Frau und Mann schauen lächelnd aus dem Fenster

Geringer Verwaltungsaufwand – hohe steuerliche Wirkung

Pensionsplan

Beim Pensionsplan aus Gehaltsumwandlung wird ein beliebiger Teil des Bruttogehalts nicht ausgezahlt, sondern in eine wertgleiche Pensionszusage des Arbeitgebers umgewandelt. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger, befristeter oder fortlaufender Entgeltumwandlung. Der verabredete Bruttogehaltsteil fließt als Prämie in eine Rückdeckungsversicherung, die die betriebliche Versorgungszusage deckt.

Vertriebsunterstützung zum Pensionsplan

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