FAQ Risikoprüfung

Die häufigsten Fragen zur Risikoprüfung in der SBU

Die neue SBU der Gothaer wurde im Januar noch weiter optimiert und läuft richtig gut am Markt. So gut, dass die Postkörbe unserer Risikoprüferinnen und -prüfer sehr voll sind. Das führt dazu, dass unsere Bearbeitungszeiten zur Zeit länger sind, als Sie es von uns gewohnt sind. Um Maklerinnen und Maklern zusätzliche Zeit für Rückfragen zu sparen, beantworten wir hier die häufigsten Fragen aus dem Vertrieb.

Warum müssen Unterlagen aus Risikovoranfragen bei Antragstellung wieder mit eingereicht werden?

Risikovoranfragen werden in der Regel anonymisiert eingereicht. Bei Antragstellung müssen die Risikoprüfer jedoch alle Informationen konkret der versicherten Person zuordnen können. Zudem sind die bei der Risikoprüfung eingereichten Angaben eben wegen der Anonymisierung nur in seltenen Fällen bereits von den Kundinnen und Kunden unterschrieben. Damit ein Antrag also erfolgreich bearbeitet werden kann, braucht es die Unterlagen der versicherten Person noch einmal personalisiert und durch Unterschriften bestätigt.

Warum müssen die Angaben immer von Kundinnen und Kunden bestätigt werden?

Bei den Nacherklärungen, die bei der Risikoprüfung angefordert werden, handelt es sich in der Regel um Nachfragen zum Gesundheitszustand oder zu den finanziellen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden. Das sind sensible Daten, über die nur sie verbindliche Aussagen treffen können. Kundinnen und Kunden können die Daten einfach per Unterschrift, beziehungsweise e-Signatur bestätigen. Wurde im Antrag die Mail-Adresse mit angegeben, reicht es zur Bestätigung aber auch aus, wenn die Kundin oder der Kunde die Nacherklärung von dieser Mail-Adresse versendet.

Ab welchen Grenzen sind die Angaben im Antragsformular allein nicht mehr ausreichend?

Bei BU-Absicherungen, die 36.000 EUR Jahresrente übersteigen, werden weitere Unterlagen für die Gesundheitsprüfung und auch für die finanzielle Prüfung benötigt:

• Bei der Gesundheitsprüfung wird die gesamte Absicherungssumme aller bei der Gothaer bestehenden Verträge berücksichtigt. Übersteigt diese 36.000 Euro, benötigen die Risikoprüferinnen und -prüfer eine ärztliche Untersuchung inklusive Labortests sowie in manchen Fällen noch weitere Unterlagen. Daher unsere Bitte: Reichen Sie zunächst den Antrag mit der Gesundheitserklärung ein. Dann können wir direkt entscheiden, ob wir neben der ärztlichen Untersuchung noch weitere Unterlagen für die Prüfung benötigen und Ihnen dies direkt mitteilen.

• Bei der finanziellen Prüfung zählt als Grenze die gesamte Absicherungssumme aller (beantragter) BU-Verträge – sowohl jene bei der Gothaer als auch jene bei anderen Versicherungsunternehmen. Auch hier liegt die Grenze bei insgesamt 36.000 Euro. Ab dieser Summe braucht es eine Selbstauskunft sowie Einkommensnachweise von unabhängiger Stelle der letzten drei Jahre. Eine ärztliche Untersuchung ist allerdings nicht erforderlich, wenn der Vertrag bei der Gothaer unter der Grenze von 36.000 Euro liegt. Bitte berücksichtigen Sie zudem, dass wir einer Gesamtabsicherung von mehr als 18.000 EUR/Jahr immer Einkommensangaben der letzten drei Jahre benötigen.

Welche Einkommensnachweise benötigt die Risikoprüfung bei Selbstständigen?

Bei Selbstständigen können zum Beispiel die Steuerbescheide der letzten drei Jahre eingereicht werden. Wichtig ist, dass es sich um die vom Finanzamt übermittelten Steuerbescheide handelt und nicht um die Steuererklärungen, die der Kunde beim Finanzamt abgibt. Liegen die Steuerbescheide der letzten drei Jahre noch nicht vor, können auch Bescheinigungen vom Steuerberater oder die Bilanzen der letzten drei Jahre eingereicht werden.

Risikovoranfragen einfach mit vers.diagnose stellen

Mit dem Tool vers.diagnose lässt sich bereits die Risikovoranfrage so gestalten, dass einer schnellen und unkomplizierten Risikoprüfung nichts mehr im Weg steht.

Ihr Vorteil: Alle entscheidungsrelevanten Daten, die für eine schnelle Prüfung benötigt werden, werden direkt abgefragt.

Bei der Entscheidung werden unsere kürzeren Abfragezeiträume (5 Jahre bei stationärer Behand-lung/ 3 Jahre bei ambulanter Behandlung) automatisch berücksichtigt. Ältere Angaben bleiben bei uns unberücksichtigt. Erkrankungen, deren Ursprung außerhalb unseres Abfragezeitraumes liegt, jedoch innerhalb des Abfragezeitraumes weiterhin behandlungsbedürftig sind/waren, sind unverändert anzeigepflichtig.

Mehr Informationen zur Risikoprüfung und gibt’s auch in der Broschüre Annahmerichtlinien.



Videobotschaft von Benjamin „Benno“ Börner

Im Video spricht Benjamin (Benno) Börner, Leiter Partnervertriebsdirektion Vorsorge, über die Gothaer SBU, die aktuelle Situation und welche Unterstützung sein Team für Maklerinnen und Makler bietet.