PKV Expertenschmiede
Vom Antrag bis zur Leistungserstattung
Die Mindestbindungszeit in der GKV beträgt grundsätzlich 12 Monate. Diese Mindestbindungszeit entfällt aber, wenn die Erhöhung/ Erhebung eines Zusatzbeitrags oder ein Statuswechsel vorliegt.
Bisher besteht eine Pflichtversicherung in der GKV
Bisher besteht eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV
Für den Abschluss einer Krankheitskostenvollversicherung (inkl. Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld) kann der Universalantrag verwendet werden.
Altersvorgaben
Eine Antragsablehnung erfolgt, wenn
Liegt der nicht versicherte Zeitraum unter 24 Monaten, erfolgt eine individuelle Prüfung. Nicht versicherte Zeiträume bis zu 6 Monaten, gerechnet vor Versicherungsbeginn, bleiben unberücksichtigt. Für die Zeit einer Nichtversicherung wird seit dem 01.01.2009 ein Prämienzuschlag erhoben.
Für Personen, die eine Sehhilfe tragen bzw. denen das Tragen einer Sehhilfe angeraten ist gelten besondere Regelungen:
Können ohne besondere Vereinbarung angeboten werden. | Der Tarif MediVita kann mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 5,00 € pro Monat angeboten werden |
Beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung findet eine Prüfung des Zahnkostenrisikos statt.
Versicherungsschutz ausgeschlossen | Vereinbarung Risikozuschlag. Begrenzung des RZs auf 60 Monate. | Weitere Prüfung durch Vorlage eines Heil- und Kostenplans. Sind die Kosten über dem 1-fachen (bei Kinder 1,5-fachen) Jahresbeitrag des Versicherten, erfolgt eine Ablehnung. Liegt der Kostensatz unter dieser Grenze, erfolgt ein Angebot mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. | Wird die Frage „Findet eine zahnärztliche Behandlung (auch Zahnersatz-, Kronen-, Inlay-, Kieferorthopädie- oder Parodontosebehandlung) statt bzw. ist eine solche beabsichtigt oder angeraten?“ mit „Ja“ beantwortet, wird analog dem Fall von 4 oder 5 fehlenden Zähnen verfahren. |
Kindernachversicherung
Neugeborene werden ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten versichert, wenn:
Auch Geburtsschäden und angeborene Krankheiten sind dann ohne Zuschlag mitversichert. Der Versicherungsschutz der Kinder darf nicht höher oder umfassender als beim versicherten Elternteil sein. Es ist in den Tarifen jeweils ein Beitrag für Kinder im Alter von 0-15 Jahre und ein Beitrag für Jugendliche im Alter von 16-20 Jahre festgelegt. Die genauen Beiträge finden Sie im Produktratgeber unter dem jeweiligen Tarif. Kinder und Minderjährige sind alleine versichert, sofern ein gesetzlicher Vertreter die Eigenschaft des Versicherungsnehmers übernimmt. Auch Kinder, deren Eltern bei anderen PKV Unternehmen versichert sind, können in einem Gothaer Tarif versichert werden. Dann erfolgt aber eine normale Gesundheitsprüfung, die ggf. zu einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss führen kann.
Tarif | SB Stufe Kinder und Jugendliche |
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und MediStart BO/ MediStart SB | 0 € / 480 € |
MediVita 250/ MediVita 500 | 125 €/ 250 € |
MediComfort | 150 € |
MAX 1/ MAX 2 | 672€ / 1.392 € |
Bei Eintritt in die Versicherungspflicht gibt es Möglichkeiten, sich ganz oder teilweise einen privaten Versicherungsschutz zu erhalten.
Daher sollte in diesen Fällen das Gespräch mit den Kunden gesucht werden. In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Stornogründe und die jeweils passenden Instrumente zur Stornobekämpfung aufgezählt:
Tabelle
Grund | Vorgehen |
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Arbeitslosigkeit | Der Kunde ist bei Arbeitslosigkeit (ALG I) in der Regel beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, da die Agentur für Arbeit die Beiträge zur GKV übernimmt. Dem Kunden kann angeboten werden, den privaten Versicherungsvertrag für die ersten 6 Monate ruhen zu lassen. Damit erhält er sämtliche Ansprüche aus dem bisherigen Versicherungsverhältnis. |
Arbeitgeberwechsel und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit | Wenn durch den Wechsel des Arbeitgebers bzw. die Aufnahme einer neuen Tätigkeit der Kunde nur vorübergehend versicherungspflichtig wird, empfiehlt sich eine beitragspflichtige Anwartschaft zu vereinbaren. Der Kunde erhält sich dadurch sämtliche Ansprüche und kann später wieder problemlos seinen Vertrag fortsetzen. Bei einer langfristigen Versicherungspflicht empfiehlt sich die Umstellung in eine Ergänzungsversicherung, wobei die bisherigen Alterungsrückstellungen beitragsreduzierend wirken. |
Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeldgrenze | Wird der Kunde von der Versicherungspflicht eingeholt, kann er sich befreien lassen und weiterhin privat versichert bleiben. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Wenn langfristig mit der Versicherungspflicht zu rechnen ist, empfiehlt es sich den gesamten Vertrag in eine Ergänzungsversicherung umzustellen. |
Ja, der Abschluss ist grundsätzlich auch mit bis zu 5 fehlenden Zähnen möglich.
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