Starke Partner, starke Leistungen
Im Segment der Gruppenunfallversicherung behauptet sich die Gothaer bereits seit Jahren in den Top drei der beliebtesten Anbieter. Damit Sie Ihre Unternehmerkundinnen und -kunden zukünftig noch mehr begeistern können, wurde nun eine ganze Reihe von Leistungsverbesserungen vereinbart. Wir fassen zusammen, welche Erweiterungen über die Rahmenvereinbarung W702630 ab sofort gelten.
Neue Rahmenvereinbarung Gruppenunfall
Ziel der Gothaer ist es, die Gruppenunfallversicherung kontinuierlich zu optimieren, um Ihnen und Ihren Kundinnen und Kunden bestmöglichen Schutz zu bieten. Der Beitrag bleibt dabei stabil attraktiv, und der Tarif ist bereits ab zwei versicherten Personen verfügbar. Hier eine Übersicht, welche erweiterten Leistungen nun konkret gelten, damit Sie Ihre Kundinnen und Kunden noch mehr Mehrwert bieten können:
Kurz und knapp: Die Annahmerichtlinien
Die erweiterte Gruppenunfallversicherung der Gothaer bietet Ihrer Kundschaft einen umfassenden Schutz bei Unfällen. Die wesentlichen Punkte der Annahmerichtlinien finden Sie hier auf einen Blick:
Versicherungsfähige Personen:
Mit der einzelnen Arbeitgeberin oder dem einzelnen Arbeitgeber sind zugunsten seiner Arbeitnehmenden (auch mitarbeitende Familienangehörige) Unfälle innerhalb und außerhalb des Berufes, gegen Berufsunfälle mit oder ohne Wegerisiko versichert. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei Arbeitnehmende versichert werden. Die Versicherungssummen einzelner versicherter Personen sollen in keinem auffälligen Missverhältnis zu denen der übrigen Versicherten stehen.
Gesundheitszustand:
Die Gruppenunfallversicherung der Gothaer erfordert keine Gesundheitsprüfung. Dies ermöglicht eine einfache und unkomplizierte Antragstellung für Ihre Kundinnen und Kunden. Allerdings sind Personen ab Pflegegrad 3 im Sinne der sozialen Pflegeversicherung nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert. Bei Überschreitung der Höchstversicherungssumme und ab einem Alter von 67 Jahren der zu versichernden Person behält die Gothaer sich eine Einschätzung des zu versichernden Risikos anhand einer Selbstauskunft der versicherten Person vor.
Versicherungssummen:
Die Versicherungssummen richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der versicherten Person. Unternehmerinnen und Unternehmer können die Höhe der Versicherungssumme entsprechend ihrer Anforderungen anpassen.
Weitere Einzelheiten, die Annahmerichtlinien, den Leistungsvergleich und den Sprung in den „VEMA-Rechner Gruppenunfallversicherung“ zu diesem „VEMA-Maklerliebling“ finden Sie im VEMAextranet .“