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BAP im Bestandsgeschäft der Barmenia Krankenversicherung zum 01.01.2026

Die anhaltend dynamische Entwicklung der Leistungsausgaben wirkt sich auf die Beiträge (insbesondere in der Vollversicherung) aus. Dies ist auch der wesentliche Treiber für die anstehenden Beitragsanpassungen in der Barmenia Krankenversicherung. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Auswirkungen der Beitragsänderungen im Bestand der BK zum 01.01.2026 – dies betrifft sowohl Bisex- als auch Unisex-Tarife, die nicht mehr für das Neugeschäft geöffnet sind.

Außerdem finden Sie einen Überblick über Änderungen in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV), zu Änderungen der Selbstbehalte in einigen Tarifen sowie zur Kundenkommunikation.

Wichtig: Diese Landingpage wird fortlaufend mit Inhalten gefüllt, bietet aber nur ein Überblick!
Die detaillierte, ausführliche Vertriebsinformation sowie eine umfassende FAQ-Liste zur BAP finden Sie hier.

Hier finden Sie Hintergründe sowie kompetente Ansprechpartner und Kundeninformationen zum Thema.

1. Hintergründe und Allgemeines

Auf die Beiträge (insbesondere in der Vollversicherung) wirkt sich marktweit und systemübergreifend die anhaltend dynamische Entwicklung der Leistungsausgaben aus – eine Kombination aus Kostensteigerungen und häufigerer Leistungsinanspruchnahme. Dies ist auch der wesentliche Treiber für die anstehenden Beitragsanpassungen.

Im letzten Jahr sind die Leistungsausgaben branchenweit um etwa 10 % gestiegen. Die PKV spürt den Kostendruck im Gesundheitswesen dabei ebenso wie die GKV – und das in sämtlichen Leistungsbereichen. Allein durch die beschlossene Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze steigt der Höchstbeitrag (in der KV und Pflege) auf über 1.260 EUR.

Im Ergebnis müssen in diesem Jahr erneut die Beiträge zahlreicher, auch bestandsstarker Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung angepasst werden. Ebenfalls betroffen sind einige Ergänzungstarife.

Ausführliche FAQs zu den Hintergründen der BAP finden Sie hier: FAQ-Liste

Präsentationen und Fact-Sheets zu ausgesuchten Tarifen, die Details zu den Anpassungen und Veränderungen der Neugeschäfts- bzw. Bestandstarife finden Sie bald hier. Alle weiteren Informationen werden sukzessive ergänzt.

2. Beitragsänderungen der Bestandstarife im Überblick

Wichtig: Sie finden hier einen Überblick über die Bestandstarife – außer PPV - die für das Neugeschäft geschlossen sind. Die von Beitragsanpassungen betroffenen Neugeschäftstarife können Sie sich hier ansehen.

U. a. diese Tarife/Tariflinien sind von Beitragsänderungen betroffen:

• Die Beiträge vieler bestandsstarker Krankenvollversicherungs-Tarife müssen – mit wenigen Ausnahmen – für Männer, Frauen und Kinder/Jugendliche angepasst werden.

Das umfasst insbesondere

- Tarife für Selbstständige und Angestellte, wie die VC-Familie (VC, VCH, VCN u. ä.), die easyflex(+)-Linie sowie das Tarifwerk74 (TW74),

- Tarife für Ärzte/Zahnärzte (VHV, VZK, MA(+)/MS(+)/MZ(+) u. ä.) und

- Tarife für Beihilfeberechtigte (VB, VBU, TW74 u. ä.).

Die Beiträge steigen zum Teil deutlich!

• Die tariflichen Selbstbehalte werden nur in den Tarifen bzw. in den Beobachtungseinheiten angepasst, die nicht im letzten Jahr bereits von einer Beitragsanpassung betroffen waren. Eine detaillierte Übersicht aller Selbstbehalt-Änderungen in Bestandstarifen finden Sie hier.

• Bei den Bestandstarifen im Bereich der Ergänzungsversicherung sind besonders die Zahnergänzungstarife betroffen. Hierbei handelt es sich (neben den bereits im September kommunizierten Mehr Zahn 80/90/100) beispielsweise um die bestandsstarken Tarife Mehr Zahnvorsorge und Mehr Zahnvorsorge Bonus sowie in einigen Beobachtungseinheiten die Tarife der ZG-Linie (ZG, ZG+, ZGU+). Im Bereich der ambulanten Ergänzungstarife sind insbesondere Mehr Gesundheit 500, 1000 und 2000 von Beitragserhöhungen betroffen – zum Teil auch deutlich.

• Im Bereich der Pflegeergänzungsversicherung kommt es im Pflege100 und Pflege100D zu deutlichen Beitragserhöhungen.

• Unverändert bleiben die Beiträge der Krankentagegeldversicherung, Krankenhaustagegeldtarife sowie die Beitragsentlastungskomponenten.

Eine detailliertere Aufstellung der betroffenen Bestandstarife finden Sie hier.

• Zeitlich befristeter Bonus: Zur Begrenzung von Beitragsanpassungen werden bei der Barmenia Limitierungsmittel für dauerhafte Beitragsnachlässe aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung eingesetzt. Höhere Nachlässe sind möglich, wenn sie zeitlich befristet sind. Deshalb werden zusätzlich zeitlich befristete Beitragsnachlässe (temporäre Bonuszahlungen) in Tarifen der Krankheitskostenversicherung gewährt, die besonders stark von der Anpassung betroffen sind. Diese Nachlässe sind auf ein Jahr befristet (31.12.2026) und werden separat je Person ausgewiesen.

Um die Kunden vor einer möglichen Doppelbelastung zu schützen (BAP 2026 und Kürzung/Wegfall eines bestehenden temporären Bonus aus 2025), sollen die im Jahr 2025 vergebenen temporären Nachlässe für das Jahr 2026 in unveränderter Höhe fortgesetzt werden.

Generell und unabhängig von einer Beitragsanpassung entfallen temporäre Boni stets anlässlich eines Tarifwechsels zum 01.01.2026 oder unterjährig in 2026. Dies gilt auch für Umstellungen auf eine Anwartschaftsversicherung oder Ruhensvereinbarung im gleichen Tarif.

Durch den Wegfall der temporären Boni kommt es in diesen Fällen zu höheren Zahlbeiträgen.

• Für einige von einer Beitragsänderung betroffene Tarife werden auch die tarifbezogenen Anwartschaftsprozentsätze angepasst. Hierbei handelt es sich um jene Prozentwerte, die auf den Beitrag der Tarife anzusetzen sind, für die eine Anwartschaftsversicherung gilt.

• Für vollversicherte Kunden, die im Jahr 2025 das 60. Lebensjahr vollenden, entfällt zum 01.01.2026 der Beitrag für den gesetzlichen Zuschlag (GZ). Der Gesamtbeitrag reduziert sich um diesen Anteil.

• Beitragsanpassungen erfolgen im Standard- und Basistarif jeweils zum 1. Juli eines Jahres. Da jedoch zum Jahreswechsel die Beitragsbemessungsgrenze angehoben wird, steigen auch hier die Höchstbeiträge. Im Standardtarif gibt es darüber hinaus verbandsseitige AVB-Änderungen zum 01.01.2026. Vorläufige Höchstbeiträge 2026 (2025 in Klammern): Basistarif = 1.023,00 EUR (942,64 EUR); Standardtarif = 848,62 EUR (804,82 EUR).

• Zum 01.01.2026 wird der Selbstbehalt in einigen Vollversicherungstarifen und Beobachtungseinheiten jeweils um 10 % erhöht. Eine Übersicht der geänderten Selbstbehalte in den Bestandstarifen finden Sie hier.

• Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung für Versicherte, die leistungsfrei geblieben sind, wird jedes Jahr neu festgelegt und ist abhängig von den erwirtschafteten Überschüssen. Für die Ausschüttung im Herbst 2026 (für 2025) ist beabsichtigt, eine Beitragsrückerstattung in unveränderter Staffel vorzunehmen. Die formale Bindung durch den Vorstand (und damit die feste Zusage gegenüber den Versicherten) erfolgt aber erst im kommenden Jahr.

• Für einige Tarife werden auch die tarifbezogenen Anwartschaftsprozentsätze angepasst.

• Die Beiträge der privaten Pflegepflichtversicherung werden für die Tarife PVN und PVB – einschl. (B)PVB – in allen Beobachtungseinheiten angepasst. Da es sich um Verbandstarife handelt, trifft die Beitragsanpassung die gesamte Branche gleichermaßen. Erfreulicherweise fallen die Erhöhungen für viele Versicherte moderater aus als im Vorfeld vom PKV-Verband erwartet wurde. Detaillierte Hintergründe können Sie der KV-Fachinformationen entnehmen.

Durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) steigen auch für Kunden, deren PPV-Beitrag auf den Höchstbeitrag begrenzt ("gekappt") ist, die Beiträge. Vorläufige Beitragsbemessungsgrenze 2026 (2025 in Klammern) = 69.750,00 EUR (66.150,00 EUR)

Mit dem BAP-Schreiben zur privaten Pflegepflichtversicherung informieren wir unsere Kunden mit einem eigenen Informationsblatt zu anstehenden Änderungen zum 01.01.2026.

• Besondere Bedingungen PVB / (B)PVB

• Auf Grund gesetzlicher Vorgaben entfällt die Abschlussmöglichkeit für die „Besonderen Bedingungen in der Pflegepflichtversicherung für Beamtenanwärter*innen“ (Tarif (B)PVB) ab Mitte Januar 2026. Ab diesem Zeitpunkt bieten wir den leistungsidentischen Tarif PVB an - ausschließlich für das Neugeschäft!

3. Kundeninformation/ -anschreiben

Die diesjährigen Anschreiben enthalten jeweils unterschiedliche QR-Codes, die auf zielgruppenorientierte Landingpages mit Informationen zur Beitragsanpassung führen. Diese werden hier ergänzt, sobald sie zur Verfügung stehen. Gleiche gilt auch für die Musteranschreiben die an die Kunden versendet werden.

Ändert sich der Beitrag und/ oder der Selbstbehalt, wird dies in einem BAP-Nachtrag dokumentiert. Dieser besteht aus einem Anschreiben, einem Hinweis auf Beileger zu den Änderungen in der PPV (sofern der Vertrag davon betroffen ist) sowie einer enthaltenen tabellarischen Übersicht aller im Vertrag versicherter Personen und Tarife inkl. „Vorher-Nachher“-Beitrag.

Versicherungsnehmer sind über die "maßgeblichen Gründe" einer Beitragsanpassung zu informieren. Um den rechtlichen Anforderungen zu genügen, wird mit dem Beitragsnachtrag eine Unterlage verschickt, die über Hintergründe zur Beitragsanpassung informiert („Ergänzende Informationen zur Beitragsanpassung“).

Vollversicherte Personen, die älter als 55 Jahre sind, erhalten bei einer Beitragserhöhung Umstellungsvorschläge (gesetzlich vorgeschrieben) bzw. Alternativen (Alternativvoschläge) auf:

- Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz

- einen Wechsel von Bisex- auf einen Unisex-Tarif

- einen Tarif, der im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr den höchsten Neuzugang hatte

- die Wechselmöglichkeit in den Standard- und Basistarif

Der Kunde wird (unabhängig von seinen individuellen Vorschlägen) darauf hingewiesen, dass eine Umstellung im Einzelfall auch Nachteile haben kann oder eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein könnte. Daher empfehlen wir ihm eine individuelle Beratung hierzu in Anspruch zu nehmen.

Alle angeschriebenen Kunden in der Krankenversicherung erhalten zusätzlich eine Unterlage mit den für eine Beitragsanpassung relevanten Gesetzestexten und – je nach Vertrag – Hinweise zumWechsel in den Basis- und Standardtarif. Das Dokument für KV-Voll-Versicherte enthält in diesem Jahr außerdem einen Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes zum Krankentagegeld vom 12. März 2025:

"2. Krankentagegeldversicherung Sie haben Ihre Krankentagegeldversicherung vor dem 1. August 2017 abgeschlossen? Auf der Grundlage des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 12. März 2025 (Geschäftszeichen IV ZR 32/24) findet § 4 Abs. 4 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT) keine Anwendung. Bei Reduzierungen Ihres Nettoeinkommens beraten wir Sie bei Bedarf gerne über die Möglichkeiten einer Anpassung Ihres Versicherungsschutzes.“


Bescheinigungen

Die (dem Grunde nach) arbeitgeberzuschussfähigen Beitragsanteile und (dem Grunde nach) steuerlich absetzbaren Beitragsanteile werden ab dem Stichtag 01.01.2026 auf Grund von ELStAM elektronisch übermittelt (ELStAM steht für Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale). Daher entfallen zukünftig die gewohnten Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber / Dienstherrn.

Zum 01.01.2026 wird letztmalig die Jahres-Arbeitgeberbescheinigung erstellt, die die arbeitgeber-zuschussfähigen Beitragsanteile des Kalenderjahres 2025 enthalten wird. Als Versandtermin ist ca. Anfang Dezember 2025 geplant.


Zeitlicher Ablauf

31.10. - 02.11.2025
BAP-Hauptlauf (Umstellung der Bestandsverträge)

ab 03.11.2025
Berechnungen im Veränderungsgeschäft mit neuen Beiträgen möglich sowie Neugeschäftsbeiträge PPV in TAA-KV und im Freien Beitragsrechner

10.11. - 11.11.2025
Erstellung und Versand von Kundenlisten für die betreuten Verträge (Aufstellungen über die angepassten Beiträge sowie ggf. über Alternativvorschläge für über 55-Jährige)

10.11. - 25.11.2025
Versand der Kundeninformationen KV und PPV

4. Ansprechpersonen

Sie erreichen den Barmenia-Vertriebsservice montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Telefonnummer: 0202-438-3030 oder per Mail: vertriebsservice@barmenia.de