Infos und Fristen zur Antragsbearbeitung

Jahresendgeschäft 2023

Auch in diesem Jahr möchten wir mit Ihnen gemeinsam das Jahresendgeschäft erfolgreich gestalten. Deshalb finden Sie im Folgenden alle wichtigen Termine für das Jahresendgeschäft und die garantierte Antragsannahme im Bereich Leben und Kranken auf einen Blick.

Kalender, in dem Notizen gemacht werden Kalender, in dem Notizen gemacht werden

Bereich Leben

Alle Neuanträge werden in diesem Jahr policiert, wenn diese bis zum 18.12.2023 (12:00 Uhr)

• in der Hauptverwaltung eingehen,

• vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind,

• den Annahmerichtlinien entsprechen und

• sofern eine Risikoprüfung erforderlich ist, durch diese anhand der vorliegenden Unterlagen normal angenommen werden können.

Abweichend hiervon gilt für GIP-Anträge mit gewünschtem Versicherungsbeginn in 2023, dass diese bis zum 22.11. policierungsfähig eingegangen sein müssen.

Alle Anträge, die nach dem 22.11. eingehen oder bis zum 22.11. nicht vollständig eingereicht worden sind, werden frühestens mit Versicherungsbeginn 01.01.2024 policiert.

Senden Sie die Anträge nach Prüfung auf Vollständigkeit bevorzugt per E-Mail an lv_service@gothaer.de und vermerken Sie im Betreff „Neuantrag“. Bewahren Sie den Originalantrag bitte bis zur Policierung auf, auch wenn es nicht erforderlich ist, diesen im Nachgang einzureichen.

Hinweis

Durch das Nutzen der Adresse lv_service@gothaer.de wird gewährleistet, dass der Antrag direkt an die zuständige Fachabteilung geleitet wird. Bitte nutzen Sie für Ihre Anträge per E-Mail daher ausschließlich diese Adresse. Sachstandsnachfragen können eine zügige Antragsbearbeitung verzögern.

WICHTIG

Für eine steuerwirksame Beitragszahlung in 2023 bei Rürup, Riester und der bAV muss der Versicherungsbeginn bzw. das Zusagedatum im Jahr 2023 liegen (weitere Hinweise siehe steuerliche Merkblätter ). Bitte beachten Sie, dass ein SEPA-Lastschrift-Mandat für das Jahr 2023 nur berücksichtigt werden kann, wenn dieses spätestens am 18.12.2023 vorgegeben wird.

Für die Gothaer Unterstützungskasse gilt: Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an lv_angebote@gothaer.de. Für Neuanträge mit Versicherungsbeginn 01. Dezember 2023, muss trotz erteiltem SEPA-Lastschrift-Mandat der Beitrag und die Verwaltungskosten für 2023 aus steuerlichen Gründen (Gewährleistung Betriebsausgabenabzug beim Trägerunternehmen) an die Unterstützungskasse überwiesen werden. Bitte geben Sie bei der Überweisung den Firmennamen und den Namen der versicherten Person an.

Die Überweisung muss erfolgen an:
Kontoinhaber: Gothaer Unterstützungskasse für mittelständische Unternehmen e.V.
Bank: Landesbank Hessen Thüringen
IBAN: DE43 3005 0000 0000 9400 07
BIC: WELADEDDXXX

Bereich Kranken

Bitte beachten Sie folgende Fristen für das policierungsfähige Neugeschäft im Bereich Kranken:

  • Alle Neuanträge, die bis zum 18.12. der Gothaer vorliegen, werden auch in 2023 noch verarbeitet.
  • Das Neugeschäft über CRM (dunkel) wird bis zum 29.12.2023 verarbeitet.
  • Neugeschäft, welches nach dem 18.12.2023 eingereicht wird, werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten in 2023 bearbeiten. Allerdings können wir hierfür keine Garantie aussprechen.

Bitte beachten Sie auch die Rumpfjahresregelung für Zahnzusatztarife: Bei der Gothaer gilt die für Kundinnen und Kunden ideale Rumpfjahresregelung für die Leistungsstaffeln in den ersten Versicherungsjahren: Wer mit Versicherungsbeginn zum 01.12. abschließt, startet bereits am 01.01. mit seinem 2. Versicherungsjahr. Dies gilt für alle Zahntarife der Gothaer.

Senden Sie bitte die vollständigen Anträge an kv_service@gothaer.de.

Über telefonischen Weg erreichen Sie unsere Gothaer KV-Expertinnen und Experten unter folgende Kontaktdaten:
Hotline: 0221 308 22525
Die Risikohotline für Risikovoranfragen: 0221 308 24096