Nicht nur für Hersteller

Erweiterte Produkthaftpflicht

Einfach oder erweitert – Wer braucht welche Produkthaftpflichtversicherung? Wer fehlerhafte Produkte verkauft, haftet verschuldensunabhängig nach Produkthaftungsgesetz. Das kann für Betriebe sehr teuer werden. Hier hilft die Produkthaftpflichtversicherung. Betriebe, die Produkte zur Weiterverarbeitung anbieten, sollten eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Wir sortieren das mal:

Komplexes einfach erklärt

• Die Produkthaftpflichtversicherung ist Teil der Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflichtversicherung.

• Die Produkthaftpflichtversicherung schützt, wenn durch fehlerhafte Produkte Schäden entstehen.

• Betriebe, die Produkte vertreiben, die verbaut oder weiterverarbeitet werden, benötigen eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.

Wer 2016 oder 2017 mit einem Samsung Galaxy Note 7 Smartphone in ein Flugzeug stieg, musste dieses beim Bordpersonal abgeben. Zeitweise durften Passagiere mit diesem Handy gar nicht erst mitfliegen. Hintergrund: Aufgrund fehlerhafter Akkus konnten die Geräte Feuer fangen oder sogar explodieren.

Gut, es muss nicht gleich ein Verlust von fünf Milliarden Euro sein, wie Experten das Samsung-Debakel bezifferten. Ob in der Backstube, in der Medizintechnik, im Möbel- oder Metallbau: Fehlerhafte Produkte können dramatische Folgen für das Geschäft haben. Denn Hersteller und Händler haften in der Regel für Schäden, die durch ihre Produkte verursacht werden. Dazu gehören sowohl Sachschäden als auch Folgen für den Körper oder die Gesundheit von Menschen. Und Schadensersatzansprüche können schnell in die Millionen gehen.

Maklerinnen und Makler sollten daher bei ihren Gothaer GewerbeProtect-Kundinnen und -Kunden unbedingt prüfen, ob der Kunde Produkthaftpflichtrisiken hat und eine Produkthaftpflichtversicherung sinnvoll ist.

Nicht nur Hersteller haften

Das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) spricht vom „Hersteller“, der für Schäden verschuldensunabhängig haftet mit wenigen Exkulpationsmöglichkeiten. Tatsächlich sind damit fast alle Personen gemeint, die unternehmerisch tätig sind:

• Hersteller von Endprodukten haften, wenn es sich bei ihrem Produkt um eine gewerbsmäßige und selbständige Herstellung handelt. Dies gilt übrigens auch dann, wenn fehlerhafte Zukaufteile verwendet wurden.

• Hersteller von Teilprodukten können für einen gesamten Schaden haftbar gemacht werden, wenn ihr Teilprodukt fehlerhaft und schadenursächlich ist.

• Händler können als Quasi-Hersteller haften für Produkte von Herstellern, die unter dem eigenen Namen des Händlers verkauft werden.

• EU-Importeure haften als Quasi-Hersteller für fehlerhafte Produkte aus Nicht-EU-Ländern.

• Händler haften als Quasi-Hersteller, wenn der Hersteller nicht benannt werden kann oder bei Importen aus Nicht-EU-Ländern, wenn der Importeur unbekannt ist oder sie selbst Importeure sind.

Welche Kundinnen und Kunden brauchen eine erweiterte Produkthaftpflicht?

Nicht alle Unternehmen stellen fertige Endprodukte her. Der vermutlich größere Teil der kleinen und mittelständischen Unternehmen stellt als Zulieferer Teilerzeugnisse her, kauft als Händler Materialien oder Bauteile ein und liefert diese an Unternehmen, die sie weiterverarbeiten, montieren oder verbinden/vermischen. Müssen diese nun wegen eines Mangels am Teilprodukt Ersatz beschaffen, entsteht ein Schaden, für den eine einfache Produkthaftpflichtversicherung nicht aufkommt, da kein Sachschaden eingetreten ist.

Zur Erklärung: Im juristischen Sinne war die hergestellte Sache nie mangelfrei und daher liegt kein Sachschaden vor. Entstandene Kosten Dritter z.B. für umsonst aufgewandte Arbeiten, sind reine Vermögensschäden. Für solche Fälle sollten gewerbliche Kunden eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung abschließen.

ProdukthaftpflichtErweiterte Produkthaftpflicht
Personen- und Sachschäden durch mangelhafte EndprodukteKosten für die nutzlose Weiterverarbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
Personen- und Sachschäden, die entstanden sind, weil dem Produkt eine vereinbarte Eigenschaft fehlt.Kosten, die durch den Austausch und Ersatz mangelhafter Teilprodukte entstehen.
Kosten Dritter, wenn Fehler bei vom Kunden hergestellten, gelieferten, montierten oder gewarteten Maschinen auftreten und dadurch z.B. Ausschuss produziert wird oder ein Produktionsausfall geltend gemacht wird.

Gut zu wissen: Hersteller und Händler können mit der Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflicht (GGP BHV) eine konventionelle Produkthaftpflichtversicherung abschließen. Anders ist es bei der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung. Sie lässt sich in der GGP nur für Händler, Baugewerbebetriebe und Landwirtschaftsbetriebe, nicht aber für Hersteller abschließen. Hersteller können die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung nur gesondert über Betriebshaftpflicht-Produkte außerhalb der GGP versichern.

Bestnoten für die Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflicht

Die eXulting GmbH (GewerbePilot) hat im August 2024 ihr Update zum Rating Betriebshaftpflichtversicherung veröffentlicht. Darin wurde die sehr gute Platzierung der Gothaer GewerbeProtect Betriebshaftpflicht (GGP BHV) vom Oktober 2023 bestätigt. Die GGP BHV führt die Liste der besten Betriebshaftpflichtpolicen für das „Baunebengewerbe“ und für „Handwerksbetriebe“ an und ist ebenfalls mit jeweils 5 Sternen einer der Top-Anbieter für „Gastronomiebetriebe zur Beherbergung“ sowie für „medizinische Nebenbetriebe“.