Alle Sorgen los mit der fondgebundenen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Gothaer BUZ Fonds bietet die besten Voraussetzungen für Kundinnen und Kunden, die aktiv an den Chancen des Kapitalmarktes teilhaben wollen. Dank der Anlage in attraktive Investmentfonds verfügt sie über einen erstklassigen BU-Schutz zu sehr günstigen Beiträgen. Kundinnen und Kunden können ihre Altersvorsorge selbstbestimmt steuern. Aus einem breiten Sortiment erstklassiger Fonds und Anlagestrategien können sie für ihre Altersvorsorge oder ihren Berufsunfähigkeitsschutz diejenigen auswählen, die am besten zu ihrer Anlegermentalität passen. Die Fondsauswahl ist dabei in Hauptversicherung und BUZ stets identisch. Das macht es für Sie im Antrag schnell und einfach.
Verkaufsargumente
Tarifdetails
Die BUZ Fonds umfasst eine volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht für die BUZ und die Hauptversicherung, sowie die Zahlung einer baren Rente über die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer. Die Versicherungsdauer kann bis zum Alter 67 gewählt werden. Die Fondsauswahl gilt für die Hauptversicherung und die BUZ Fonds gleichermaßen.
Die BUZ Fonds (FBUZBR17-1) kann ausschließlich als Zusatzversicherung abgeschlossen werden und ist mit folgenden Tarifen kombinierbar:
Junge Personen (Auszubildende, Studenten)
Der Vorsorgebedarf junger Menschen ist besonders hoch.
Freiberufler/Selbständige
Freiberufler unterliegen erheblichen Risiken.
Die Gothaer BasisVorsorge ist insbesondere für Selbständige und Freiberufler aufgrund der steuerlichen Förderung ein höchst interessantes Produkt. Ihr Status und ihre Einkommenssituation erfordern eine qualitativ hochwertige Absicherung für den Fall der BU. Zudem erhalten Selbständige keine staatliche Absicherung im BU-Fall. Die Leistungen der Versorgungswerke für Freiberufler werden immer stärker reduziert. So leisten einige Versorgungswerke erst bei vollständiger BU und verlangen die Aufgabe der Kanzlei/Praxis oder das Ausscheiden aus dem Beruf. Ergreifen Sie die Initiative für die finanzielle Sicherheit Ihres Kunden mit der steuerfinanzierte BUZ im Rahmen der Gothaer BasisVorsorge.
Körperlich tätige Menschen sind besonders gefährdet.
Summengrenzen
Die jährliche BU-Rente muss mindestens 3.000 Euro betragen. Die maximale absicherungsfähige BU-Leistung beträgt 60.000 Euro p. a. Bei Abschluss mit einer Dynamik reduziert sich die versicherbare Jahresrente auf 18.000 Euro p. a.
Ab bestimmten Versicherungs- bzw. Risikosummen sind zusätzliche ärztliche Untersuchungen bzw. Zeugnisse notwendig. Eine Übersicht bietet diese Tabelle. Für die Untersuchung kann der Arzt von der zu versichernden Person frei gewählt werden.
Finanzielle Risikoprüfung: | |
---|---|
Jährliche BU-Rente bis 12.000 EUR | keine Prüfung |
Jährliche BU-Rente ab 12.001 EUR mit Einkommensangabe | 65% vom Bruttoeinkommen |
Jährliche BU-Rente ab 24.001 EUR mit Selbstauskunft (Formular) inkl. Steuerbescheide und Einkommensnachweise der letzten drei Jahre | 50% vom Bruttoeinkommen |
Medizinische Anforderungen: | |
bis 24.000 Euro = Antrag bis 30.000 Euro = zusätzlicher ärztlicher Befundbericht | |
Antrag + ärztliches Zeugnis | ab 30.001 Euro |
Altersgrenzen: | |
Mindesteintrittsalter | 15 Jahre |
Höchsteintrittsalter | 57 Jahre |
Höchstablaufalter der Versicherungs- und Leistungsdauer | 67 Jahre |
Im Regelfall sind Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer gleich. Es gibt auch andere Gestaltungsmöglichkeiten. Um spezielle Kundenwünsche zu erfüllen, ist jedoch auch eine abweichende Ausgestaltung möglich.
Nach erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten beruflichen Tätigkeit nach der Ausbildung ist eine Verdoppelung der BU-Leistung ohne Gesundheitsprüfung möglich, maximal um 12.000 EUR.
Die Dynamiksätze der Leistungs- und/oder Beitragsdynamik können in der Gothaer BUZ Fonds unabhängig voneinander gewählt werden. Daher ist es dem Kunden möglich, individuell zu entscheiden, ob und in welcher Höhe er bestimmte Dynamikformen nutzen möchte.
Beitragsdynamik
Durch Inflation und übliche Einkommenssteigerungen im Verlauf eines Arbeitslebens ergeben sich auf Dauer wieder Versorgungslücken. Damit diese geschlossen bleiben, können die Beiträge über die Beitragszahlungsdauer hinweg bis 5% dynamisiert werden. Bei zeitlicher Befristung auf bis zehn Jahre kann ein Dynamiksatz bis 10% gewählt werden
Gothaer Start-Dynamik
Richtet sich insbesondere an junge Menschen mit anfangs niedrigem Gehalt, die auf diese Weise einen Einstieg in den Berufsunfähigkeitsschutz und die Altersvorsorge finden. Die jährliche Dynamik in Höhe von 10% bezieht sich auf die ersten zehn Jahre ab Versicherungsbeginn
Beitragsbefreiungsdynamik
Eine Dynamik zur Erhöhung der Hauptversicherungsbeiträge im BU-Fall sichert den Kunden gegen das Risiko einer wachsenden Versorgungslücke in der Altersvorsorge ab. Die Beiträge der Hauptversicherung werden je nach Vereinbarung zwischen 1% bis 10% dynamisiert, um eine bedarfsgerechte Altersversorgung zu ermöglichen und Inflation auszugleichen
Leistungsdynamik der BU-Rente
Zusätzlich zur jährlichen Rentenerhöhung im Leistungsbezug, die jährlich neu festgelegt wird, kann eine Dynamik zur Erhöhung der BU-Leistung abgeschlossen werden. Diese deckt das Risiko von inflationsbedingtem Kaufkraftverlust der BUZ-Rente selbst ab. Die Leistung der BUZ-Rente erhöht sich um einen garantierten Wert je nach Vereinbarung zwischen 1% bis 3%.
Der Kunde kann mit dem Gesamtbeitrag an den Chancen der Kapitalmärkte teilhaben. Das innovative Konzept der Gothaer macht es möglich. Im Gegensatz zu bereits am Markt vertretenen Produkten wird hier das Prinzip mit zwei Deckungsstöcken aus dem konventionellen Bereich übertragen und es werden zwei Fondstöpfe (statt einem) gebildet.
Vorteile/Kundennutzen
Die Chance auf Geld-zurück-Effekt: Bei guter Fondsentwicklung profitiert der Versicherungsnehmer. Für den Berufsunfähigkeitsschutz nicht verbrauchtes Fondsguthaben erhöht bei Ablauf der BUZ die Altersrente. Dadurch lassen sich attraktive Ablaufleistungen darstellen.
Im innovativen Konzept mit zwei Fondstöpfen hat der Kunde ferner das Ruder in der Hand, denn integraler Bestandteil des Produktes ist eine jährliche Vertragsüberprüfung. Diese stellt fest, ob der vereinbarte Beitrag ausreichen wird, um den Versicherungsschutz über die gesamte Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Je nach Vertragslaufzeit werden bei Vertragsabschluss unterschiedliche Annahmen über die Wertentwicklung des Fondsvermögens getroffen. Sollte die tatsächliche Wertentwicklung unserer Einschätzung nach nicht ausreichen, weisen wir den Kunden darauf hin. Wir bieten an:
Wichtig ist, dass sich der Kunde entscheiden kann, wie er vor dem Hintergrund seiner aktuellen Lebenssituation reagieren will. In Modellen mit einem einzigen Fondstopf hat der Kunde diese Möglichkeit nicht. Bei schlechter Fondsentwicklung wird das Fondsvermögen zum Aufbau einer Altersrente durch die Aufrechterhaltung des BU-Schutzes belastet. Der Kunde kann keine selbstbestimmte Entscheidung treffen.
Sicherheitsmechanismen der Gothaer
Überbrückungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Zahlungsschwierigkeiten können den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Daher sind Zahlungsunterbrechungen und Beitragsreduktionen bis zu 36 Monaten möglich. Selbst nach einer Beitragsfreistellung ist innerhalb von 6 Monaten eine Wiederaufnahme umsetzbar. Nach einer derartigen befristeten Beitragsfreistellung ist ein Inkraftsetzen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Der Versicherte kann bis 15 Jahre vor vereinbartem Ender der Leistungsdauer oder innerhalb der ersten 10 Jahre nach Versicherungsbeginn seine BU-Rentenhöhe bei folgenden Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen:
Nachversicherungsoptionen
Karriereoption
Zusätzlich zur maximalen Höchstgrenze der Nachversicherungsoption über die Vertragslaufzeit können Studenten/Auszubildende bei Aufnahme einer erstmaligen beruflichen Tätigkeit ihre versicherte Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung verdoppeln, maximal aber um 12.000 EUR p.a. erhöhen. Dies muss innerhalb von 12 Monaten nach Berufseinstieg und spätestens fünf Jahre nach Versicherungsbeginn erfolgen.
Steuervorteil in Schicht 1
Beitragsphase:
Beiträge zur Basisrente können nach § 10 Abs.3 Satz 1 und 2 EStG als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt können pro Jahr 20.000 Euro pro Person geltend gemacht werden, Verheiratete (Zusammenveranlagung) können 40.000 Euro ansetzen. Im Jahr 2012 können 74% (2013 76%) der Beitrage geltend gemacht werden. Dieser Satz steigt pro Jahr um weitere 2% an.
Wird eine BUZ mit einer Basisrente gekoppelt, sind auch die Beiträge hierzu bis zu den genannten Höchstbeiträgen steuerlich absetzbar. Nach Vorgabe des Gesetzgebers muss der Beitragsanteil zur BUZ allerdings geringer sein, als der Beitragsanteil zur Rürup-Rente.
Leistungsphase in Schicht 1:
Wie alle Produkte der ersten Schicht unterliegen die Ansprüche aus der Basisrente nach Maßgabe des Alterseinkünftegesetzes mittelfristig voll der nachgelagerten Besteuerung. Ab 2040 werden erstmalig ausgezahlte Renten in voller Höhe versteuert. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.
Rentenleistungen aus der Basisrente - auch aus verbliebenen Fondsvermögen der BUZ - müssen entsprechend versteuert werden.
Steuervorteil in Schicht 2 und 3
Beitragsphase:
Beiträge zu den Versicherungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG werden als "sonstige Vorsorgeaufwendungen" bezeichnet und sind bis zu einem Höchstbetrag von 2.800 Euro (Selbständige) bzw. 1.900 Euro pro Jahr (Sozialversicherungspflichtige Personen) als Sonderausgaben abzugsfähig.
Leistungsphase in Schicht 3:
Ein vorhandenes Fondsguthaben bei Ablauf der BUZ erhöht aus heutiger Sicht als steuerfreier Zufluss die Ablaufleistung der Altersversorgung.
Leistungsphase in Schicht 2:
In Schicht 2 (Direktversicherung) bleibt der BUZ-Beitrag im Rahmen der bAV nach § 3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei, eine Leistung - auch aus verbliebenen Fondsvermögen - ist jedoch einkommensteuerpflichtig nach § 22 Nr. 5 EStG.
Ergibt die Vertragsüberprüfung, dass die unterstellte Wertentwicklung dauerhaft nicht eingehalten wird und der neu berechnete Beitrag erheblich über dem bisher Gezahlten liegt, erhält der Kunde zuerst einen Hinweis.
Der Kunde kann:
- den BU-Schutz reduzieren
- eine Beitragserhöhung durchführen oder
- eine Einmalleistung zahlen*
Er kann aber auch alles unverändert lassen und auf eine bessere Fondsentwicklung hoffen, wobei er explizit auf das Risiko des vorzeitigen Verlusts des Versicherungsschutzes hingewiesen wird.
Meldet sich der Kunde nicht, wird implizit von dieser Möglichkeit ausgegangen!
Falls kein Fondsguthaben vorhanden und stattdessen ein Negativkonto aufgebaut ist, so erhält der Kunde generell ein Schreiben, wenn der neu berechnete Beitrag über dem derzeitigen liegt. Es werden Handlungsalternativen angeboten. Der Kunde muss:
- den BU-Schutz reduzieren
- eine Beitragserhöhung durchführen oder
- eine Einmalleistung zahlen*
Meldet sich der Kunde nicht, wird standardmäßig die BU-Rente entsprechend gekürzt.
*Zusätzlich existiert noch die Möglichkeit der Teilentsparung des Fondsguthabens für die Alterssicherung (nicht in Schicht 1). Diese Alternative wird dem Kunden im Anschreiben nicht aktiv angeboten.
Bei Abschluss in den Jahren 1996, 2000, 2003 oder auch 2006 und Wahl des Investmentfonds Lingohr-Systematic-LBB-Invest wäre trotz Kapitalmarktrückgang in 2001 oder aktuell (noch) zu keinem Zeitpunkt eine Empfehlung zur Beitragsanpassung versendet worden.
Selbst bei einer gleichmäßig negativen Fondsentwicklung von -50% p.a. würde erst nach sieben Vertragsjahren ein Hinweis und nach 20 Vertragsjahren eine Zwangsreduktion der BU-Rente erfolgen.
Formulare
Angebot und Antrag
Risikofragebögen
Vertriebs- und Fachinformation
Info- und Werbematerial
Allgemeine Verwaltung
Weitere Optionen