Lücken kennen, lückenlos beraten
Beihilfe-Tarife sind Restkostenversicherungen. Sie schließen die Leistungslücken, die bei der Kostenübernahme für Beamte übrigbleiben. Aber nur, wer weiß, wo diese Lücken sind, kann in der Beratung zeigen, wie die „Genau-Für-Sie“-Linie exakt dort hilft.
Überraschungen sind etwas Schönes. Es sei denn, sie betreffen den (fehlenden) Versicherungsschutz. Denn wenn plötzlich abgedeckt gewähnte Kosten nicht übernommen werden, folgt ein böses Erwachen.
Bei Beamten kann das schnell passieren. Mit der Beihilfe übernimmt der Dienstherr große Teile ihrer Gesundheitskosten. Aber eben nur große Teile. Welche Lücken ungeschlossen bleiben, unterscheidet sich stark von der Beihilfevorschrift des jeweiligen Bundeslandes und von der Art der bezogenen medizinischen Leistung. Was am Ende wirklich übernommen wird, ist daher nicht immer sofort ersichtlich. Wer als Maklerin oder Makler kompetent zum Beihilfe-Tarif „Genau-Für-Sie” der BarmeniaGothaer beraten will, sollte daher die bleibenden Lücken im Detail kennen. Denn als Lückenfüller ist der „Genau-Für-Sie“-Tarif besonders stark.
Insbesondere was Medikamente oder Kuren angeht, weist die Beihilfe teilweise große Lücken auf. In Baden-Württemberg haben Beamte – angefangen als Beamtenanwärterin oder Beamtenanwärter – zum Beispiel erst nach fünf Jahren Wartezeit Anspruch auf eine Kur von der Beihilfe. Auch kann es bei der Wahl der behandelnden Mediziner für Beihilfeempfänger zu deutlichen Einschränkungen kommen. Wer einen bestimmten Fachspezialisten aufsucht, trägt einen Großteil der Kosten dafür meist selbst. Spezialisierte Mediziner rechnen häufig über den Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Da hilft nur ein guter und passgenauer Ergänzungstarif, wie ihn die BarmeniaGothaer anbietet.
16 Bundesländer bedeutet 16 Beihilfeverordnungen: Manche Länder sind dabei großzügiger als andere. Während zum Beispiel in Bayern und Baden-Württemberg die Beihilfe für berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner 70 Prozent beträgt, übernimmt der Dienstherr in Sachsen und Schleswig-Holstein sogar 70 bis 90 Prozent von deren Gesundheitskosten. Dass aber die Schwaben generell knausern, wie man ihnen gerne nachsagt, kann man nicht behaupten. Bei der Kostenübernahme für Wahlleistungen bei Krankenhausaufenthalten ist Baden-Württemberg zum Beispiel ganz vorne mit dabei – ebenso wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen. Egal welches Bundesland, die “Genau-Für-Sie”-Linie passt zu den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes.
In einem Bereich der Gesundheitsversorgung unterscheiden sich die Beihilfevorschriften der Länder besonders: bei der Zahnmedizin. Zu welchem Anteil sich der Dienstherr an Behandlungskosten beteiligt, hängt zum Beispiel oft von den verwendeten Materialien ab. Diese Unterscheidung machen übrigens auch Anbieter für Restkostenversicherungen häufig. Anders die BarmeniaGothaer: Bei deren “Genau-Für-Sie”-Tarif sind auch Lücken in der Zahnversorgung optimal abgedeckt.
Eine detaillierte Auflistung, was in einem Bundesland konkret beihilfefähig ist, findet sich in der jeweiligen Beihilfeverordnung des Landes und im Beihilfe-Leitfaden der BarmeniaGothaer. Mehr Informationen zu den Beihilfe-Tarifen gibt’s außerdem hier.