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Directors & Officers Liability-Versicherung (D&O)

Sicherheit auf höchster Ebene: Führungskräfte treffen täglich wichtige Entscheidungen. Oder sie unterlassen es, solche zu treffen. Ein Handeln oder Unterlassen mag nicht immer richtig sein und kann sogar eine persönlich unbegrenzte Haftung mit dem Privatvermögen zur Folge haben. Die D&O-Versicherung der Gothaer bietet einen umfassenden Schutz für solche Vermögensschadenhaftpflichtansprüche. Mit diesen Argumenten überzeugen Maklerinnen und Makler ihre Unternehmenskunden von der Wichtigkeit der Versicherung.

Eine flammende Begrüßungsrede, ein knallender Korken, eine Runde Applaus und schon war das neue Büro eröffnet. Voller Stolz holte sich das Team des Facility Managements einer Krankenkasse die anerkennenden Schulterklopfer ab. Die neu angemieteten Geschäftsräume waren ein echter Hingucker: neuestes Equipment, moderne Einrichtung und massig Platz. Das einzige Problem: Das Unternehmen hatte kürzlich erst entschieden, die Belegschaft deutlich zu reduzieren. Ein Fakt, der bei der Anmietung des neuen Büros nicht berücksichtigt wurde. So schnell war die Freude also wieder verflogen. Denn die Vertragslaufzeit von zehn Jahren konnte nicht gekürzt werden und auch eine Untervermietung der Räumlichkeiten war nicht möglich. Der entstandene Schaden für das Unternehmen: rund 1,7 Millionen Euro.

Aber wer kommt dafür auf? Die Summe wurde anschließend durch das Unternehmen beim Geschäftsführer regressiert. Der Vorwurf: Er habe das Facility Management nicht ausreichend überwacht. Mit dem privaten Vermögen musste der Geschäftsführer jedoch nicht haften – dank einer abgeschlossenen D&O-Versicherung.

Immer höhere Schäden in der Managerhaftpflicht-Versicherung

Auch wenn man nicht die unmittelbare Schuld an einer Fehlentscheidung trägt, kann man als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer in Anspruch genommen werden. Die Gründe für eine Schadensersatzforderung können vielfältig sein: von unzureichender Überwachung von Angestellten über Fehlplanung eines Projekts bis zu einer fehlerhaften Handhabung der IT-Sicherheit.

Dabei sind nicht nur Managerinnen und Manager von großen Unternehmen von Schadensersatzforderungen betroffen. Auch Personen, die bei mittelständischen Unternehmen, Vereinen, Verbänden oder Stiftungen in Verantwortung stehen, können auf Schadensersatz verklagt werden. Grundsätzlich gilt: Managerinnen und Manager haften in unbegrenzter Höhe mit ihrem Privatvermögen.

Zahlen des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) zeigen, dass Schadensersatzforderungen gegen Führungskräfte keine Seltenheit mehr sind. Im Jahr 2022 seien die gemeldeten Schäden in der D&O-Versicherung zwar nur leicht um 1,8 Prozent auf 2.000 gestiegen. Gleichzeitig ist aber zu erkennen, dass die durchschnittliche Schadenshöhe deutlich gestiegen ist. Während der Schadensdurchschnitt im Jahr 2021 noch bei rund 81.000 Euro lag, ist dieser auf fast 107.000 Euro gestiegen. Einen Grund sieht der GDV dabei in den steigenden Unternehmensinsolvenzen, bei denen Manager zur Haftung gezogen werden. Des Weiteren steigen die Compliance-Anforderungen durch Neuerungen wie das Lieferkettenschutzgesetz. Denn auch für ein fehlerhaftes Compliance-System haften Mangerinnen und Manager.

Zuverlässiger Schutz für Privat- und Firmenvermögen

Derart hohe Summen können schnell zum privaten finanziellen Ruin führen. Mit der Gothaer Directors & Officers-Versicherung (D&O) können Unternehmen ihre Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger gegen dieses Risiko absichern. Dabei schützt die D&O-Versicherung nicht nur das Privatvermögen der Managerinnen und Manager, sondern auch das Firmenvermögen, da die Versicherung die entstandenen Schäden ausgleicht. Mit diesen Bausteinen überzeugen Maklerinnen und Makler ihre Unternehmenskunden von der D&O-Versicherung der Gothaer:

Keine Angemessenheitsprüfung

Gerade bei der Haftung gegenüber dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) gilt die Umkehr der Beweislast. Die versicherte Person muss sich also vom Vorwurf der Pflichtverletzung entlasten. Daher werden oft Gesellschaftsrechtsspezialisten engagiert, die nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern nach Stundenhonorar vergütet werden. Bei einem Abschluss einer Honorarvereinbarung bis zu 300 Euro netto pro Stunde entfällt bei der Gothaer eine Angemessenheitsprüfung.

Übernahme vorbeugender Rechtskosten

Sobald ein Vorwurf im Raum steht, müssen sich Unternehmen oder deren Managerinnen und Manager bereits einen Rechtsbeistand suchen – auch wenn sich am Ende herausstellt, dass sie vorschriftsgemäß gehandelt haben. Die Gothaer übernimmt diese vorbeugenden Rechtskosten schon vor Eintritt des Versicherungsfalls.

Gehaltsfortzahlung

Entscheidet sich das Unternehmen nach einem Schadensfall dazu, die Forderungen gegen eine Managerin oder einen Manager mit seinem oder ihrem Gehalt zu verrechnen oder die Zahlungen an die versicherte Person zurückzuhalten, ist mit der D&O-Versicherung eine Gehaltsfortzahlung bis zu 18 Monate möglich.

Strafrechtschutz

Neben den Vermögensschadenhaftpflichtansprüchen sind auch Kosten für Strafverfahren bei der D&O-Versicherung abgedeckt, soweit das Strafverfahren auf eine Pflichtverletzung bei der versicherten Tätigkeit zurückzuführen ist.

Nachmeldefrist

Grundsätzlich sind unbekannte Pflichtverletzungen, die vor Vertragsbeginn auftreten, unbegrenzt abgedeckt. Außerdem gibt es eine automatische Nachmeldefrist von bis zu 7 Jahren nach Vertragsende. Diese Frist kann kostenpflichtig auf bis zu 12 Jahre verlängert werden.

Steuerliche Pflichten, Sorgfaltspflicht und Insolvenzreife

Der Versicherungsschutz der Gothaer deckt Ansprüche ab, die sich aus der Verletzung steuerlicher Pflichten ergeben (gemäß §§ 34, 69 Abgabenordnung (AO)). Er deckt auch über die Generalklausel (§ 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG)) die Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzen. Zudem schützt er vor Ansprüchen, die sich aus der Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife des Unternehmens ergeben (gemäß § 15b Abs. 4 S. 1 i. V. m. Abs. 1 InsO).

Internationaler Versicherungsschutz

Mit der Gothaer D&O-Versicherung lassen sich das finanzielle Interesse (FInC) und lokale Policen auch für ausländische Tochtergesellschaften decken.