Wachstumschancengesetz

Mehr haben im Alter

Kundinnen und Kunden mit Rürup-Rente profitieren von Steuerentlastungen - Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness. Hinter diesem Wortmonstrum verbirgt sich eine einfache Idee: Den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.

Ein Mann blcikt in die Ferne. Im hintergrund ein Segelboot auf See. Ein Mann blcikt in die Ferne. Im hintergrund ein Segelboot auf See.

Im März hatte der Bundesrat dem „Wachstumschancengesetz“, wie das Gesetz der Einfachheit halber abgekürzt wird, zugestimmt. Damit gibt es künftig eine Reihe an Steuerentlastungen – vor allem für Unternehmen, aber nicht nur. Auch wer in Form einer privaten Basisrente in seine Altersvorsorge investiert hat, profitiert vom neuen Gesetz.

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Auch Rente muss versteuert werden. In Schicht 1 wird aktuell nur ein Teil der Rente steuerlich belastet. Jedes Jahr bis zur Rechtskraft des neuen Gesetzes reduzierte sich der steuerfreie Anteil der Rente um ein Prozent. Das bedeutet: Wer sich 2022 zur Ruhe gesetzt hatte, musste 82 Prozent seiner Rente zum persönlichen Steuersatz versteuern, während 18 Prozent steuerfrei blieben. Beträgt die volle Jahresrente im Jahr 2022 zum Beispiel 10.000 €, so sind hiervon 8.200 € steuerpflichtig. 1.800 € werden lebenslang ab 2023 als steuerfreier Betrag festgeschrieben. Jede zukünftige Rentenbesteuerung muss voll versteuert werden. Bei Rentenbeginn im Jahr 2024 läge nach altem Rechtsstand der steuerfreie Anteil der Rente bei 17 Prozent, 2025 bei 16 und so weiter. Bis er schließlich 2040 bei null läge und der zu versteuernde Anteil dementsprechend bei hundert Prozent.

Steuervorteile im Doppelpack

„Durch das Wachstumschancengesetz wird die jährliche Reduzierung bei Schicht 1 Renten – also der gesetzlichen Rente, Rente aus Versorgungswerken und privater Basisrente – jetzt abgeflacht“, erklärt Ingo Zoll, Vermarktungsmanager im Bereich Leben bei der Gothaer. Genauer reduziert sich durch die Gesetzesänderung der steuerfreie Anteil der Rente nur noch um 0,5 Prozent jährlich. Der neue Satz gilt rückwirkend ab dem Jahr 2023. Zoll: „So wird erst mit dem Renteneintritt im Jahr 2058 die komplette Versteuerung der Rente fällig – also rund 18 Jahre später als bisher vorgesehen.“

Maklerinnen und Makler können ihren Kundinnen und Kunden, die bereits eine Gothar-Basisrente in Form der BasisVorsorge GarantieRente Index oder der BasisVorsorge Fonds abgeschlossen haben, also eine zwar kleine, aber doch sehr frohe Botschaft verkünden. Zudem lässt sich die Gesetzesänderung auch für die Neukundenakquise aktiv nutzen. Denn besonders für alle, die in zehn bis 15 Jahren in Rente gehen werden, wird private Altersvorsorge dadurch noch einmal attraktiver. Dazu kommt, dass seit 2023 die monatlichen Beiträge der Basisrente zu hundert Prozent von der Steuer absetzbar sind (zuvor waren es nur 94 Prozent). In Kombination bilden diese beiden neuen Steuervorteile also die ideale Ausgangsposition, um beim ein oder anderen Kunden das Thema Basisrente nochmal oder endlich mal anzusprechen.