„i. V.“ oder „i. A.”

Wie unterschreibt die Urlaubsvertretung rechtlich korrekt?

Ein Mitarbeiter einer Spedition fällt wegen mehrfachen Fernbleibens von der Arbeit negativ auf. Die Kündigung liegt nur wenige Tage später in seinem Briefkasten. Der Chef ist im Urlaub. Unterschrieben hat eine Kollegin mit dem Kürzel „i. A.“ – im Auftrag. Doch die Kündigung ist laut dem Landesarbeitsgericht (AZ 7 Sa 530/07) nicht rechtswirksam. Ein Buchstabe steht für die Entscheidung.

stift durch die Wand

Das A macht den Unterschied

Die Mitarbeiterin handelte im Auftrag ihres Vorgesetzten. Doch sie machte einen Fehler. Eine Unterschrift „im Auftrag“ – kurz „i. A.“ – bedeutet lediglich, dass die Vertretung als allgemeiner Überbringer einer Botschaft unterzeichnet, nicht jedoch die Verantwortung für die Nachricht trägt. Es liegt also keine Vollmacht vor. Und genau mit dieser Vollmacht-Erteilung – „i. V.“ – hätte die Mitarbeiterin für die rechtskräftige Kündigung unterschreiben müssen.

„i.V.“ – Ein Zusatz, viele Rätsel

Auch wenn viele meinen, dass das „i. V.“ die Vertretung einer Person angibt, ist dies rein rechtlich nicht der Fall. Denn das Zusatzkürzel bedeutet ausgeschrieben „in Vollmacht“! Und das hat weitreichende Folgen: Die Urlaubsvertretung unterschreibt nicht als Stellvertreter, sondern besitzt damit die Handlungsvollmacht.

Und nu‘?

Die Urlaubsvertretung ist also handlungsbevollmächtigt. Mit dem Kürzel „i. V.“ drückt der Bevollmächtigte aus, dass er nach außen eine Willenserklärung zwar unter seinem eigenen Namen abgibt. Diese jedoch nicht für sich selbst, sondern für seinen Auftraggeber. Bleibt also die Schlüsselfrage: Wer haftet bei Fehlern? Im Zweifelsfall derjenige, der die Vollmacht erteilt hat. Bei simplen Entscheidungen kein Problem. Doch was, wenn die Vertretung zum Beispiel einen Kunden falsch berät? Wollen Makler verhindern, dass sie für die Auskünfte ihrer Urlaubsvertretung haften, bietet sich an, sie mit „i. A.“ zu unterschreiben zu lassen. Denn so überbringt der Stellvertreter nur eine allgemeine, informative Botschaft.