Kein Grund zu warten
Fast schon historisch: Zum ersten Mal seit 30 Jahren steigt der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung – von 0,25 Prozent auf 1 Prozent. Der höhere Zinssatz gilt für das Neugeschäft ab 1. Januar 2025. Dank einer Umstellungsgarantie der Gothaer lohnt sich der Abschluss von Altersvorsorge- und SBU-Produkten schon jetzt.
Höhere garantierte Leistung bei gleichem Beitrag. Klingt super, ist super. Allerdings gilt der neue Höchstrechnungszins erst ab 1. Januar 2025. Viele Kundinnen und Kunden, aber auch VEMA-Maklerinnen und -Makler fragen sich: Sollte man mit dem Abschluss von Altersvorsorge-Policen oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung da nicht besser warten?
„Ganz klar: Nein!“, meint Laura Sinner, Vertriebskoordinatorin Leben bei der Gothaer. „Denn für beide Produktkategorien geben wir eine Umstellungsgarantie. Das halten wir mit unseren Kundinnen und Kunden auch schriftlich fest und unsere Vertriebspartner können diese Garantieurkunden gut in der Beratung nutzen.“
Zur Garantieurkunde für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Zur Garantieurkunde für Altersvorsorge-Produkte
Die garantierte BU-Rente für Neutarife bei gleichem Zahlbeitrag wird spürbar steigen. Alle weiteren Bestandteile bleiben unverändert. Ein Argument, das man durchaus schon jetzt in der Beratung hervorheben kann. Es gibt also keinen Grund, zu warten und Vertragsabschlüsse ins nächste Jahr zu schieben. Denn so werden die Beiträge noch mit einem niedrigeren Eintrittsalter berechnet.
„Außerdem haben Kundinnen und Kunden, die jetzt noch warten wollen, bis Dezember keinen Berufsunfähigkeitsschutz und schließen eventuell mit einem schlechteren Gesundheitszustand ab“, sagt Laura Sinner. Auch hier lohnt sich der Abschluss also bereits jetzt, denn die Gothaer gewährt für Verträge, die ab dem 1. Juli 2024 abgeschlossen werden, ein einmaliges Umtauschrecht – natürlich kostenfrei und ohne erneute Risikoprüfung.
Hierfür müssen Kundinnen und Kunden aus regulatorischen Gründen selbst aktiv werden. Das ist beim Umtauschrecht von Berufsunfähigkeitsversicherungen zu beachten:
• Versicherungsbeginn ab 01.07.2024.
• Das Umtauschrecht kann im Zeitraum vom 01.01.2025 – 31.03.2025 ausgeübt werden
• Aus dem Vertrag dürfen keine Leistungen beantragt oder gezahlt worden sein. Es dürfen keine Beitragsrückstände bestehen.
Bei Altersvorsorge-Produkten, wie zum Beispiel der GarantieRente Index, erfolgt die Umstellung sogar automatisch und ohne jeglichen Aufwand für VEMA-Maklerinnen und -Makler. Es gibt also keinen Grund, zu warten und Vertragsabschlüsse ins nächste Jahr zu schieben. Denn je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr hat man in der Rente. Kundinnen und Kunden werden über die Jahresmitteilung automatisch informiert und umgestellt.
Diese Vertriebsinformation enthält weitere Details zur Umstellungsgarantie für den Höchstrechnungszins. Informationen zu VEMA-Spezifika der Produkte finden Sie im VEMA-Extranet. Sie wünschen eine persönliche Beratung? Nehmen Sie sehr gerne Kontakt mit unseren regionalen Direktionsbevollmächtigten auf!