Was sind vermögenswirksame Leistungen?
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer aus dessen Netto-Gehalt zum Vermögensaufbau anlegt.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können VL-Verträge – je nach Anlageform – durch die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie staatlich bezuschusst werden.
- Die Förderung ist jedoch der Höhe nach begrenzt und einkommensabhängig: Bei überschreiten der Einkommensgrenzen entfällt die Förderung vollständig.
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
- Viele Arbeitgeber gewähren einen Arbeitgeberzuschuss zu den VL, wenn der Arbeitnehmer einen vL-Vertrag nachweist. Die Höhe des Zuschusses ist je nach Arbeitgeber oder Tarifvertrag unterschiedlich.
- Beim Arbeitgeberzuschuss zu den VL handelt es sich um einen steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnbestandteil.
- Die Einzahlung in den VL-Vertrag erfolgt aber aus dem Netto-Gehalt:Die auf den vL-Zuschuss anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge mindern somit das Nettogehalt des Arbeitnehmers.
Beispiel: Gegenüberstellung einer monatlichen Lohnabrechnung
| VL-Sparen (z. B. in einen Bausparvertrag) | bAV statt vL |
Bruttogehalt | 2.000,00 EUR | 2.000,00 EUR |
VL | 40,00 EUR | 40,00 EUR |
./. Umwandlung VL in bAV | | - 40,00 EUR |
./. Zusätzliche Entgeltumwandlung in bAV | | - 31,27 EUR |
Gesamtbrutto | 2.040,00 EUR | 1.968,73 EUR |
Steuern* | - 231,75 EUR | - 214,43 EUR |
Sozialversicherung** | - 399,33 EUR | - 385,38 EUR |
Nettolohn | 1.408,92 EUR | 1.368,92 EUR |
Überweisung VL | -40,00 EUR | |
Netto-Auszahlung | 1.368,92 EUR | 1.368,92 EUR |
Anlage | 40,00 EUR | 71,27 EUR |
* Arbeitnehmer, Steuerklasse I, keine Kinder, Kirchensteuer
** GRV: 9,35%, ALV: 1,5%, GKV: 7,30% (+ 0,9%), GPV: 1,175% (+ 0,25%)
Stand: 01.01.2015
Bei gleichem Nettogehalt des Arbeitnehmers und ohne Zusatzkosten für den Arbeitgeber wird ein ein erheblich höherer Sparbeitrag erzielt. Anstelle vermögenswirksamer Leistungen erhält der Arbeitnehmer eine Zusage auf eine bAV. Und das steuer- und sozialabgabenfrei im Rahmen der jeweiligen Fördergrenzen.
Die bessere Lösung: Optimierung mit bAV (Netto-Modell)
- Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung an.
- Der Arbeitnehmer wandelt die vL und einen Teil seines Bruttogehalts um und kommt so - bei gleichem Netto-Gehalt -auf einen fast doppelt so hohen Anlagebetrag!
- Auch der Arbeitgeber profitiert hiervon durch die Senkung der Lohnnebenkosten.
Was muss man bei VL und bAV beachten?
- Wenn vermögenswirksame Leistungen als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gezahlt werden, besteht kein Problem, diese in Altersvorsorge umzuwandeln.
- Dort, wo im Tarifvertrag die Verwendungsmöglichkeiten vorgeschrieben sind, müssen die tarifvertraglichen Regelungen entsprechend beachtet werden.
- Da es sich um tarifliche Lohnbestandteile handelt, muss gewährleistet sein, dass der Tarifvertrag die Umwandlung in eine bAV zulässt. Viele Tarifverträge sehen eine solche Möglichkeit vor.
- Eine Branchenübersicht über die vermögenswirksamen Leistungen von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber finden Sie hier:
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