Mehr Schwung für die Betriebsrente
Die Zielsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) ist die Verbreitung der Betriebsrenten, insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit niedrigen Einkommen.
Nutzen Sie das BRSG als Türöffner und sprechen Sie Unternehmen auf die Chancen und Pflichten an, die sich aus dem Gesetz ergeben. Entwickeln Sie gemeinsam mit Ihren Kund*innen ganzheitliche bAV-Lösungen – für Neu- und Bestandsverträge – von denen diese nur profitieren können.
Zeigen Sie den Unternehmen, dass sie das BRSG als hervorragendes Personalinstrument zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeitenden einsetzen können.
Verkaufsargumente
Die wichtigsten Inhalte des BRSG im Überblick:
Gothaer Direktversicherung GarantieRente Index
Tarifdetails
Mit Inkrafttreten des BRSG wurde der Förderrahmen von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze erhöht zzgl. Möglichkeit der Vervielfältigung und Nachzahlung. (§3 Nr.63 EStG)
Der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 Euro pro Jahr ist entfallen. Die Sozialabgabenfreiheit der Beiträge bleibt weiterhin bei 4%.
Weitere Verbesserungen für Mitarbeitende
Nachzahlungsmöglichkeit | Vervielfältigungsregelung |
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Für entgeltlose Zeiten/bei ruhendem Dienstverhältnis z.B. bei Elternzeit, langer Erkrankung oder Auslandsentsendung ohne Bezüge im Inland | Bei Beendigung eines Dienstverhältnisses |
Für ganze Kalenderjahre, maximal 10 Jahre bis zu je 8% der BBG der GRV (West) | Steuerfrei bis 4% der BBG der GRV (West) maximal für 10 Dienstjahre umwandelbar |
Höchstbetrag: 72.480 Euro in 2024 | Höchstbetrag: 36.240 Euro in 2024 |
Sozialversicherungsfrei bis einmalig 4% der BBG im Jahr der Nachzahlung | Sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG im Jahr der Umwandlung, soweit die Zahlung nicht als solche beitragsfrei ist (z.B. Abfindungszahlungen) |
Mit dem BRSG erhalten Mitarbeitende eine Nachzahlungsmöglichkeit. So können sie für jedes Jahr ohne Gehalt eine Nachzahlung in Höhe von 8% der aktuellen BBG leisten. Dabei können auch die entgeltlosen Jahre, die vor dem 01.01.2018 liegen einbezogen werden, aber höchstens 10 Jahre. Der Vervielfältigungsbetrag ermittelt sich ab dem 01.01.2018, indem die Dienstzeit (max. 10 Jahre) mit 4 % der aktuellen BBG multipliziert wird. Die Anrechnung schon gezahlter Beiträge entfällt.
Allgemeines
Bitte beachten Sie:
Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist tarifdispositiv, d.h. dass gemäß § 19 Abs 1 BetrAVG in Tarifverträgen von bestimmten Vorgaben des BetrAVG auch zu Ungunsten der Mitarbeitenden abgewichen werden kann. Die gilt auch für Zuschuss-Regelungen, die ungünstiger sind und bereits vor dem BRSG In Kraft getreten sind.
Für Neuabschlüsse kann der Arbeitgeberzuschuss direkt im Rahmen des Nachtrags zum Arbeitsvertrag zusammen mit der Entgeltumwandlung vereinbart werden. Hierfür stehen Ihnen wie bisher die Direktversicherungstarife GarantieRente und GarantieRente Index zur Verfügung.
Einführung eines Förderbeitrags für Beschäftigte mit einem Einkommen von max. 2.575 Euro (brutto) im Monat (nach § 100 EStG): Unternehmen werden vom Staat unterstützt, wenn Sie Geringverdiener*innen einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen. Zahlt das Unternehmen für zusätzliche Altersvorsorge mindestens 240 Euro bis höchsten 960 Euro im Jahr ein, so erhält es eine staatliche Förderung von 30 Prozent an den Unternehmensbeiträgen.
Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit der Nutzung eines Optionsmodells ("Opting-out"). Dies bedeutet die Einführung einer automatischen Entgeltumwandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Falls Mitarbeitende dies nicht wünschen, müssen sie aktiv widersprechen. Umsetzbar ist dies jedoch nur, falls eine entsprechende Vereinbarung über einen Tarifvertrag besteht.
Anrechnungsfreibetrag im Alter und bei Erwerbsminderung
Für betriebliche Riester-Renten entfällt in der Rentenphase die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Gemeinsam haben die Barmenia Lebensversicherung a.G., der Debeka Lebensversicherungsverein a.G., die Gothaer Lebensversicherung AG, die HUK-COBURG-Lebensversicherung AG und die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. "Das Rentenwerk" gegründet, um die Sozialpartner bei den Herausforderungen der neuen Betriebsrente im sogenannten "Sozialpartnermodell"zu unterstützen. Mit vereinten Kräften, gebündelter Expertise und der Erfahrung fünf starker Gesellschaften gilt es, die Sozialpartner im Kampf gegen Altersarmut zu vereinen und mit einer leistungsstarken Altersvorsorge auszustatten. Das sogenannte Sozialpartnermodell ist eine Vereinbarung über eine betriebliche Altersvorsorge, die Tarifvertragsparteien, also Unternehmen und Gewerkschaften, in den Tarifvertrag aufnehmen können. Das Sozialpartnermodell gilt in allen Unternehmen, die dem entsprechenden Tarifvertrag unterliegen. Alle weiteren individuellen Produktangebote der Gothaer unter dem BRSG beziehen sich nicht auf das Sozialpartnermodell.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Rentenwerk
Das Sozialpartnermodell gilt in allen Unternehmen, die dem entsprechenden Tarifvertrag unterliegen.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Im Sozialpartnermodell hat das Unternehmen die Entgeltumwandlung mit 15% zu bezuschussen, soweit Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. (In Unternehmen ohne Sozialpartnermodell frühestens seit 01.01.2019)
Mögliche Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
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Angebot und Antrag
Info- und Werbematerial
Ergänzende Materialien - nicht bestellbar
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