszusagen folgende Leistungen zugesagt werden:
- Modell 1: Zusage eines Alterskapitals zum Pensionsalter und eines Todesfallkapitals bei Tod vor dem Pensionsalter
- Modell 2: Zusage einer lebenslangen Altersrente
- Modell 3: Zusage einer lebenslangen Altersrente und einer lebenslangen Witwenrente