HIER finden Sie das vollständige FAQ als PDF-Datei.
Es gibt keine doofen Fragen!
Welchen Mehrwert bietet die betriebliche Krankenversicherung meinem Unternehmerkunden?
Die betriebliche Krankenversicherung hilft Arbeitgebern:
- effektiv neue Mitarbeiter zu gewinnen und nachhaltig bestehende Mitarbeiter zu binden
- Fehlzeiten, Krankenstand und Krankheitskosten durch erstklassige und schnelle medizinische Versorgung der Mitarbeiter zu reduzieren
- die Produktivität und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu steigern
- Zudem stellt die betriebliche Krankenversicherung eine lohnende Alternative zur Gehaltserhöhung dar und schafft langfristiges Vertrauen durch das soziale Engagement des Arbeitgebers.
- Die betriebliche Krankenversicherung ist bei Mitarbeitern die beliebteste Sozialleistung ihres Arbeitgebers; noch vor dem Dienstwagen und – handy
- Verkürzung der Ausfallzeiten durch schnellere Genesung der Mitarbeiter durch qualitativ bessere Versorgung im Krankheitsfall
- Verringerung der Fehlzeitenquote durch Präventionsleistungen und Motivation der Mitarbeiter
- Imagegewinn durch Angebot von Produkten, die ein Arbeitnehmer als Privatkunde nicht kaufen kann
- Instrument zur Mitarbeiterbindung für Branchen mit hoher Mitarbeiterfluktuation
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber bei der Suche nach qualifizierten neuen Mitarbeitern (Fachkräftemangel / „war for talents“)
Ein weiterer Vorteil, den die betriebliche Krankenversicherung bietet ist die Möglichkeit des Wegfallens einer Gesundheitsprüfung à auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen, die alleine keinen privaten Versicherungsschutz erlangen könnten, sind versicherbar. Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Ist die bKV steuerlich absetzbar?
Eine Sachzuwendung ist bis zu 50 EUR im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Der arbeitgeberfinanzierte bKV-Beitrag ist Sachlohn, wenn der Mitarbeiter:
- einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die bKV,
- kein Wahlrecht zwischen bKV und Gehaltserhöhung und
- einen direkten Anspruch auf die ausgezahlte Leistung hat.
Wird die Freigrenze nicht überschritten, ist der arbeitgeberfinanzierte bKV-Beitrag als Betriebsausgabe steuer- und sozialversicherungsfrei.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Steuermerkblatt (Verlinkung auf Steuermerkblatt).
Was muss zum Thema Datenschutz beachtet werden?
Zum Schutz personenbezogener Daten verpflichten sich die Vertragsparteien, die jeweils für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darüber, dass der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer bei einer obligatorischen bKV die personenbezogenen Daten wie Anrede, Name, Geburtsdatum und Anschrift seiner Beschäftigten in einer ExcelListe an uns meldet, sollte er seine Mitarbeiter entsprechend vorab informieren.
Ab wann besteht Versicherungsschutz? Gelten Wartezeiten?
Sobald Sie Ihre Mitarbeiter bei uns angemeldet haben, komme diese direkt in den Genuss einer zusätzlichen Absicherung. Bei der Gothaer gilt:
- Keine Wartezeiten* in der bkV,
- uneingeschränkter Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn,
- Vorerkrankungen und laufende Behandlungen sind bei der AG-finanzierten bKV mitversichert*
* Mit Ausnahme im stationären und ambulanten Bereich bei einer zur versichernden Mitarbeiteranzahl von 10-19. Siehe hierzu Annahmerichtlinien.
Müssen alle Mitarbeiter denselben Versicherungsschutz erhalten?
Grundsätzlich gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Aber der Arbeitgeber kann nach objektiven Merkmalen mehrere homogene Mitarbeitergruppen definieren, deren Versicherungsumfang sich z.B. aufgrund der Position im Unternehmen unterscheidet (Angestellte vs. Führungskräfte).
Beispiel: Budgettarif:
- Angestellte erhalten Budgettarif mit 300 EUR Budget
- Führungskräfte erhalten Budgettarif mit 500 / 750 EUR Budget
Wie erfolgt die Anmeldung der Mitarbeiter in der AG-finanzierten bKV?
Die Anmeldung erfolgt in Form einer Meldeliste. Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass Sie deren personenbezogene Daten wie Anrede, Name, Geburtsdatum und Anschrift im Rahmen des Meldeverfahrens an uns übermitteln.
Wie erfolgt die Anmeldung neuer Mitarbeiter?
Wenn im Vertragsverlauf weitere Mitarbeiter an- oder abgemeldet werden sollen, kann dies formlos per Mail an gvu@gothaer.de erfolgen.
Welche Services erhält der Kunde nach Abschluss einer betrieblichen Krankenversicherung? Müssen die Mitarbeiter bei der AN-finanzierten bKV eine Gesundheitsprüfung machen?
- In den Bereichen Zahn, Vorsorge und Stationär nach Unfall erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
- Bei den Zahnersatztarifen fragen wir lediglich nach der Anzahl der fehlenden, noch nicht ersetzten Zähne (außer Lückenschlüsse / Weisheitszähne). Fehlt lediglich 1 Zahn, ist dieser fehlende Zahn mitversichert. Fehlen 2 oder mehr Zähne, die noch nicht ersetzt wurden, gelten die fehlenden Zähne als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
- Ambulant, Stationär und Pflege erfolgt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung, sofern keine Sondervereinbarung (z.B. ein zeitlich befristeter Verzicht auf die Gesundheitsprüfung) getroffen wurde.
Welche Finanzierungsarten gibt es?
Als Unternehmen können Sie wählen, ob Sie Ihren Mitarbeitern Gesundheitsschutz zu besonders günstigen Konditionen (Arbeitnehmerfinanzierung) anbieten oder die bKV sogar vollständig finanzieren möchten (Arbeitgeberfinanzierung). Auch die Finanzierung einzelner Tarife bei gleichzeitiger Bereitstellung aller weiteren Tarife als Arbeitnehmerfinanzierung ist möglich. Sie entscheiden sich für eine Lösung und wir kümmern uns um den Rest.
Mischformen sind möglich:
Wir entwickeln für Ihre bKV auch Kombinationen aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Tarifen oder gestaffelte Angebote für verschiedene Berufsgruppen. Arbeitgeber und Mitarbeiter teilen sich die Beitragszahlung zu festgelegten Anteilen. Die Zahlung an die Gothaer kann jedoch nur von einer Stelle aus erfolgen (entweder Arbeitgeber oder Arbeitnehmer).
Der Unternehmerkunde bietet seinen Mitarbeitern bereits Sachzuwendungen an. Ist die bKV trotzdem steuerbefreit?
Eine Sachzuwendung ist bis zu 50 EUR im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird die Freigrenze nicht überschritten, ist der arbeitgeberfinanzierte bKV-Beitrag ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei.
Gut zu wissen: Bei Überschreiten der Freigrenze ist der komplette Beitrag steuerpflichtig. Es kann gemäß § 37b EStG ein Pauschalsteuersatz (30 %) beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt angesetzt werden. Wir empfehlen Ihnen, im Einzelfall Rücksprache mit dem Steuerberater zu halten.
Wie hoch ist die Stornohaftungszeit in der betrieblichen Krankenversicherung?
- Die Stornohaftungszeit beträgt 12 Monate (analog Zusatzversicherung im Einzelgeschäft).
- Arbeitgeberfinanzierte bKV gelten als besonders stornosicher.
- Jeder neue Mitarbeiter bringt Ihnen ohne Aufwand neue Abschlussprovision. Zu berücksichtigen ist dabei, dass für versicherte Personen ab Eintrittsalter 60 keine Abschlussprovision gezahlt wird.
Wer ist im Rahmen der AG-finanzierten bKV versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Ihre Mitarbeiter - unabhängig vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand - im Rahmen der Arbeitgeberfinanzierten bKV versicherbar. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihre Mitarbeiter:
- gesetzlich oder
- privat versichert*
- Teilzeitkräfte** oder
- noch in der Ausbildung / Probezeit
sind. Natürlich können Sie aber auch gewissen Personengruppen nach objektiven Gründen (siehe oben) vom Versicherungsschutz ausschließen (z.B. Mitarbeiter im Rahmen der Probezeit).
*Für privat Versicherte können stationäre, Budget-, Vorsorge, Pflege oder Krankentagegeldtarife abgeschlossen werden.
**Zur Prüfung der Versicherbarkeit von 450 EUR-Kräften muss eine Anfrage bei GVU erfolgen.
Erfolgt eine Gesundheitsprüfung?
Innerhalb einer Arbeitgeberfinanzierung erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Mitarbeitern und es besteht Annahmezwang. Voraussetzung: 90 % Durchdringung in Ihrem Betrieb und mindestens:
- 20 Mitarbeiter bei Ambulant und Stationär
- ab 10 bis 19 Mitarbeitern mit besonderen Vereinbarungen möglich
- 5 Mitarbeiter beim Budgettarif
- 5 Mitarbeiter bei Vorsorge, Zahnersatz, Zahnbehandlung (mit besonderen Vereinbarungen möglich) und Stationär nach Unfall
Wie erfolgt die Anmeldung neuer Mitarbeiter?
Die Beantragung erfolgt über einen speziellen MediGroup-Antrag bzw. beim zeitlich befristeten Verzicht auf Gesundheitsprüfung über ein Meldeformular oder die Online-Anmeldung.
Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer ausscheidet?
Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, hat er die Möglichkeit, den Vertrag eigenfinanziert in einem leistungsgleichen Tarif fortzuführen. Stellt er den Antrag hierzu innerhalb von 2 Monaten nach Ausscheiden, ist dies ohne (erneute) Gesundheitsprüfung möglich. Der Beitrag orientiert sich am Alter des Mitarbeiters zum Zeitpunkt des Wechsels.
Können Familienangehörige der Mitarbeiter mitversichert werden?
Ja. Neben den Mitarbeitern können auch Familienangehörige abgesichert werden. Versicherungsfähig sind:
- Ehe-/Lebenspartner
- Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bzw. 27. Lebensjahr, wenn sich diese noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden)
- Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
Der eventuelle Abschluss weiterer durch den Arbeitnehmer eigenfinanzierter Tarife, sowie die Absicherung der Familienangehörigen erfordert abereinen separaten Gruppenversicherungsvertrag bzgl. AN-Finanzierung.
Wie können Familienangehörige mitversichert werden?
Grundsätzlich sind Familienangehörige der Mitarbeiter im Rahmen einer AN-Finanzierten bKV mitversicherbar. Welche Konstellationen es hinsichtlich Gesundheitsprüfung etc. gibt, erfragen Sie bitte bei Ihren Ansprechpartnern bei GVU.