Wir veröffentlichen heute das erste Maßnahmenpaket um in der aktuellen Situation unsere Versicherungsnehmer*innen und unsere Vertriebspartner*innen zu unterstützen. An weiteren Maßnahmen wird aktuell gearbeitet. Die folgenden Maßnahmen gelten bis zum 31.12.2022.

Privat- und Unternehmerkunden

Zahlungsschwierigkeiten

Kulante Einzelfallentscheidungen bei Zahlungsschwierigkeiten, in Abstimmung mit dem Vertriebspartner.


Gothaer Allgemeine:

  • Ratenzahlungsvereinbarung,
  • Stundung in gewissem Umfang,
  • Ein- und Ausschlüsse usw. Änderungen im Vertragsumfang
  • Kulante Freigabe von Verträgen (wenn VP einverstanden)

Gothaer Lebensversicherung:

  • Temporäre Beitragsreduktion für max. 12 Monate, ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Zahlungsaufschub bei Biometrie-Verträgen: Möglichkeit über die AVB hinaus, die Beitragszahlung bei Biometrie-Verträgen für 2 Monate zu unterbrechen. Die Beiträge müssen nach Ablauf der Frist entsprechend nachgezahlt werden.
  • Verzicht auf die Unterschrift unserer Kunden bei Stundungen, Zahlungsunterbrechungen und Reduzierungen auf den jeweiligen Grundbeitrag
  • Stundungen auch in Abruf- und Auflösungsphase

Übersicht über Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten

Gothaer Krankenversicherung:

  • Ratenzahlung für 24 Monate für bereits rückständige Verträge
  • Umstellung Zahlungsweise von jährlich auf monatlich (Wegfall 4% Skonto ist zu beachten)
  • Anwartschaftsversicherung für Krankenzusatztarife (nur möglich für Tarife nach Art der Lebensversicherung) auf 12 Monate ausdehnen (bisher 6 Monate)

Allerdings: Bei Zahlungsschwierigkeiten von Kunden sollte der Vertriebspartner auf keinen Fall warten, bis ein Mahn- oder gar Rechtsanwaltsverfahren anläuft, sondern möglichst frühzeitig auf seinen PV-Innendienst, GoBV, Underwriter bzw. die Betriebsbereiche der Gothaer zugehen.

Roland Rechtsschutz:

Stundung von Beiträgen, Ruhestellung von Verträgen, Umstellung auf unterjährige Zahlweise.

Beitragsstundung

1. Bei Stundungen verzichten wir nicht auf die Beitragszahlungen, sondern bieten den Kunden an, diese später zu zahlen. Der Versicherungsschutz bleibt voll bestehen.

2. Eine Stundung kann nur auf Anfrage des VN/des Vertriebspartners erfolgen.

3. Eine Stundung ist nur für offene Fälligkeiten möglich, wir erstatten keine Beiträge zurück.

Außerkraftsetzung/Ruhestellung

1. Der Vertrag wird um 3 bis max. 6 Monate außer Kraft gesetzt.

2. Für diesen Zeitraum muss der Kunde keine Beiträge zahlen, hat allerdings auch keinen Versicherungsschutz und der Vertrag verlängert sich um den Zeitraum der Außerkraftsetzung.

3. Eine Außerkraftsetzung /Ruhestellung kann nur auf Anfrage des VN/ der Vertriebspartner erfolgen.

4. Eine Außerkraftsetzung /Ruhestellung ist nur für offene Fälligkeiten möglich, wir erstatten keine Beiträge.

5. Bislang wurden eine Außerkraftsetzung /Ruhestellung fast ausschließlich im privaten Bereich vorgenommen. Eine Außerkraftsetzung /Ruhestellung kann auch für Gewerbekunden und Industrie-Produkte angeboten werden.

Umstellung auf unterjährige Zahlweise

Es gibt zwei mögliche Szenarien:

1. Die Jahresprämie ist schon gezahlt: Hier ist eine Umstellung auf eine unterjährige Zahlungsweise nicht mehr möglich. Erst mit der nächsten Hauptfälligkeit kann die Zahlungsweise umgestellt werden.

2. Die Jahresprämie ist noch nicht gezahlt: Hier ist eine Umstellung auf eine unterjährige Zahlungsweise per Nachtrag möglich.

Für Fragen zu den ROLAND Maßnahmen, wenden Sie sich bitte an das Maklerteam.
Maklerteam 0221 8277-6999
maklerteam@roland-rechtsschutz.de

Maßnahmen zur aktuellen Lage

Initiative 500-50-5

  • Wir wollen 500 Bestandskunden aus dem Segment KMU in 5 Jahren dazu verhelfen, 50% CO2-Emissionen in ihrem Betrieb einzusparen. Gerade in der aktuellen Situation ein Mehrwert für unsere Unternehmerkunden*innen. Unter diesem Link finden Sie alle Unterlagen, den Ablauf und Ansprechpartner, die gerne unterstützen.

Roland Rechtsschutz: Hotline für Rechtsberatung Energiekrise

  • Die Energiekrise beschäftigt aktuell ganz Deutschland. Deshalb haben die Kolleg:innen aus dem Bereich Kunden- und Leistungsmanagement eine Sonderhotline zum Thema eingerichtet. Unter der Rufnummer 0221 8277-500 und der Auswahl 9 bekommen unsere Kund:innen ab sofort einen schnellen Rechtsrat zum Thema Energiekrise. Sprechen Sie Ihre Vertriebspartner:innen gerne darauf an!

Vertriebsimpulse:

Gothaer Lebensversicherung:

Erhöhungsaktion „Inflationsausgleich“ in den Tarifen SBU Premium, SBU Plus, SBU Invest

Erhöhung der monatlichen BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung

  • Ereignisunabhängige Nachversicherungsoption 1x zusätzlich und unabhängig zu den anlassunabhängigen Erhöhungsmöglichkeiten im Rahmen der AVB
  • Erhöhung min. 200 € bis max. 400 € / mtl. BU-Rente möglich
  • Begrenzungen der BU-Rente bei berufsgruppenspezifischen Limitierungen sind für die Erhöhung ausgesetzt, die finanzielle Angemessenheit muss jedoch gegeben sein
  • Verträge nicht älter als 10 Jahre
  • VP hat das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • max. BU-Rente nach Erhöhung: 30.000 € p.a.
  • Von der Aktion ausgeschlossen sind: leistungspflichtige Verträge, Verträge mit Ausschlussklauseln und Zuschlägen, Verträge in Kollektiven mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Kontakt GOTHAER
Caroline Kick
caroline.kick@gothaer.de