Gastbeitrag


Vor Schaden klug



Warum Nachbesserungsbegleitschäden und eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für verschiedene Betriebe existenziell sein können. Ein Gastbeitrag von Markus Wulfert, Leiter Haftpflicht Schaden, und Frido Straub, Vertriebsmanager Komposit bei der Gothaer.

Einprägsame Schadenbeispiele gibt es im Alltag kleiner und mittelständischer Betriebe zuhauf: Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb hat den Auftrag in einem neu errichteten Bürogebäude Fußbodenheizung zu verlegen. Doch nach dem Bezug der Schock: An der Fußbodenheizung liegt ein Mangel vor. Die Konsequenz: Büromöbel müssen ausgeräumt, der Bodenbelag entfernt und der Estrich ausgebrochen werden. Da kommen ordentlich Materialkosten und Arbeitsstunden zusammen. Und zu guter Letzt muss ja auch wieder neu verlegt und installiert werden. Ein Rattenschwanz, den viele Unternehmer nicht auf dem Schirm haben. Die Kosten liegen schnell in einem empfindlichen und je nach Betriebsgröße existenzbedrohendem Bereich.

Der klassische Fall eines Nachbesserungsbegleitschadens. Und die sind in älteren Bedingungswerken in der Regel nicht abgesichert, da es sich um einen Erfüllungsschaden handelt. Die gute Nachricht für VEMA-Maklerinnen und -Makler und insbesondere deren Kundinnen und Kunden: Im VEMA-Deckungskonzept für die Gothaer GewerbeProtect (GGP) besteht für solche Fälle Versicherungsschutz. Insbesondere Sanitärinstallationsbetriebe und Elektroinstallateure – also Gewerke, die regelmäßig durch Fremdleistungen wie Tapeten oder Fließen überdeckt sind, haben ein hohes Risiko und sollten sich unbedingt gegen Nachbesserungsbegleitschäden absichern.

Weitere Beispiele aus dem KMU-Schadenalltag

Ein weiteres wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Auch hier sind insbesondere Handwerker, aber auch Händler im Fokus, die fremde Produkte verkaufen. Am besten lässt sich das wieder an einem Schadenbeispiel aus dem KMU-Alltag erklären: Ein deutscher Händler verkauft Bodenfließen aus Italien, die in einem Neubau verlegt werden. Doch im Nachhinein stellen sich die Fliesen als nicht ausreichend rutschfest heraus. Die Konsequenz: Der Neubau muss ausgeräumt, die Fliesen entfernt und neu verlegt werden. Und haftbar ist der Händler, nicht der Hersteller.

Weitere Beispiele gefällig? Eine Elektroinstallation mit fehlerhaften Kabeln in 20 Neubauten samt insolventem Kabelhersteller oder ein Zimmereibetrieb, der auch das Material für einen Dachstuhl liefert, in dessen Sparren ein Schädlingsbefall festgestellt wird, der bereits zum Montagezeitraum vorlag. Wo man hinschaut, bestehen für Handwerksbetriebe und Händler erhebliche Risiken.

Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung über VEMA-Deckungskonzept eingeschlossen

Was viele Unternehmer jedoch nicht wissen: Eine erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung deckt solche Fälle ab. Allerdings sitzen viele Betriebe noch auf Verträgen mit alten Bedingungswerken, in denen die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung nicht eingeschlossen ist oder die Deckungssummen deutlich zu niedrig sind. Entsprechend schlummern in den Beständen vieler Maklerinnen und Makler einige Haftungsrisiken nach § 439 (3) BGB für den Austausch mangelhafter Produkte – auch ohne Verschulden.

Auch hier können VEMA-Maklerinnen und -Makler helfen und abermals kommt das VEMA-Deckungskonzept für die GGP ins Spiel. Denn hierüber ist die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung prämienneutral bis 100.000 Euro mitversichert. Für VEMA-Maklerinnen und Makler ergeben sich damit nicht nur in der Neukundenakquise, sondern auch in der Bestandsarbeit Vertriebspotenziale.

VEMA-TV-Sendung zu Nachbesserungsbegleitschäden und erweiterter Produkthaftpflichtversicherung

Weitere spannende Schadenbeispiele aus dem KMU-Alltag und detaillierte Informationen zum Unterschied zwischen Nachbesserungsbegleitschäden und der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung liefern wir übrigens in einer jüngst erschienen VEMA-TV-Sendung . Mit dem Ansehen der Aufzeichnung in der VEMA-Mediathek ist natürlich auch die Gutschrift der Weiterbildungszeit verbunden.

Eine Übersicht über alle Sondervereinbarungen und die VEMA-Deckungskonzepte auch aus den Bereichen Lebensversicherung und Krankenversicherung bietet das interaktive VEMA-Highlightblatt.

Die regionalen Vertriebsmanagerinnen und -manager Komposit der Gothaer freuen sich darauf, Sie persönlich zu unterstützen.