Komplexes einfach erklärt

Nachbesserungsbegleitschäden vs. Mangelbeseitigungsnebenkosten

Achtung Verwechslungsgefahr - Bei Nachbesserungsbegleitschäden und Mangelbeseitigungsnebenkosten gibt es einige Parallelen – aber einen zentralen Unterschied. Wir erklären Komplexes einfach.

Komplexes einfach erklärt

• Von Nachbesserungsbegleitschäden spricht man, wenn noch kein Sachschaden entstanden ist.

• Mangelbeseitigungsnebenkosten entstehen dann, wenn bereits ein Sachschaden entstanden ist.

• Gelten Nachbesserungsbegleitschäden versichert, so sind Mangelbeseitigungsnebenkosten ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst.

Für diejenigen, die es ausführlicher wissen wollen

Einprägsame Schadenbeispiele gibt es im Alltag kleiner und mittelständischer Betriebe zuhauf. Ein Heizungs- und Sanitärbetrieb hat den Auftrag in einem neu errichteten Bürogebäude Fußbodenheizung zu verlegen. Doch nach dem Bezug der Schock: An der Fußbodenheizung liegt ein Mangel vor. Zum Glück ist noch kein Schaden eingetreten, es bleibt Zeit zur Korrektur. Trotzdem die Konsequenz: Büromöbel müssen ausgeräumt, der Bodenbelag entfernt und der Estrich ausgebrochen werden. Da kommen ordentlich Materialkosten und Arbeitsstunden zusammen. Und zu guter Letzt muss ja auch wieder neu verlegt und installiert werden. Ein Rattenschwanz, den viele Unternehmer nicht auf dem Schirm haben. Die Kosten liegen schnell in einem empfindlichen und je nach Betriebsgröße existenzbedrohendem Bereich.

Der klassische Fall eines Nachbesserungsbegleitschadens. Die gute Nachricht: Das Multitalent Gothaer GewerbeProtect (GGP) – hochspezialisiert und gleichzeitig breit aufgestellt – bietet für diese Fälle über den Baustein Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz . Egal, ob für Suchkosten nach dem Mangel, selbst wenn dafür speziell ein Schaden am Gewerk verursacht werden muss oder wenn die entsprechende Stelle erst zugänglich gemacht werden muss.

Mangelbeseitigungsnebenkosten kommen NACH einem Schadenereignis

Ein weiteres wichtiges, aber nicht mit Nachbesserungsbegleitschäden zu verwechselndes, Thema in diesem Zusammenhang sind Mangelbeseitigungsnebenkosten. Der zentrale Unterschied: Mangelbeseitigungsnebenkosten werden relevant, wenn bereits ein Sachschaden entstanden ist. Von einem Nachbesserungsbegleitschaden spricht man, wenn der Fehler entdeckt ist, aber zum Glück noch Zeit zur Korrektur bleibt.

Um Mangelbeseitigungsnebenkosten besser zu verstehen, hilft ebenfalls das bereits aufgeführte Beispiel der Fußbodenheizung im neuen Bürogebäude. Dieses Mal wird ein Mangel an den verlegten Rohren der Fußbodenheizung festgestellt. Sie sind undicht und der Estrich bereits durchnässt. Natürlich auch hier die Konsequenz: Büromöbel raus, Bodenbelag entfernen, Estrich aufbrechen. Und auch hier der Retter in der Not: die GGP. Denn auch für Mangelbeseitigungsnebenkosten leistet die GGP im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung – egal ob für Suchkosten oder für die Kosten des Zugänglichmachens, um an die defekte Stelle heranzukommen.

Wichtig für Maklerinnen und Makler: Bedingungswerke checken

Wichtig zu wissen: Gelten Nachbesserungsbegleitschäden als versichert, so sind Mangelbeseitigungsnebenkosten bei der GGP ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst. Insbesondere Sanitärinstallationsbetriebe und Elektroinstallateure – also Gewerke, die regelmäßig durch Fremdleistungen wie Tapeten oder Fliesen überdeckt sind, haben ein hohes Risiko und sollten sich unbedingt gegen Nachbesserungsbegleitschäden und Mangelbeseitigungsnebenkosten absichern. Über die Betriebshaftpflichtversicherung der Gothaer GewerbeProtect (GGP) besteht für solche Fälle Versicherungsschutz. Aber Achtung: In älteren Bedingungswerken sind diese Fälle nicht abgedeckt. Maklerinnen und Makler sollten also unbedingt die Bedingungswerke ihrer Kundinnen und Kunden checken und gemeinsam mit der Gothaer immer weiter zum Protector des Mittelstands werden – getreu dem Motto: Vor uns ist kein KMU sicher. Nach uns schon.