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- Kurze Vorstellung und Erläuterungen zum Durchführungsweg Direktversicherung und
- Unterstützende Videos, zum Einstieg in den bAV Vorteilsrechner, die Tarifierung, Antragsstellung und eUnterschrift.
Durchführungsweg Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge und kann nur aus Anlass eines Dienstverhältnisses eingerichtet werden. Der Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) schließt für den/die Arbeitnehmer*in (versicherte Person) einen Vertrag ab. Die Beiträge für Direktversicherungen werden aus unversteuertem und beitragsfreiem Einkommen bezahlt und vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin für den/die Arbeitnehmer*in abgeschlossen (betriebliche Altersvorsorge). Bei Ablauf der Versicherung, frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres, erhält die versicherte Person die Leistung.
Möglichkeiten der Finanzierung:
Die Finanzierung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Durch Arbeitnehmerfinanzierung, diese wird auch Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung genannt, Mischfinanzierung oder Arbeitgeberfinanzierung.
Für welche Zielgruppe geeignet:
Die Direktversicherung ist ideal für die gesamte Belegschaft und und hat eine geringen Verwaltungsaufwand.
Arbeitgeber-Zuschuss:
Der Arbeitgeber ist mit Einführung des BRSG verpflichtet mit einem 15%igen Zuschuss die Arbeitnehmer zu unterstützen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart.