Das BRSG öffnet Türen.

Betriebsrentenstärkungsgesetz mit Arbeitgeberzuschuss

Nutzen Sie das BRSG als Türöffner und sprechen Sie Unternehmen auf den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss an. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Kund*innen eine ganzheitliche bAV-Lösung - für Neu- und Bestandsverträge - von der das Unternehmen und die Mitarbeitenden profitieren.

Mit dem Verkaufsansatz „15-25-50-paritätisch" zeigen Sie Ihren Fimenkund*innen, dass sie ohne finanziellen Mehraufwand deutlich höhere Zuschüsse als 15% geben können und damit ein hervorragendes Personalinstrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden erhalten.

Vertriebsunterstützung für BRSG AG-Zuschuss

Tipp:

Für viele Unternehmen ist die pauschale Weitergabe des Arbeitgeberzuschusses für alle Mitarbeitenden eine unternehmenseinheitliche schlanke bAV-Lösung. Der Verwaltungsaufwand ist bei einer pauschalen Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis geringer als eine individuelle Berechnung. Hinzukommt, dass alle Mitarbeitenden profitieren.

Allgemeines

  • Seit dem 01.01.2019 sind Arbeitgeber*innen grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, die Entgeltumwandlung ihrer Mitarbeitenden zu bezuschussen. Diese Verpflichtung gilt für ab 2019 neu erteilte Zusagen, als auch für bestehende Verträge. Für bestehende Zusagen, die vor dem 01.01.2019 erteilt wurden, muss der Zuschuss spätestens ab dem 01.01.2022 gezahlt werden.
  • Es muss sich um eine Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds handeln.
  • Dem Unternehmen müssen Sozialversicherungsersparnisse aufgrund der Entgeltumwandlung entstehen.
  • Die gesetzliche Zuschusspflicht beträgt mindestens 15% des Entgeltumwandlungsbetrages, ist jedoch der Höhe nach begrenzt auf die tatsächliche Sozialabgabenersparnis des Unternehmens. Soweit die umgewandelten Gehaltsbestandteile bereits sozialversicherungsfrei sind (z.B. Bruttolohnbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze) besteht keine gesetzliche Zuschusspflicht. Abweichungen zugunsten des Unternehmens sind selbstverständlich möglich.
  • Der Zuschuss kann zusätzlich zur bestehenden Entgeltumwandlung entweder in den Bestandsvertrag oder in einen Neuvertrag eingezahlt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Zuschuss bei gleich bleibendem Gesamtbeitrag innerhalb des Bestandsvertrages mit der Entgeltumwandlung zu verrechnen.

Bitte beachten Sie:

Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist tarifdispositiv, d.h. dass gemäß § 19 Abs 1 BetrAVG in Tarifverträgen von bestimmten Vorgaben des BetrAVG auch zu Ungunsten der Mitarbeitenden abgewichen werden kann. Die gilt auch für Zuschuss-Regelungen, die ungünstiger sind und bereits vor dem BRSG In kraft getreten sind.

Neugeschäft

Für Neuabschlüsse kann der Arbeitgeberzuschuss direkt im Rahmen des Nachtrags zum Arbeitsvertrag zusammen mit der Entgeltumwandlung vereinbart werden. Hierfür stehen Ihnen wie bisher die Direktversicherungstarife GarantieRente und GarantieRente Index zur Verfügung.

Bestandsverträge mit Versicherungsbeginn ab 01.01.2015

Ab sofort können Bestandsverträge um den Arbeitgeberzuschuss erhöht werden.

DV GarantieRente & Garantie Rente Performance

Bestehende Entgeltumwandlungen können inkl. Arbeitgeberzuschuss auf bis zu max. 8% der BBG in der allgemeinen Rentenversicherung (West) erhöht werden (6.768 Euro p.a.).

DV ReFlex & DV Klassik

Bestehende Verträge können um max. 25% des Entgeltumwandlungsbetrages erhöht werden.

Bei bestehendem Kollektivvertrag kann ein Arbeitgeberzuschuss bis zu max. 50% des Entgeltumwandlungsbetrages in den Bestandsvertrag eingezahlt werden.

Voraussetzung: Für das gesamte Kollektiv gilt eine einheitliche Zuschussregelung.

Gesundheitsprüfung BU

Keine Gesundheitsprüfung für BU-Beitragsbefreiung bei Erhöhung des Bestandsvertrags bis zu max. 25% bzw. 50% innerhalb eines bestehenden Kollektivvertrages. Für die Erhöhung einer BU-Rente (BR) ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

Wie können Sie die Erhöhung des Bestandsvertrages um den Arbeitgeberzuschuss vornehmen?

Zur Beantragung der Erhöhung bei LSF verwenden Sie bitte das Formular mit der Druckstücknummer 117110.

Wie können Mitarbeitende bei der DV ReFlex und Klassik ihre Entgeltumwandlung zusätzlich aufstocken?

Eine zusätzliche Entgeltumwandlung der DV-ReFlex und DV Klassik kann wie bisher durch einen Neuabschluss in den Tarifen DV GarantieRente bzw. GarantieRente Index erfolgen.

Bestandsverträge mit Versicherungsbeginn vor 01.01.2015

Bei Bestandsverträgen DV ReFlex, DV Klassik und Pensionskasse sind zwei Varianten möglich:

  • Variante A: Interne Verrechnung plus ergänzende Entgeltumwandlung
  • Variante B: Arbeitgeber-Zuschuss im Neuvertrag

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen einen aktualisierten Nachtrag zur Entgeltumwandlung aushändigen.

  • Variante A: Interne Verrechnung plus Entgeltumwandlung Die Umwandlung erfolgt in 2 Schritten.
    Die Umwandlung erfolgt in 2 Schritten.
  • Schritt 1 - interne Verrechnung: Im Bestandsvertrag wird die Entgeltumwandlung um den Arbeitgeberzuschuss reduziert. Beispiel: Bisher Entgeltumwandlung in Höhe von 100 Euro ohne Arbeitgeberzuschuss. Zukünftig zahlt das Unternehmen 25 % Zuschuss. Nach interner Verrechnung wird die Entgeltumwandlung auf 80 Euro reduziert, das Unternehmen zahlt 20 Euro Zuschuss. Der Gesamtbeitrag beträgt wie bisher 100 Euro.
  • Schritt 2 - Neuvertrag im Tarif DV GarantieRente oder GarantieRente Index: In den Neuvertrag wird der eingesparte Entgeltumwandlungsbetrag (gemäß Beispiel oben: 20 Euro) sowie ggf. ein zusätzlicher Entgeltumwandlungsbeitrag zzgl. des darauf anfallenden Arbeitgeberzuschusses angelegt.

  • Variante B: Arbeitgeber-Zuschuss im Neuvertrag
    Beispiel: Bisher Entgeltumwandlung in Höhe von 100 Euro ohne Arbeitgeber-Zuschuss. Zukünftig zahlt das Unternehmen 25 % Zuschuss. Er erfolgt keine Änderung des bestehenden Vertrages. Der Arbeitgeber-Zuschuss über 25 Euro wird in einen Neuvertrag im Tarif DV GarantieRente oder GarantieRente Index gezahlt.

Insgesamt stehen 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) zur Verfügung. Seit dem 15.09.2018 wird Ihr Produktangebot Direktversicherung GarantieRente bzw. GarantieRente Performance/Index um eine Sonderpreisklasse ergänzt.

Weitere Optionen

LOCKED: Vertriebscockpit